Polsterer/-in
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Herstellen von Polstermöbeln oder Matratzen unter Anwendung verschiedener Polstertechniken
- Auswählen und Verarbeiten von Textilien, Leder, Holz- und Holzwerkstoffen, Kunststoffen, Metallen und Hilfsstoffen nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit
- Erstellen von technischen Unterlagen für den Fertigungsablauf
- Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Geräten, Maschinen und Anlagen
- Zuschneiden und Nähen von Bezügen
- Aufbauen des Polstergrunds sowie Herstellen und Einsetzen tragender und elastischer Teile
- Herstellen von Rücken-, Sitz-, Arm- und Kissenpolstern
- Auswählen und Montieren von mechanischen und elektrischen Funktionselementen
- Beziehen von Polsterteilen sowie Aufteilen und Gestalten von Polsterflächen
- Ausführen von Verzierungsarbeiten und Montieren von Halbfertigteilen
- Lagern und Verpacken von Polstermöbeln oder Matratzen
- Entwickeln und Anfertigen von Prototypen
- Kommunizieren mit Mitarbeitern und Vorgesetzen
- Beurteilen von Qualität und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- Beachten von Grundsätzen der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes
Berufliche Tätigkeitsfelder
Polsterer und Polsterinnen arbeiten hauptsächlich in den Unternehmen der Polstermöbelindustrie, zum Teil auch in der handwerklichen Polstermöbelherstellung und in Unternehmen der Raumausstattung sowie in der Matratzenherstellung.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Für den Ausbildungsberuf der/des Polsterer/Polsterin in gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden an eine andere IHK überstellt.
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Herstellen eines Polsterteils statt. Für den Prüfungsbereich bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Herstellen eines Polsterteils statt. Für den Prüfungsbereich bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Auftragsunterlagen zu prüfen, technische Unterlagen anzuwenden, Arbeitsschritte festzulegen,
- Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör unter Berücksichtigung von Eigenschaften und Verwendungszweck auszuwählen,
- Skizzen und Fachzeichnungen zu erstellen und anzuwenden, Maße und Proportionen zu unterscheiden,
- Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen auszuwählen und einzusetzen,
- Bezugsmaterialien und Hilfsstoffe zuzuschneiden, zu kontrollieren und zu kennzeichnen,
- Bezüge zu nähen,
- Polster oder Matratzen aufzubauen,
- Rücken-, Sitz-, Arm- und Kissenpolster oder Matratzen herzustellen,
- Verzierungen anzubringen,
- Zwischenkontrollen durchzuführen,
- Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung zu ergreifen,
- fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsprobe zu begründen;
Für diesen Nachweis sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Zuschneiden und Nähen eines Bezugs sowie
- Vorpolstern und Beziehen eines Polsterteils.
Der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen und auf die Arbeitsprobe bezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten; abschließend soll mit ihm über die Arbeitsprobe ein situatives Fachgespräch geführt werden. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt neun Stunden; das situative Fachgespräch soll höchstens 10 Minuten dauern und die Bearbeitungszeit für die schriftlichen Aufgaben 120 Minuten betragen.
Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
Planung | 120 Minuten |
Fertigung | 120 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Art und Umfang von Aufträgen zu erfassen und Aufträge auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen,
- Arbeitsabläufe festzulegen und zu dokumentieren,
- Bezugsflächen zu gestalten,
- Fassons aus vorgefertigten Formteilen herzustellen,
- Funktions- und Zusatzelemente auszuwählen und einzubauen,
- Polster- und Bezugstechniken anzuwenden,
- Zubehörteile zu montieren,
- Endkontrollen durchzuführen, Ergebnisse zu dokumentieren,
- Modellvarianten zu entwickeln und zu dokumentieren,
- Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung zu ergreifen,
- fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe zu begründen.
Für diesen Nachweis ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Herstellen eines Polstermöbels mit funktionalen Elementen oder
- Herstellen einer bezogenen Matratze mit mehrschichtigem Aufbau;
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen, die Arbeitsaufgabe mit betriebsüblichen Unterlagen dokumentieren und mit ihm soll über die Arbeitsaufgabe ein situatives Fachgespräch geführt werden. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 16 Stunden; das situative Fachgespräch soll höchstens 20 Minuten dauern.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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Frühjahrsprüfung |
15. November
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Sommerprüfung |
1. Februar
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Herbstprüfung |
15. Mai
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Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis mit mindestens ausreichend,
- im Prüfungsbereich Herstellen eines Polstermöbels oder einer Matratze mit mindestens ausreichend,
- in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens ausreichend und
- in keinem Prüfungsbereich mit ungenügend.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Planung“, „Fertigung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
- der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertetet worden ist und
- die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.