Berufskraftfahrer/-in
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Sicheres Durchführen von Fahrten des Gütertransports bzw. Fahrten zur Beförderung von Personen im Reise- oder Personennahverkehr unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und umweltschonenden Aspekten
- Anwenden von nationalen und internationalen Rechtsvorschriften und Sozialvorschriften des Straßenverkehrs
- Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge
- Vorbereiten der Fahrzeuge für den Transport von Gütern oder die Beförderung von Personen
- Annehmen des Transportguts oder des Gepäcks
- Sichern der Ladung und Prüfen der mitzuführenden Papiere
- Ergreifen von Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen an Fahrzeugen
- Situationsgerechtes Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen, insbesondere Absichern der Unfall- und Gefahrenstelle und Leisten von Erste Hilfe
- Abstimmen der Arbeit mit anderen, insbesondere mit den Kunden und den vor- und nachgelagerten Bereichen in der Transport- und Logistikkette
- Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz
- Ergreifenden von qualitätssichernden Maßnahmen
- Dokumentieren der Leistungen und Durchführen von Abrechnungen, Planen und Koordinieren der Arbeit
- Selbständiges Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen
- Beschaffen und Auswerten von Informationen
- Abstimmen von Terminen und Organisieren von Fahrten unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte
Berufliche Tätigkeitsfelder
Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen arbeiten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs, der Logistik, der Entsorgung, des Reiseverkehrs oder des öffentlichen Personennahverkehrs.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll in höchstens drei Stunden vier praktische Aufgaben ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbstständig planen sowie Maßnahmen zum Umweltschutz, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zur Wirtschaftlichkeit ergreifen kann. Für die praktischen Aufgaben kommen insbesondere in Betracht:
- Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge,
- Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen,
- Erstellen einer Fahrtenroute,
- beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung.
Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
Beförderung | 120 Minuten |
Betriebliche Planung und Logistik | 120 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt fünf Stunden eine praktische Aufgabe I sowie vier praktische Aufgaben II ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe selbstständig planen, durchführen und kontrollieren und dabei Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zum Umweltschutz, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zur Wirtschaftlichkeit sowie qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen kann. Für die praktische Aufgabe I kommen insbesondere in Betracht: Verkehrssicheres Führen einer Fahrzeugkombination oder eines Sattelkraftfahrzeuges der Klasse CE mit einer Mindestlänge von 16 Metern oder eines Fahrzeuges der Klasse D mit einer Mindestlänge von 11,80 Metern auf öffentlichen Straßen.
Für die vier praktischen Aufgaben II kommen insbesondere in Betracht:
Für die vier praktischen Aufgaben II kommen insbesondere in Betracht:
- Feststellen und Beschreiben von Fehlern und Mängeln am Fahrzeug sowie Ergreifen von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung,
- Durchführen einer Abfahrtkontrolle,
- Vorbereitung einer Beförderung, insbesondere
a) Kontrollieren von Transportgütern auf Mängel und Schäden sowie Durchführen der Ladungssicherung,
b) Kontrollieren von Gepäck auf Mängel und Schäden sowie Sicherstellen der Fahrgastsicherheit, - Situationsbezogenes Führen eines Kundengespräches.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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Frühjahrsprüfung |
15. November
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Sommerprüfung |
1. Februar
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Herbstprüfung |
15. Mai
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Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des praktischen Teils der Prüfung in der praktischen Aufgabe I sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Beförderung oder im Prüfungsbereich betriebliche Planung und Logistik mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einer der praktischen Aufgaben oder in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der schriftliche Teil der Prüfung hat gegenüber der mündlichen Prüfung das doppelte Gewicht.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.