Süßwarentechnologe/-in
Süßwarentechnologen werden in folgenden Fachrichtungen ausgebildet:
- Schokoladenwaren und Konfekt
- Bonbons und Zuckerwaren
- Feine Backwaren
- Knabberartikel
- Speiseeis
- Arbeitsgebiet:
Süßwarentechnologen stellen mit Hilfe von Maschinen Pralinen, Bonbons und andere Süßigkeiten her.
- Branchen und Betriebe:
Unternehmen der Süßwarenindustrie
- Berufliche Fähigkeiten:
- kennen Rezepte, Hilfsstoffe und Zusätze
- bedienen und überwachen Maschinen und Automaten
- stellen die Einhaltung von Qualitätsstandards sicher
- organisieren Arbeitsabläufe
- beseitigen Fehlerquellen
- Inhalte der Berufsausbildung:
- Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Hygiene
- Umweltschutz
- Bedienen von Maschinen und Anlagen
- Bearbeiten von Roh- und Zusatzstoffen
- Herstellen von Roh- und Fertigmassen
- Bearbeiten von Roh- und Fertigmassen
- Verpacken von Fertigprodukten
- Lagern von Waren
- je nach Schwerpunkt:
- Herstellen von Konfekt
- Herstellen von Schokolade
- Herstellen von Zuckerwaren
- Herstellen von Dauerbackwaren und Knabberartikeln
- Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
- Einstiegsmöglichkeiten in den Ausbildungsberuf für Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden:
Voraussetzungen für die Maßnahme Einstiegsqualifizierung
Einstiegsqualifizierung Assistenz in der Lebensmitteltechnik (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 76 KB)
Einstiegsqualifizierung Assistenz in der Lebensmitteltechnik (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 76 KB)
- Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.
- Berufsschule:
- Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.
- Prüfungsgebühr:
383,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.
- Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit