Papiertechnologe/-in
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Produzieren von Papier, Karton und Pappe sowie Zellstoff
- Planen von Produktionsabläufen (selbstständig und im Team) unter Beachtung des Verwendungszwecks und des Produktionsprozesses
- Auswählen der produktspezifischen Materialien und Fertigungswege
- Bedienen der Produktionsanlagen zur Herstellung von Papier, Karton und Pappe sowie Zellstoff
- Kontrollieren und Optimieren des Fertigungsprozesses entsprechend den Qualitätsstandards und den Vorgaben
- Durchführen von Mess- und Prüftätigkeiten im Rahmen der Qualitätssicherung
- Nutzen von Steuerungen, Regel- und Messeinrichtungen sowie Qualitäts- und Prozessleitsystemen
- Durchführen von Wartungen, Inspektionen und Instandsetzungen im laufenden Produktionsprozess und bei Stillstand
- Übernehmen, Transferieren und Konvertieren von Daten und arbeitsplatzbezogenes Anwenden von Hard- und Software
- Kundenorientiertes Arbeiten und Beachten von ökonomischen und ökologischen Aspekten
- Kommunizieren mit vor- und nachgelagerten sowie Service-Bereichen zur Optimierung des Produktionsprozesses
Berufliche Tätigkeitsfelder
Papiertechnologen/Papiertechnologinnen arbeiten in Betrieben der Papier- und Zellstoffindustrie, insbesondere in der Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff sowie in papierverarbeitenden Betrieben und in der Zulieferindustrie.
Berufsschule
Förderverein Papierzentrum Gernsbach - FÖP - e. V.
Scheffelstraße 29, 76593 Gernsbach
Tel.: 07224 6401-0, Fax: 07224 6401-114
E-Mail: info@papierzentrum.org
Scheffelstraße 29, 76593 Gernsbach
Tel.: 07224 6401-0, Fax: 07224 6401-114
E-Mail: info@papierzentrum.org
Hinweise zur Prüfung
Für den Ausbildungsberuf der/des Papiertechnologen/-technologin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden an eine andere IHK überstellt.
Zur Prüfung im Beruf Papiertechnologen/Papiertechnologinnen ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil 1
Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für das erste bis dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- Instandhaltung, Messen, Steuern und Regeln,
- Rohstoffe und Stoffaufbereitung.
Für den Prüfungsbereich Instandhaltung, Messen, Steuern und Regeln bestehen folgende Vorgaben:
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) instand haltende Arbeiten unter Verwendung von Schalt- und Funktionspläne durchführen,
b) Störungen an Steuer- und Regeleinrichtungen feststellen und Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen kann; - der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen sowie praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;
- die Prüfungszeit beträgt 165 Minuten; innerhalb dieser Zeit soll die Bearbeitung der schriftlichen Aufgaben in 45 Minuten durchgeführt werden.
Für den Prüfungsbereich Rohstoffe und Stoffaufbereitung bestehen folgende Vorgaben:
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) die zur Aufbereitung von Zellstoff, Holzstoff, Altpapier und Rückstoff notwendigen Schritte festlegen sowie entsprechende Aggregate und Anlagen bedienen,
b) den Einsatz von Roh- und Faserstoffen planen, Faser- und Hilfsstoffe einsetzen,
c) Frisch- und Abwasseraufbereitung überwachen, Störungen beseitigen, Untersuchungen durchführen und auswerten,
d) Arbeitsschritte planen, Arbeitsmittel festlegen, technische Unterlagen nutzen, Kundenanforderungen sowie Anforderungen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen kann; - der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;
- die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Abschlussprüfung Teil 2
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
Verfahren zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff | 90 Minuten |
Veredelung, Ausrüstung und Verpackung | 45 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- Verfahren zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff,
- Veredelung, Ausrüstung und Verpackung sowie
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Für den Prüfungsbereich Verfahren zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff
bestehen folgende Vorgaben:
bestehen folgende Vorgaben:
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe oder Zellstoff einrichten, bedienen und überwachen sowie Maßnahmen zur Behebung von Störungen ergreifen,
b) Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Vorgaben selbstständig und kundenorientiert im Team planen, durchführen und dokumentieren,
c) Steuerungen von Mess- und Regeleinrichtungen sowie Qualitäts- und Prozessleitsysteme nutzen,
d) Faser- und Hilfsstoffe sowie Endprodukte prüfen,
e) mit vor- und nachgelagerten Funktions- und Servicebereichen kommunizieren, Informations- und Kommunikationsmittel nutzen,
f) Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Qualitätssicherung anwenden kann - Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten, ein Prüfungsprodukt sowie eine Arbeitsaufgabe 1 und eine Arbeitsaufgabe 2 durchführen; Gegenstand der Arbeitsaufgabe 2 ist eine der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B; die Durchführung der Arbeitsaufgabe 2 ist mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren, hierüber ist ein auftragsbezogenes Fachgespräch zu führen.
- Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 450 Minuten; innerhalb dieser Zeit soll die Bearbeitung der schriftlichen Aufgaben in 90 Minuten, die Herstellung des Prüfungsproduktes in 90 Minuten, die Arbeitsaufgabe 1 in 120 Minuten und die Arbeitsaufgabe 2 in 150 Minuten durchgeführt werden; innerhalb der Arbeitsaufgabe 2 ist das auftragsbezogene Fachgespräch in höchstens 20 Minuten durchzuführen.
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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Frühjahrsprüfung |
15. November
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Sommerprüfung |
1. Februar
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Herbstprüfung |
15. Mai
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Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Bild- und Tongestaltung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.