Mustergeschäftsbriefe
Im Handelsregister eingetragene Unternehmen müssen bei der Gestaltung ihrer Geschäftsbriefe gesetzliche Vorschriften beachten. Die gesetzlichen Pflichtangaben sollen es Geschäftspartnern ermöglichen, sich schon zu Beginn einer Geschäftsbeziehung über die wesentlichen Verhältnisse des Unternehmens zu informieren. Anbei finden Sie Mustergeschäftsbriefe mit den erforderlichen Pflichtangaben für die einzelnen Rechtsformen.
Stand: April 2019
Stand: April 2019
Hinweis:
Die Mustergeschäftsbriefe sollen – als Service Ihrer Kammer – nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.