go-digital

Die go-digital-Richtlinie wird ab dem 01.01.2022 in geänderter Form weitergeführt. Die wichtigsten Informationen vorab:
1. Alle Unternehmen, welche zum 31.12.2021 autorisiert sind, bleiben bis zum 31.12.2022 weiter autorisiert;
2. Für die neuen Module kann im Zeitfenster vom 01.01.2022 – 28.02.2022 eine Nachautorisierung beantragt werden; Gleiches gilt für Neuautorisierungen in allen Modulen;
4. Bewilligungen in 2022 können nur noch nach neuer Richtlinie erfolgen. Dies gilt auch für Anträge aus 2021, bei denen die Bewilligung noch nicht erfolgt ist;
5. Neben den neuen förderbaren Leistungen, gibt es auch nicht mehr förderbare Leistungen – z.B. die erstmalige Erstellung und die Anpassung einer bestehenden Webseite;
6. Alle autorisierten Beratungsunternehmen müssen für die Antragstellung im Besitz einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur gemäß der Richtlinie der Bundesnetzagentur sein;
7. Eine Unterteilung von Haupt- und Nebenmodulen entfällt, somit kann ein Projekt in einem Modul (inklusive IT-Sicherheit-Pflichtberatung) auch volle 30 Beratertage umfassen.
Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren? Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand? Dann sollten Sie go-digital kennenlernen!
Mit seinen fünf Modulen "Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung", “Digitalisierungsstrategie”, “Datenkompetenz” und "IT-Sicherheit" unterstützt Sie das Förderprogramm go-digital nicht nur bei der Optimierung von Prozessen und der Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.
Das BMWi hat dazu eine Reihe von kompetenten Beratungsunternehmen autorisiert, die Sie bei der Suche nach individuellen Lösungen für Ihren Online-Handel, die Digitalisierung Ihres Geschäftsalltags und den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung unterstützen. Die Beratungsunternehmen übernehmen auch die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.

Fördermodule

Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen - service- und kundengerecht, effizient und sicher.
Dabei stehen den KMU durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen zur Seite, die sie bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme fachlich beraten und begleiten. Diese Beratungsunternehmen sind vom BMWi autorisiert und entlasten die KMU von allen Formalitäten - vom Antrag auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung.
Auf diese Weise profitieren KMU von einer passgenauen Beratung, die sich an ihren konkreten Bedürfnissen orientiert. Die Beratungsleistungen und die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen folgen diesen drei Modulen:

Digitalisierte Geschäftsprozesse

  • Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
  • Je nach Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens sind bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen möglich: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
  • Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren.

Digitale Markterschließung

  • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
  • Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz, gegebenenfalls eines eigenen Web-Shops
  • Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
  • Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings

Digitalisierungsstrategie

  • Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle oder -prozesse
  • Digitalisierung vorhandener Geschäftsmodelle oder -prozesse
  • Ziel: Bedürfnisanalyse, Machbarkeitsanalyse und Risikoabschätzung zum eigenen Digitalisierungsvorhaben

Datenkompetenz

  • Erfassen und Erzeugen von Daten
  • Datenidentifizierung, Datenaus- und verwertung
  • Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Datenverarbeitung
  • Berücksichtigung von rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekten im Umgang mit Daten
  • Ziel: Aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie und Generierung neuer Geschäftsfelder

IT-Sicherheit

  • Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
  • Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
  • Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen.

Was wird gefördert?

Die vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen tragen die Gesamtverantwortung für das jeweilige Projekt, stellen den Projektantrag und übernehmen die verwaltungsseitige Abwicklung des Projekts. So wird das Beratungsunternehmen zum „Zuwendungsempfänger“, das zu beratende KMU ist der „Begünstigte“.
Gefördert werden nur Beratungen und Leistungen, die den Anforderungen an die Module entsprechen. Die Beratungsleistung besteht aus zwei Schritten:
  1. Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzepts
  2. Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts

Wer wird gefördert?

Rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können durch die Förderung von Beratungsleistungen begünstigt werden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
  • Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähig nach der De-minimis-Verordnung
Sofern ein KMU „Partnerunternehmen“ oder „verbundenes Unternehmen“ ist, muss das Beratungsunternehmen die Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung der Europäischen Union hinsichtlich Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz/Bilanzsumme bestätigen.

Wie hoch ist die Förderung?

Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert. Als Begünstigte zahlen Sie nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.
  • Zunächst muss ein Hauptmodul mit mindestens 51 Prozent des Förderschwerpunktes gewählt werden.
  • Im Hauptmodul sind bis zu 20 Beratertage förderfähig, einschließlich
    • bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung
    • bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
    • sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit
  • Bei Bedarf kann eine zusätzliche Beratungsleistung in einem oder in beiden Nebenmodul(en) mit insgesamt bis zu zehn Beratertagen gefördert werden. Diese Zusatzberatung muss in der Vorhabenbeschreibung eingeplant und im Verwendungsnachweis nachgewiesen werden.
  • Im Falle einer Kombination von Hauptmodul und Nebenmodul(en) sind maximal 30 Beratertage förderfähig.
Weitere Informationen zum Förderprogramm go-digital finden Sie hier.