Digitalbonus

Was wird gefördert?

Das bayerische Förderprogramm Digitalbonus unterstützt kleine Unternehmen bei Digitalisierungsvorhaben. Es kann je ein Digitalbonus aus folgenden zwei Bereichen beantragt werden:
  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IKT-Systemen und IKT-Anwendungen im Unternehmen
  • Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheit im Unternehmen

Wer wird gefördert?

Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro mit Sitz oder Niederlassung in Bayern sind für zur Antragstellung für den Digitalbonus aufgefordert. Es gelten die Daten des letzten Jahresabschlusses. Etwaige verbundene Unternehmen müssen für die Ermittlung von Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme nicht berücksichtigt werden.
Nicht beantragt werden kann ein Digitalbonus, wenn...
  • Sie freiberuflich tätig sind (unabhängig einer etwaigen gewerblichen Rechtsform) oder
  • Ihr Unternehmen sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder
  • für Ihr Unternehmen die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.

Digitalbonus-Varianten

Ein Digitalbonus kann in den Varianten Standard oder Plus beantragt werden.
In den meisten Fällen ist der Digitalbonus Standard die richtige Wahl. Hierbei werden Digitalisierungsmaßnahmen gefördert, die das Unternehmen zum Stand der Technik aufschließen lassen. Die förderfähigen Kosten werden dabei zu 50% gefördert; die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro.
Der Digitalbonus Plus fördert Digitalisierungsvorhaben mit einem besonders hohen Innovationsgehalt. Die förderfähigen Kosten werden zu 50% gefördert und die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro. Sie sollten auf jeden Fall zunächst den Kontakt zur Regierung von Oberfranken aufnehmen und mit dieser Ihr innovatives Digitalisierungsvorhaben besprechen, bevor Sie einen Antrag für einen Digitalbonus Plus stellen.
Bitte beachten Sie, dass es ein monatliches, bayernweites Kontingent an Digitalbonusanträgen gibt. Wenn das Kontingent aufgebraucht ist, ist erst wieder zum nächsten Monatsbeginn eine Antragstellung möglich.