Packmitteltechnologe/-in

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Herstellen verschiedenartiger Packmittelprodukte aus Papier, Karton, Pappe und Kunststoff
  • Entwickeln von Packmitteln und Herstellen von Handmustern
  • Planen von Produktionsabläufen
  • Auswählen produktspezifischer Materialien und Fertigungswege
  • Bedienen der Produktionsanlagen zur Herstellung von Packmitteln
  • Kontrollieren und Optimieren des Fertigungsprozesses entsprechend den Qualitätsstandards und Hygienevorschriften
  • Durchführen von Mess- und Prüftätigkeiten im Rahmen der Qualitätssicherung
  • Bedienen von Steuerungen, Regel- und Messeinrichtungen sowie Prozessleitsystemen
  • Durchführen von Inspektionen
  • Wartungen und Instandsetzungen an Produktionsanlagen
  • Übernehmen, Transferieren und Konvertieren von Daten unter Nutzung arbeitsplatzbezogener Hard- und Software
  • kundenorientiertes Arbeiten, selbstständig und im Team
  • Beachten von ökonomischen und ökologischen Aspekten
  • Kommunizieren mit vor- und nachgelagerten sowie Service-Bereichen zur Optimierung des Produktionsprozesses

Berufliche Tätigkeitsfelder

Packmitteltechnologen und Packmitteltechnologinnen arbeiten in industriellen Unternehmen der Papier- und Kunststoffverarbeitung sowie in Betrieben der Zulieferindustrie, insbesondere in den Bereichen flexible und biegesteife Packmittel, Briefumschläge und Versandtaschen, Haft- und Selbstklebeetiketten, Hartpapierwaren und Kombidosen.

Berufsschule

Staatliche Berufsschule Lindau
Staatliches Berufliches Schulzentrum Lindau
Reutiner Str. 10, 88131 Lindau
Tel.: 08382-94794-0, Fax.: 08382-94794-94
E-Mail: info@bsz-lindau.de

Hinweise zur Prüfung

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung findet in den Prüfungsbereichen Produktionsvorbereitung und Erstellen eines Handmusters statt.
Für den Prüfungsbereich Produktionsvorbereitung bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
1. zur Umsetzung der Kundenanforderungen Arbeitsschritte zu planen, Arbeitsmittel festzulegen, Materialien auszuwählen, Anforderungen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen,
2. Auftragsdaten zum Rüsten und Steuern der Packmittelmaschine umzusetzen,
3. die Auswahl von Materialien und Werkzeugen sowie Fertigungs- und Lagermöglichkeiten darzustellen und dabei qualitätssichernde Maßnahmen aufzuzeigen;
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Für den Prüfungsbereich Erstellen eines Handmusters bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
1. Packmittel unter Beachtung technischer und organisatorischer Vorgaben zu entwerfen,
2. technische Zeichnungen von Hand anzufertigen,
3. Handmuster manuell herzustellen;
4. der Prüfling soll ein Prüfungsstück anfertigen;
Die Prüfungszeit beträgt drei Stunden.

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Auftragsvorbereitung und Managementsysteme 150 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Für den Prüfungsbereich Packmittelproduktion bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
1. die für den Arbeitsauftrag benötigten Unterlagen und Materialien zum Einrichten von Packmittelmaschinen zu beschaffen,
2. Arbeitsprozesse unter Beachtung wirtschaftlicher, ökologischer, technischer und organisatorischer Vorgaben kundenorientiert durchzuführen und zu dokumentieren,
3. Maschinen und Anlagen zu rüsten,
4. die Produktion anzufahren und zu steuern, das Produktionsergebnis zu prüfen, zu beurteilen und zu optimieren,
5. das Packmittel in der vorgegebenen Qualität termingerecht und wirtschaftlich herzustellen sowie Maßnahmen zur Behebung von Störungen einzuleiten,
6. Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten durchzuführen sowie Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen,
7. Prozessdaten und Produktionsbedingungen zu kommunizieren und zu dokumentieren;
Dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
Einrichten und Fahren von Maschinen und Anlagen für zwei Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung einer der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 sowie einer der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2;
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe sowie ein situatives Fachgespräch durchführen.
Die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens zehn Minuten dauern.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
2. im Prüfungsbereich „Packmittelproduktion“ mit mindestens „ausreichend“,
3. in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“
und
4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche „Auftragsvorbereitung und Managementsysteme“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.