Produktgestalter/-in Textil
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Auswählen textiler Rohstoffe und Erzeugnisse nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit
- Erarbeiten technischer Unterlagen und Festlegen von Arbeitsabläufen
- Beherrschen von Konstruktionstechniken und Maschinentechnologien
- Anwenden unterschiedlicher Mal- und Zeichentechniken
- Anwenden verschiedener Gestaltungselemente wie Farben, Strukturen und Formen
- Entwickeln von Entwürfen entsprechend unterschiedlichem Verwendungszweck und Prüfen ihrer technischen Umsetzbarkeit
- Übertragen und Rapportieren der Musterentwürfe in eine technische Zeichnung
- Herstellen von Musterdatenträgern und Erstellen der Prototypen auf den Maschinen
- Handhaben von Bildbearbeitungssystemen zur Entwurfserstellung und -modifikation
- Archivieren genutzter und entworfener Muster sowie Stammdaten
- Beurteilen der Qualität und Ergreifen qualitätssichernder Maßnahmen
- Beachten der Grundsätze des Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit
- Beschaffen von trend- und produktspezifischen Informationen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Ihre Einsatzgebiete finden Produktgestalter - Textil und Produktgestalterinnen - Textil in den Musterabteilungen der Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie und in Textilateliers, häufig sind sie auch als freischaffende Mitarbeiter tätig.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll zeigen, dass er
- Arbeitsabläufe strukturieren sowie Werk- und Hilfsstoffe, Arbeitsmittel und -geräte handhaben, technische Unterlagen nutzen sowie Sicherheitsregeln, Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutzbestimmungen einhalten,
- Produkte und ihre Herstellungstechniken unterscheiden sowie nach Verarbeitungs- und Gebrauchsanforderungen beurteilen,
- Trend- und produktspezifische Informationen beschaffen, unterschiedliche Gestaltungstechniken und zeichnerische Ausdrucksmöglichkeiten anwenden,
- Dessins nach stilkundlichen, geometrischen und figurativen Vorlagen entwickeln und ausarbeiten sowie Dessins modifizieren,
- technische Zeichnungen erstellen und Arbeitsergebnisse dokumentieren,
- rechnergestützte Programme zur Entwurfsmodifikation anwenden
kann.
Diese Anforderungen sollen durch Anfertigen eines Entwurfes für eine vorgegebene Produktgruppe in unterschiedlichen Techniken und Abwandeln des Motivs nachgewiesen werden.
Die Prüfung besteht aus der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen beinhaltet. Die Prüfung soll in insgesamt höchstens sieben Stunden durchgeführt werden, wobei die Gesprächsphasen insgesamt höchstens zehn Minuten umfassen sollen.
Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung:
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
Produktentwicklung und technische Umsetzung | 120 Minuten |
Produktentwurf | 120 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung:
Der Prüfling soll zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
- in höchstens 21 Stunden mindestens einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen. Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der Dokumentation des durchgeführten betrieblichen Auftrags geführt, mit dem Ziel, die prozessrelevanten Kompetenzen in Bezug zur Auftragsdurchführung zu bewerten. Unter Berücksichtigung der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das Fachgespräch die prozessrelevanten Qualifikationen in Bezug zu Auftragsdurchführung bewertet werden. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen;
oder - in höchstens 14 Stunden eine praktische Aufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein begleitendes Fachgespräch von insgesamt höchstens 20 Minuten führen. Durch Beobachtungen der Durchführung der praktischen Aufgabe, die aufgabenspezifischen Unterlagen und das Fachgespräch sollen die prozessrelevanten Qualifikationen in Bezug zu der Durchführung der praktischen Aufgabe bewertet werden.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
|
|
Frühjahrsprüfung |
15. November
|
Sommerprüfung |
1. Februar
|
Herbstprüfung |
15. Mai
|
Winterprüfung |
1. September
|
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag und
- im Gesamtergebnis der Prüfungsbereiche Produktentwicklung und technische Umsetzung, Produktentwurf sowie Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Dabei haben die Prüfungsbereiche Produktentwicklung und technische Umsetzung sowie Produktentwurf gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde das doppelte Gewicht. In den Prüfungsbereichen Produktentwicklung und technische Umsetzung, Produktentwurf und Wirtschafts- und Sozialkunde dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Die Prüfungsbereiche Produktentwicklung und technische Umsetzung, Produktentwurf sowie Wirtschafts- und Sozialkunde sind auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.