Digitalbonus Bayern
Das Förderprogramm Digitalbonus Bayern unterstützt kleine Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit.
Was wird gefördert?
Fördergegenstand beim Digitalbonus sind Maßnahmen aus den Bereichen:
- Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IKT-Systemen und IKT-Anwendungen im Unternehmen
- Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheit im Unternehmen
Wer wird gefördert?
Ab 2021 werden nur noch kleine Unternehmen gefördert. Sie sind ein kleines Unternehmen, wenn Sie diese Kriterien erfüllen:
- Bis zu 49 Beschäftigte und
- Bis zu 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder bis zu 10 Millionen Euro Bilanzsumme/Jahr
Wie viel wird gefördert?
- maximal 50% der förderfähigen Ausgaben
- jedoch nicht mehr als 10.000€ beim Digitalbonus Standard bzw.
- nicht mehr als 50.000€ beim Digitalbonus Plus
Ihr Projekt muss mindestens 4.000€ förderfähige Ausgaben enthalten, um einen Förderantrag stellen zu können. Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Verordnung.
Wer wird nicht gefördert?
Nicht beantragt kann der Digitalbonus werden, wenn...
- Sie freiberuflich tätig sind (auch nicht, wenn Sie eine gewerbliche Rechtsform haben) oder
- Ihr Unternehmen sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder
- für Ihr Unternehmen die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.
Weitere Information zum Programm Digitalbonus finden Sie hier.