Automobilkaufmann/-frau

Hinweis zur Ausbildungsordnung:

Durch die laufenden Veränderungen in der Automobilbranche wie z.B. der Ausbau der Finanzdienstleistungen, ein rasant wachsender Internethandel wie auch die Internationalisierung des Handels,  ändern sich auch die Anforderungen an die Fachkräfte. Hier stehen vor allem die gestiegene Bedeutung der kommunikativen Kompetenz, der Einsatz von Fremdsprachen, die Notwendigkeit, Werkstattprozesse zu reflektieren und Schlussfolgerungen für die kaufmännischen Arbeitsprozesse abzuleiten, im Vordergrund. Diese Umstände machten eine Modifizierung der Ausbildungsordnung notwendig. Die Neuordnung des Ausbildungsberufes Automobilkaufmann/-frau wurde am 28. Februar 2017 verabschiedet.  Hierbei wurde auch die Bewertung der Zwischen- und Abschlussprüfung überarbeitet. Es wurde, wie in den anderen Einzelhandelsberufen bereits seit längerem erprobt, eine gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1 und 2) eingeführt, das heißt, die Ergebnisse der "Zwischenprüfung" nach regulär 18 Monaten (Teil 1 der Abschlussprüfung) fließen mit in die Bewertung der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit  (Teil 2) ein.

Detaillierte Informationen zu den Änderungen im Vergleich zu der alten Verordnung von 1998 finden Sie auf der rechten Seite unter „Weitere Informationen“.
  • Arbeitsgebiet:
Automobilkaufleute sind im Vertrieb und Service von Kraftfahrzeugen tätig. Alle administrativen und dispositiven Arbeiten "rund ums Auto", die Verkaufsvorbereitung und -abwicklung und die ausgesprochene Nachfrage- bzw. Kundenorientierung prägen diesen Beruf. Charakteristisch sind auch die branchenprägenden Zusatzdienstleistungen wie Fahrzeugfinanzierung, Versicherungsangebot und Kundendienst.
  • Branchen / Betriebe:
Ihr Einsatz erfolgt
  • in Unternehmen des KFZ-Einzelhandels
  • bei Herstellern
  • bei Importeuren und Exporteuren
  • in Vertriebsorganisationen
  • im Großhandel
  • Berufliche Qualifikationen:
Automobilkaufleute verfügen über sehr gute kommunikative Fähigkeiten auch in mindestens einer Fremdsprache. Die notwendige Dienstleistungsbereitschaft erfordert soziale Kompetenzen und kaufmännisches Gespür bei Finanzierungs-, Leasing-, Flottenmanagement-, Garantie- und Versicherungsverträgen ist unabdingbar. Sie
  • beraten ihre Kunden in den Bereichen Neu- und Gebrauchtwagen, Zubehör und Ersatzteile
  • vermitteln in Fragen der Inzahlungnahme, Finanzierung und bei der Ausgestaltung des optimalen Kundendienstvertrags
  • präsentieren das Sortiment kenntnisreich und differenziert
  • begleiten den kompletten Geschäftsvorgang von der Auftragsannahme bis zum Kassiervorgang
  • begründen den Kunden abgerechnete Leistungen und bearbeiten Reklamationen
  • gestalten Garantie- und Kulanzaufträge professionell
  • führen die Kostenrechnung durch und errechnen Prämien und Provisionen
  • kommunizieren mit online-Systemen in den verschiedenen Vertriebsstufen
  • bearbeiten die computergestützte Materialverwaltung im Ersatzteillager
  • kennen die Richtlinien des betrieblichen Umweltschutzes und
  • beraten in Fragen zur Altautoentsorgung innerhalb der EU
  • Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre.
  • Einstiegsmöglichkeiten in den Ausbildungsberuf für Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden:
  • Aufstiegsmöglichkeiten im Ausbildungsberuf durch Weiterbildung:
  • Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.

  • Berufsschule:

  • Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.

  • Prüfungsgebühr:
207,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.

  • Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit