Bühnenmaler/-in

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Bühnen-und Szenenbilder analysieren
  • Flächen malerisch gestalten
  • Dekorationselemente plastisch gestalten
  • Architektur und Landschaft analysieren und zeichnerisch umsetzen
  • Typografische Gestaltung entwickeln und umsetzen
  • Gestaltungsvarianten mit verschiedenen Materialien entwickeln
  • Figürliche Darstellung analysieren und zeichnerisch umsetzen
  • Imitationen realisieren
  • Raumkonzepte planen und zeichnerisch umsetzen
  • Dekorations-und Bühnenelemente beurteilen
  • Anschauungsmodelle entwerfen und darstellen
  • Farbkompositionen malerisch umsetzen
  • Ausstattungskonzeptionen entwickeln und präsentieren

Fachrichtungen

In der Ausbildung ist zwischen den Fachrichtungen
  • Malerei
  • Plastik
zu wählen.

Berufliche Tätigkeitsfelder

Unternehmen der Bühnen- und Filmbranche.

Berufsschule

Louis- Lepoix-Schule Baden-Baden
Balger Str. 15, 76532 Baden-Baden
Tel.: 07221 931946, Fax: 07221 931960
E-Mail: info@lls-bad.de

Hinweise zur Prüfung

Für den Ausbildungsberuf des Bühnenmalers/ der Bühnenmalerin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden an eine andere IHK überstellt.

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für das erste Ausbildungsjahr und für das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sieben Stunden eine Arbeitsaufgabe sowie im schriftlichen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten die zur Arbeitsaufgabe gehörende Arbeitsplanung und Dokumentation bearbeiten. Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht: ein Tier-, Pflanzen- oder geometrisches Ornament zeichnen, malen und plastisch gestalten.

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Gestaltung 120 Minuten
Arbeitsplanung und -ausführung 90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Fachrichtung Malerei:

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 20 Stunden vier
praktische Aufgaben nach Vorlagen ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbstständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen und die durchgeführte Aufgabe kontrollieren kann. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Anfertigen einer Malerei,
  2. Anfertigen einer Dekoration mit typografischen Mitteln,
  3. Anfertigen einer Freihandzeichnung,
  4. Malen eines Faltenwurfs.

Fachrichtung Plastik:

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 20 Stunden vier praktische Aufgaben nach Vorlagen ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbstständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen und die durchgeführte Aufgabe kontrollieren kann. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Schnitzen eines historischen Reliefs mit mindestens einer Figur unter Einbeziehung eines Faltenwurfs oder eines Ornamentes,
  2. Anfertigen einer Freihandzeichnung,
  3. Herstellen einer Materialimitation,
  4. Modellieren eines Ornamentes in Freihandtechnik.

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Gestaltung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem Prüfungsbereich durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der schriftliche Teil der Prüfung hat gegenüber der mündlichen Prüfung das doppelte Gewicht.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.