Gewerbliche Schutzrechte

Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es?

Es wird im Wesentlichen unterschieden nach technischen Schutzrechten (Patent, Gebrauchsmuster), Designschutz (Eingetragenes Design) sowie Namens- und Kennzeichenschutz (Marke). Umfangreiches Informationsmaterial zu den einzelnen Schutzrechtsarten gibt es auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA)

Wie melde ich gewerbliche Schutzrechte an?

Die Anmeldung erfolgt in der Regel mit einem Anmeldeformular für das jeweilige Schutzrecht. Antragsunterlagen und ergänzende Merkblätter sind direkt bei den Dienststellen des DPMA und online erhältlich. Wer ein Schutzrecht anmelden will, kann dies grundsätzlich selbst tun. Es besteht zwar kein Vertretungszwang durch einen Patentanwalt*, wer jedoch kein Risiko eingehen will, sollte einen Patentanwalt einschalten. Da insbesondere die Formulierung der Ansprüche entscheidend für den Schutzbereich ist, ist vor allem bei Patenten und Gebrauchsmustern die Ausarbeitung durch einen Patentanwalt dringend anzuraten. Patentanwälte finden Sie in der Datenbank der Patentanwaltskammer.

Was kosten gewerbliche Schutzrechte?

Für die Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten sind amtliche Gebühren zu entrichten. Diese fallen je nach Schutzrecht unterschiedlich hoch aus. Zusätzlich werden Gebühren für die zeitliche Aufrechterhaltung fällig. Auf der Homepage des DPMA finden Sie einen Überblick zu den nationalen Anmeldegebühren für Patente und Marken. Außerdem können weitere Kosten für einen Patentanwalt hinzukommen. Pauschale Aussagen zu den Anwaltskosten sind nicht möglich; im Zusammenhang mit technischen Schutzrechten überwiegen die Anwaltskosten jedoch die Amtsgebühren regelmäßig erheblich. Wie so häufig im Leben gilt jedoch auch hier: Qualität hat nun mal ihren Preis.
Achtung! Es gibt eine ganze Reihe von Unternehmen, die unter korrekter Nennung des von Ihnen angemeldeten Schutzrechts – meist irreführende – Zahlungsanforderungen an Sie richten. Diese Schreiben erwecken den Anschein, dass es sich beim Absender um ein offizielles Patent- und/oder Markenamt handelt.
Seien Sie insbesondere misstrauisch, wenn die Kontoverbindung ins Ausland verweist, ein vorausgefüllter Überweisungsträger beiliegt und sich der Absender nicht mit einer Adresse einer offiziellen Dienststelle des Amtes in Verbindung bringen lässt.
Originalbeispiele, wie solche irreführenden Zahlungsaufforderungen aussehen können, finden Sie hier.

Reichweite gewerblicher Schutzrechte

Schutzrechte gelten nur in dem Land, für das sie erteilt werden (Territorialitätsprinzip). Vom DPMA erteilte Schutzrechte gelten für Deutschland. Wenn Sie Ihre Erfindung auch in anderen Ländern schützen lassen wollen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen: Soll das Schutzrecht zusätzlich zur deutschen Anmeldung nur in wenigen Staaten gelten, können Einzelanmeldungen in den jeweiligen Ländern sinnvoll sein. Für einen breiten regionalen oder weltweiten Schutz ist auch eine europäische oder internationale Anmeldung möglich. Ein „Weltpatent“ gibt es allerdings nicht. Weitere Informationen zu den Anmeldeverfahren, Gebühren und Fristen finden Sie auf der Homepage des Europäischen Patentamtes (EPA) und der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO).

Recherche nach Schutzrechten

Durch Recherche nach Schutzrechten können Sie beispielsweise den Stand der Technik erfassen, Verletzung fremder Schutzrechte vermeiden oder Aktivitäten der Konkurrenz beobachten. Bei der Anmeldung eines Patents wird vom DPMA eine Sachprüfung vorgenommen. Alle anderen Schutzrechte werden bei der Anmeldung nur formal geprüft. Sie können in den Datenbanken des DPMA kostenfrei recherchieren. Unterstützen kann dabei auch das Patentzentrum Bayern.
Wichtige Informationsquellen und Datenbanken des DPMA sind:
  • IPC: Recherche nach Internationaler Patentklassifikation
  • DEPATISnet: Weltweite Sammlung von circa 60 Millionen Patentdokumenten
  • DPMAregister: Publikationsdaten, Rechts- und Verfahrensstände zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs
  • DPMApublikationen: Patent-, Marken- und Designblatt
Weitere kostenfreie Datenbanken sind:

Förderprogramm WIPANO

Das Förderprogramm WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen unterstützt unter anderem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Patentierung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer Ideen, sofern in den letzten drei Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet worden ist. Sprechen Sie uns gerne dazu an!

Förderprogramm des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum

Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum – kurz EUIPO – unterstützt zusammen mit der Europäischen Kommission kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Anmeldung von Schutzrechten. Das Programm trägt den Namen „Ideas Powered for Business SME Fund“ und gliedert sich in zwei Module, die insgesamt mit maximal 1500 Euro gefördert werden können. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beratungsangebote

Erstberatung durch Ihre IHK für Oberfranken Bayreuth

Die IHK für Oberfranken Bayreuth bietet eine Einstiegs- und Erstberatung für gewerbliche Schutzrechte an. Informieren Sie uns zu Ihrem näheren Beratungsbedarf gerne per E-Mail oder telefonisch.
Wenn Sie neben Fragen zu Schutzrechten auch Unterstützung bei ihren Innovationsvorhaben benötigen, dann können Sie sich selbstverständlich auch dafür gerne an uns wenden.

Patentzentrum Bayern

Im Patentzentrum Bayern können Sie sich neutral, umfassend und kostenlos über alle gewerblichen Schutzrechte informieren. Dort bekommen Sie auch kompetente Unterstützung bei der Patent-, Marken- und Designrecherche – bei Bedarf auch über den virtuellen Support.

DPMA – Deutsches Patent- und Markenamt

Das DPMA hat für kleine und mittlere Unternehmen ein spezielles Informationsangebot erstellt.

EUIPO – Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum

Speziell für KMU bietet das EUIPO eine personalisierte und kostenfreie Unterstützung bei Fragen zum Geistigen Eigentum und Gewerblichen Schutzrechten an. Auch eine pro-bono-Rechtsberatung und der Dienst für Wirksame Streitbeilegung (Effective Dispute Resolution, EDR) können genutzt werden. KMU können somit bei möglichen Verletzungsfällen klären, ob eine Mediation, Schlichtung, o.ä. sinnvoll wäre.
Daneben bietet das EUIPO diverse weitere Services und Unterstützungsangebote für Unternehmen an. Beispielsweise können für Marken- oder Geschmacksmusteranmeldungen beschleunigte Eintragungsverfahren beantragt werden – und das ohne Zusatzkosten.

European IP Helpdesk

Auf den Seiten des European IP Helpdesks finden sich eine Vielzahl an Angeboten rund das IP Management im internationalen Kontext.

Der Gang zum Patentanwalt

Ungeachtet der diversen Unterstützungsangebote ist es in den meisten Fällen ratsam, eine Schutzrechtsanmeldung mit professioneller Unterstützung eines Patentanwalts durchzuführen. Dies gilt vor allen Dingen für die technischen Schutzrechte.

*Zur Vereinfachung des Leseflusses wurde hier und im folgenden jeweils die männliche Bezeichnung gewählt. Selbstverständlich ist jeweils die weibliche Bezeichnung im gleichen Maße ebenfalls gemeint.