Gesetzes-TÜV: Die eRechnung für B2B-Umsätze kommt – Diskutieren Sie mit!

Auf EU-Ebene werden derzeit Rechtsetzungsvorschläge zur „VAT in the Digital Age (ViDA)“ diskutiert, mit denen unter anderem ein transaktionsbezogenes Meldesystem für EU-Umsätze verbunden mit einer eRechnungspflicht eingeführt werden soll. Ab 2028 sind diese Regelungen EU-weit verpflichtend. Als ersten Schritt sieht der Entwurf des Wachstumschancengesetzes die Einführung einer eRechnungspflicht im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen vor. Hier gelangen Sie zu unserem Info-Artikel.

Unsere Einschätzung

Alle Unternehmen sollten sich rechtzeitig mit dem Thema E-Rechnung befassen, um bestehende Rechnungssysteme und Software gegebenenfalls aufzurüsten oder umstellen zu können. Durch die Digitalisierung der Belegverarbeitung können Unternehmen ihre Prozesse optimieren und Kosten einsparen. Dennoch bestehen insbesondere bei mittelständischen und kleineren Unternehmen noch Unsicherheiten und Nachholbedarf. Die IHK-Organisation setzt sich in verschiedenen Stellungnahmen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 258 KB) für eine praxisnahe und bürokratiearme Umsetzung der vorgesehenen Neuerungen ein.

Meinungen der oberfränkischen Unternehmen

Der Gesetzesentwurf wurde im Rahmen unseres Gesetzes-TÜVs zur Diskussion gestellt. Die Umfrage ist seit dem 29.02.2024 beendet.
Die Rückmeldungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 448 KB), die wir erhalten haben Fallen sehr unterschiedlich aus:
  • Digitale Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD hat nur einer Teil der Unternehmen, im Einsatz. Ein Großteil der Unternehmen verwendet als digitales Format bisher ausschließlich PDF-Rechnungen – in diesen Fällen ist Umstellung auf das neue Format erforderlich.
  • Die Einführung der eRechnungspflicht wird unterschiedlich bewertet, ein Teil der Unternehmen sieht in der elektronischen Rechnungsstellung Vorteile wie Prozessoptimierung und Kosteneinsparungen bei europaweit einheitlichen, automatisierten Verfahren. Ein anderer Teil der Unternehmen befürchtet zusätzliche Bürokratie und zu wenig Zeit, um die Umstellung vorzunehmen.
  • Ausnahmevorschriften werden in den Rückmeldungen ebenfalls unterschiedlich bewertet. Während sich einige Unternehmen für Ausnahmevorschriften, z.B. bei kleiner Betriebsgröße oder Kleinbetragsrechnungen aussprechen, sehen andere Unternehmen in Ausnahmevorschriften eine Verkomplizierung des Vorhebens und fordern auf einheitliche Regelungen für den gesamten Markt.

Wie geht es weiter?

Die Ergebnisse des Gesetzes-TÜVs werden wir – über die DIHK – im Rahmen der weiteren Umsetzung des Gesetzes an die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung weiterleiten.