Fachkraft für Abwassertechnik

  • Arbeitsgebiet:
Fachkräfte für Abwassertechnik überwachen technische Anlagen für die mechanische, biologische und chemische Abwasserreinigung. Sie stellen sicher, dass nur einwandfrei gereinigtes Abwasser aus der Anlage in die Natur entlassen wird.
Für die Steuerung der Anlagen und Maschinen sowie für die Prozess- und Qualitätskontrolle brauchen sie verfahrens- und elektrotechnische Kenntnisse. Bei Störungen müssen sie schnell und sicher reagieren. Pumpen, Becken und Rohrleitungen sind zu warten und zu reparieren. Sie analysieren und prüfen regelmäßig den Schadstoffgehalt des Abwassers. Ihre Arbeitsergebnisse dokumentieren sie. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften stellen sie Nachweise aus.
  • Branchen/Betriebe:
Fachkräfte für Abwassertechnik arbeiten im Bereich von Entwässerungsnetzen sowie der Abwasser- und Klärschlammbehandlung in kommunalen und industriellen Kläranlagen. Sie sind in Betriebsanlagen häufig an Leit- und Steuerständen sowie im Freigelände, zum Beispiel an Klärbecken, und im Labor tätig.
  • Berufliche Fertigkeiten:
Fachkräfte für Abwassertechnik verfügen über Fertigkeiten und Kenntnisse auf dem Gebiet der Verfahrens-, Prozessleit-, Maschinen- und Anlagentechnik sowie der Analytik, die sie zur Überwachung, Steuerung und Instandhaltung von Einrichtungen befähigen. Sie sind elektrotechnisch befähigte Personen.
  • Fachkräfte für Abwassertechnik:
  • planen, überwachen, steuern und dokumentieren die Prozessabläufe;
  • erkennen Störungen im Prozessablauf und leiten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ein;
  • erkennen Gefährdungen im Arbeitsablauf und führen Schutzmaßnahmen durch;
  • führen Messungen und analytische Bestimmungen zur Prozess- und Qualitätskontrolle durch;
  • bedienen Anlagen und Geräte;
  • inspizieren und warten Maschinen, Geräte, Rohrleitungssysteme und bauliche Anlagen und halten diese instand;
  • kennen die Gefahren im Umgang mit elektrischen Strom, beurteilen Störungen und führen elektrotechnische Arbeiten aus;
  • erfassen Daten, werten sie aus und nuten sie zur Prozessoptimierung;
  • überwachen und dokumentieren die Einhaltung rechtlicher Anforderungen.
  • Inhalte der Berufsausbildung:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht;
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes;
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit;
  • Umweltschutz;
  • betriebswirtschaftliche Prozesse, Arbeitsorganisationen;
  • Information und Dokumentation, qualitätssichernde Maßnahmen;
  • Umweltschutztechnik, ökologische Kreisläufe und Hygiene;
  • Grundlagen der Maschinen- und Verfahrenstechnik;
  • Umgang mit elektrischen Gefahren;
  • Anwenden naturwissenschaftlicher Grundlagen;
  • Messen physikalischer Größen und Bestimmen von Stoffeigenschaften;
  • Probenahme, Probenvorbereitung;
  • analytische Verfahren;
  • Mikrobiologie;
  • Grundlagen der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik;
  • Grundlagen der Werkstoffbearbeitung;
  • Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffe, gefährliche Arbeitsstoffe;
  • Lagerhaltung; Arbeitsgeräte;
  • Rechtsvorschriften und Technische Regelwerke;
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz;
  • Indirekteinleiterüberwachung;
  • Elektrische Anlagen in der Abwassertechnik;
  • Betrieb und Unterhalt von Entwässerungssystemen;
  • Betrieb und Unterhalt von Abwasserbehandlungsanlagen;
  • Klärschlammbehandlung und Verwertung von Abfällen aus Abwasseranlagen;
  • Probenahme und Untersuchung von Abwasser und Schlamm;
  • Dokumentation, Qualitätsmanagement;
  • Vertiefungsphase.
  • Kernqualifikationen:
In allen vier neu geschaffenen umwelttechnischen Berufen (Fachkraft für Abwassertechnik, Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice) werden über einen Zeitraum von 15 Monaten den Auszubildenden gemeinsame Kernqualifikationen vermittelt.
  • Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel 3 Jahre.
  • Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.

  • Berufsschule:

  • Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.

  • Prüfungsgebühr:
383,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.

  • Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit