Fachpraktiker/-in für Bürokommunikation

  • Zulassungsvoraussetzungen/Personenkreis:
Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker/-in für Bürokommunikation richtet sich gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz an behinderte Menschen, soweit für sie besondere Ausbildungsregelungen erforderlich sind.
  • Arbeitsgebiet:
Fachpraktiker für Bürokommunikation sind mit kaufmännischen und administrativen Aufgaben unter Berücksichtigung der modernen Büroorganisation betraut. Sie arbeiten im Sekretariat mit, übernehmen den Telefondienst und bearbeiten den Posteingang und -ausgang. Sie erfassen Materialbestände und kontrollieren diese.
  • Ausbildungsberufsbild:
Gegenstand der Berufsausbildung sind folgende Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Bürowirtschaft
2. Informationsverarbeitung und Informationssysteme
3. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
4. Personalverwaltung
5. Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
6. Materialwirtschaft
7. Fachaufgaben im Einsatzgebiet
  • Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre
  • Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.

  • Berufsschule:

  • Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.

  • Prüfungsgebühr:
251,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.

  • Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit