Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik
Ausbildungsdauer
3 1/2 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- maschinen- und antriebstechnische Systeme analysieren
- physikalische Kennwerte an elektrischen Maschinen und Antriebssystemen messen und auswerten
- Fehler erkennen und Maßnahmen einleiten
- mechanische Bauteile und Baugruppen montieren und instand setzen
- Wicklungen herstellen
- elektrische Antriebs-, Energieerzeugungs- und Energiespeichersysteme installieren, verdrahten und anschließen
- analoge und digitale Steuerungen installieren und in Betrieb nehmen
- Maschinen und Anlagen in IT-Systeme integrieren
- Antriebs-, Energieerzeugungs- und Energiespeichersysteme instand halten und instand setzen
- betriebliche und technische Kommunikation sowie Informationsverarbeitung durchführen
- Arbeit planen und organisieren
- qualitätssichernde Maßnahmen durchführen
- Kunden beraten und betreuen
- Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepte prüfen und einhalten
- Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Geräten prüfen und beurteilen
Berufliche Tätigkeitsfelder
Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik gemäß Berufsbildungsgesetz arbeiten hauptsächlich in Unternehmen der Elektroindustrie. Dort sind sie für die Herstellung, Instandsetzung, Inbetriebnahme und Überprüfung von elektrischen Maschinen, Antrieben und elektromechanischen Systemen zuständig.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Zur Prüfung im Beruf Elektroniker/Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil1 geht mit 30% in die Gesamtbewertung ein.
Abschlussprüfung Teil2 geht mit 70% in die Gesamtbewertung ein.