Betonfertigteilbauer/-in

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Herstellen von Betonfertigteilen und Betonwaren
  • Herstellen von Schalungen, Formen und Bewehrungen
  • Entwerfen, Herstellen und Prüfen von Betonmischungen
  • Gestalten und Bearbeiten von Oberflächen
  • Ausbessern und Instandsetzen von Betonfertigteilen
  • Transportieren, Lagern und Versetzen von Betonfertigteilen
  • Herstellen von Spannbetonfertigteilen
  • Verarbeiten von Betonen mit besonderen Eigenschaften und Sonderbetonen
  • Bedienen von Maschinen und technischen Einrichtungen
  • Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz, bei der Arbeit und zum Umweltschutz
  • Ergreifen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Berufliche Tätigkeitsfelder

Betonfertigteilbauer/-innen arbeiten in Betonwerken und stellen in industriellen Prozessen Betonerzeugnisse her.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
  1. Herstellen von Schalungen und Bewehrungen sowie
  2. Herstellen und Prüfen von Beton.
Im Prüfungsbereich Herstellen von Schalungen und Bewehrungen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. technische Unterlagen anzuwenden,
  2. Arbeitsabläufe zu planen,
  3. Schalungsmaterialien auszuwählen und Schalungen herzustellen,
  4. Bewehrungselemente aus Betonstahl herzustellen,
  5. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung zu ergreifen und
  6. fachliche Hintergründe aufzuzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe zu begründen.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen. Während der Durchführung wird mit
ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt fünf Stunden. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Im Prüfungsbereich Herstellen und Prüfen von Beton soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. technische Unterlagen anzuwenden,
  2. Arbeitsabläufe zu planen,
  3. Mengen- und Mischungsberechnungen durchzuführen,
  4. Gesteinskörnungen, Zementarten, Zusatzmittel und Zusatzstoffe zu erläutern und
  5. Betonprüfungen zu beschreiben.
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Betontechnologie und Oberflächengestaltung 120 Minuten
Betonfertigteile 120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Im Prüfungsbereich Betonfertigteilherstellung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. technische Unterlagen anzuwenden,
  2. Arbeitsabläufe zu planen,
  3. Werkzeuge und Geräte einzusetzen,
  4. Schalungsmaterialien auszuwählen und Schalungen herzustellen,
  5. Bewehrungen herzustellen und einzubauen,
  6. Einbauteile einzubauen,
  7. Betone einzubringen und zu verdichten,
  8. Oberflächen zu bearbeiten,
  9. Betonfertigteile zu entschalen,
  10. Betonfertigteile nachzubehandeln,
  11. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung zu ergreifen und
  12. fachliche Hintergründe aufzuzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe zu begründen.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt acht Stunden. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet
worden sind:
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Betonfertigteilherstellung mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Betontechnologie und Oberflächengestaltung“, „Betonfertigteile“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
  1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
  2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.