Fachkräftemigration
Der demografische Wandel führt dazu, dass in Oberfranken weniger Fachkräfte zur Verfügung stehen. Die Unternehmen am Wirtschaftsstandort Oberfranken sind jedoch auf Fachkräfte angewiesen.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 1. März 2020 erweitert die Möglichkeiten für die Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmer. Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird insgesamt der gesamte Bereich der Migration zum Zweck „Ausbildung“ und „Erwerbstätigkeit“ umfassend neu geregelt.
Zur Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes hat die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) zum 01. Dezember 2020 die landesweite zentrale Zuständigkeit für Bayern übernommen. Sie wird unter anderem für die Vorabzustimmung im neu eingeführten beschleunigten Verfahren für ausländische Fachkräfte in Bayern zuständig sein.
Bayerische Arbeitgeber können in Vollmacht für die ausländische Fachkraft die Einleitung des aufenthalts- und berufsanerkennungsrechtlichen Verfahrens bei der Zentralen Stelle in Nürnberg beantragen und einleiten. Damit steht dem Arbeitgeber ein leistungsfähiger, zentraler Ansprechpartner zur Verfügung, der das gesamte Verfahren zur Visumvorabzustimmung aus einer Hand anbietet. In enger und fortlaufender Abstimmung mit der Zentrale Stelle wird der Arbeitgeber stets über den aktuellen Verfahrensstand informiert. Daneben können Arbeitgeber auch künftig die bestehenden Kompetenzen nutzen und auf ortsnahe Strukturen zurückgreifen.
Einwanderung in den Arbeitsmarkt erleichtern, Fachkräfteeinwanderungsgesetz mittelstandsfreundlich überarbeiten
Bereits heute fehlen in Oberfranken branchenübergreifend immer mehr Arbeits- und Fachkräfte. Die demografische Entwicklung wird dieses Problem durch einen Rückgang der Bevölkerungszahl bei gleichzeitigem Anstieg des Durchschnittsalters weiter verschärfen.
Die Vollversammlung der IHK für Oberfranken Bayreuth appelliert an die politischen Entscheidungsträger, Änderungen der gesetzlichen Regelungen vorzunehmen, um die Einwanderung von Fach- und Arbeitskräften effizienter, unbürokratischer und damit schneller zu gestalten.
Die Vollversammlung der IHK für Oberfranken Bayreuth appelliert an die politischen Entscheidungsträger, Änderungen der gesetzlichen Regelungen vorzunehmen, um die Einwanderung von Fach- und Arbeitskräften effizienter, unbürokratischer und damit schneller zu gestalten.
- Sondersendung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)
- Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Praxisbeispiel aus dem Bereich Handel
- Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Praxisbeispiel aus dem Bereich Industrie
- Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Praxisbeispiel aus dem Bereich Tourismus
- IHK-Vollversammlung: Resolution zur Fachkräfteeinwanderung