Automatenfachmann/-frau
Der Ausbildungsberuf ist neu geordnet worden und zum 1. August 2015 in Kraft getreten.
- Arbeitsgebiet:
Automatenfachleute können in Unternehmen tätig sein, die Waren-, Getränke-, Geld-, Ticket-, Zeiterfassungs- oder Unterhaltungsautomaten herstellen, betreiben, aufstellen oder instand setzen.
- Berufliche Qualifikationen:
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
a) Automatenmechatronik oder
b) Automatendienstleistung.
Fachrichtungsübergreifende Fertigkeiten sind:
- Automatenservice,
- Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen,
- Warenbewirtschaftung,
- Abrechnung und Auswertung von Automatenaufstellplätzen,
- Verkaufsförderung und
- rechtliche Rahmenbedingungen für die Automatenwirtschaft.
Berufsprofilgebende Fertigkeiten in der Fachrichtung Automatenmechatronik:
- Vorbereiten und Installieren von Automaten,
- Montage und Inbetriebnahme von Automaten,
- Wartung und Instandhaltung von Automaten sowie
- Informations- und Kommunikationstechnik.
Berufsprofilgebende Fertigkeiten in der Fachrichtung Automatendienstleistung:
- Marketing und
- Personalwirtschaft
Die Wahlqualifikationen in der Fachrichtung Automatendienstleistung sind
- kaufmännische Geschäftsprozesse und
- Kundenbetreuung.
- Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
- Einstiegsmöglichkeiten in den Ausbildungsberuf für Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden:
Voraussetzungen für die Maßnahme Einstiegsqualifizierung
Einstiegsqualifizierung Assistenz für Automatenservice (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB)
- Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.
- Berufsschule:
- Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.
- Prüfungsgebühr:
423,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.
- Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit