Fotomedienfachmann/-frau

  • Arbeitsgebiet:
Der Fotomedienfachmann, die Fotomedienfachfrau arbeiten in Betrieben der Fotowirtschaft, insbesondere in Einzelhandelsunternehmen, in Fach- und Großlaboren, bei Fotografen, in der Industrie, in Bild-Agenturen und weiteren Dienstleistungsunternehmen.
  • Berufliche Qualifikationen:
Fotomedienfachleute
  • informieren und beraten kundenorientiert über foto- und videobezogene Produkte und Dienstleistungen sowie über die Gestaltung und Realisierung von Foto- und Videoaufnahmen,
  • verkaufen Produkte und Dienstleistungen,
  • erstellen fotografische Aufnahmen nach Vorgaben und eigenen Vorstellungen,
  • setzen Techniken zur Bildbearbeitung und Bildkorrektur ein,
  • stellen Bilddaten für die weitere Verwendung bereit,
  • nutzen verschiedene Bildausgabetechniken,
  • beobachten marktrelevante Entwicklungen der Fotobranche,
  • erschließen Kundenbedürfnisse,
  • führen Kundenschulungen durch,
  • führen Kalkulationen durch und wenden betriebliche Controllinginstrumente an,
  • wirken bei Planung und Durchführung von Vertrieb und Marketing mit,
  • planen und realisieren die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen,
  • arbeiten team- und prozessorientiert.
  • Inhalte der Berufsausbildung
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Kundenorientierung und -beratung
1.1 Kundenberatung
1.2 Kundenkommunikation
1.3 Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten
1.4 Kundenschulung
1.5 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben
2. Marketing und Vertrieb
2.1 Verkauf
2.2 Sortimentsgestaltung und Präsentation von Waren und Dienstleistungen
2.3 Markt- und Kundenbeziehungen
2.4 Elektronischer Geschäftsverkehr, Informations- und Kommunikationssysteme
3. Bildaufnahme
3.1 Bildgestaltung
3.2 Bilderstellung
3.3 Bilddatenträger und Speicherprozesse
4. Bildbearbeitung und Bildübertragung
4.1 Bearbeitungs- und Übertragungstechniken
4.2 Kalibrierung
4.3 Medienintegration und -vernetzung

5. Bildwiedergabe
6. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
6.1 Kalkulation und Kennziffern
6.2 Warenwirtschaft
7. Qualitätssicherung
7.1 Qualitätssichernde Maßnahmen
7.2 Beschwerde und Reklamation
Abschnitt B
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur
1.2 Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Personaleinsatz
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
1.4 Umweltschutz
2. Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation
2.1 Planung und Steuerung von Arbeitsabläufen
2.2 Teamarbeit und Kooperation
  • Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
  • Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.

  • Berufsschule:

  • Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.

  • 207,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.

  • Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit