Fachkraft für Veranstaltungstechnik

​​​​​​​Zum 1. August 2022 tritt eine Änderung der Ausbildungsverordnung für Fachkräfte Veranstaltungstechnik in Kraft.
Neu sind die Aufnahme des Themas „digitalisierte Arbeitswelt“ und eine Änderung in der Bestehensregelung zur Abschlussprüfung.
Die wichtigste Anpassung ist die Einführung des obengenannten zweiten Sperrfaches. Zum Bestehen der Abschlussprüfung muss bei der Prüfungsleistung im Prüfungsbereich „Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts“ mindestens die Note „ausreichend“ erreicht werden. 

  • Arbeitsgebiet:
Fachkräfte für Veranstaltungstechnik realisieren als technische, organisatorische und gestalterische Dienstleister Veranstaltungen aller Art. Sie planen und organisieren Veranstaltungen nach gestalterischen, wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Gesichtspunkten. Sie beachten dabei Vorschriften für Versammlungsstätten, des Brandschutzes und der Arbeitssicherheit. Sie wählen Geräte und Anlagen der Veranstaltungstechnik aus, bauen sie auf und bedienen sie. Sie setzen die Veranstaltungstechnik im Ablauf der Veranstaltung unter gestalterischen Gesichtspunkten ein. Sie stehen als Ansprechpartner und Berater für ihre Kunden zur Verfügung.
  • Branchen/Betriebe:
Dienstleitungsbetriebe, die Großveranstaltungen (Konzerte, Tagungen, Kongresse usw.) technisch und kaufmännisch planen, gestalten und durchführen. Betreiber von Stadthallen, Kongress- und Tagungszentren sowie Theater.
  • Berufliche Fähigkeiten:
Fachkräfte für Veranstaltungstechnik
  • wenden einschlägige technische Regelwerke und Normen der Versammlungsstättenverordnung sowie Vorschriften des Datenschutzes, Urheber- und Persönlichkeitsschutzes an
  • analysieren Kundenanforderungen, gestalten, konzipieren und kalkulieren Veranstaltungen, stimmen die Konzeption mit dem Kunden ab und beraten Kunden
  • planen und organisieren veranstaltungstechnische Abläufe
  • prüfen die örtlichen Gegebenheiten, wählen die erforderlichen Geräte und Anlagen aus und stellen sie bereit
  • organisieren und prüfen die Energieversorgung
  • bauen Podeste, Gerüste und Traversen (Rigging) auf und montieren Ausstattungsteile
  • bauen Beleuchtungs-, Beschallungs- und Projektionseinrichtungen auf, richten sie ein und bedienen sie
  • bauen Aufnahme- und Übertragungseinrichtungen für Bild, Ton und Daten auf, richten sie ein und bedienen sie
  • führen Veranstaltungen durch.
  • Ausbildungsschwerpunkte:
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Konzipieren und Kalkulieren von Veranstaltungen
  • Beurteilen der Sicherheit und der Infrastruktur von Veranstaltungsstätten
  • Planen von Arbeitsabläufen; Zusammenarbeit im Team
  • Bereitstellen, Einrichten und Prüfen von Geräten und Anlagen
  • Sichern, Transportieren und Lagern von Geräten und Anlagen
  • Aufstellen und Montieren von Veranstaltungsaufbauten, Bedienen von bühnen- und szenentechnischen Einrichtungen
  • Organisieren, Bereitstellen und Prüfen der Energieversorgung
  • Aufbauen, Einrichten und Bedienen von Beleuchtungs- und Projektionsanlagen
  • Aufbauen, Einrichten und Bedienen von Beschallungsanlagen
  • Aufnehmen und Übertragen von Bild, Ton und Daten
  • Bewerten und Durchführen von Spezialeffekten
  • Durchführen von Veranstaltungen
  • Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre.
  • Einstiegsmöglichkeiten in den Ausbildungsberuf für Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden:
  • Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.

  • Berufsschule:

  • Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.

  • Prüfungsgebühr:
383,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.

  • Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit