Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Ein Auszubildender kann unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Voraussetzungen sind unter anderem:
- Gute betriebliche Leistungen des Auszubildenden, die durch den Ausbildungsbetrieb bestätigt werden
- Mindestens guter Notendurchschnitt (besser als 2,5) der prüfungsrelevanten Fächer im letzten Schulzeugnis. In diesen einzelnen Fächern/Lernfeldern muss mindestens die Note “befriedigend” erreicht sein
- Kopie des letzten Zeugnisses
- Ausgefülltes Antragsformular
Die Anträge müssen bis 31. Juli zur Winterprüfung und bis 15. Januar zur Sommerprüfung erfolgt sein.