Bauzeichner/-in

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • kundenorientiertes Ausführen von zeichnerischen, rechnerischen und organisatorischen Tätigkeiten, selbständig und in Kooperation mit anderen
  • Umsetzen von Entwurfsskizzen und Erstellen von Bau- und Ausführungszeichnungen
  • Zeichnen von Grundrissen, Schnitten, Ansichten und Details, Erstellen von Plänen und Zeichnungen, Durchführen von fachspezifischen Berechnungen unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik
  • Erstellen von Dokumentationen und Zeichnungen für Präsentationen
  • Erstellen von Aufmaßen und Bestandsplänen
  • Verwalten, Editieren und Plotten von Zeichnungen und Unterlagen
  • Übernehmen von technischen Vorgaben in Bauunterlagen
  • Unterscheiden von Baustoffen, Bauelementen und Bauweisen nach ihren Eigenschaften und Übernehmen der Ergebnisse in Bauunterlagen
  • Mitwirken bei der Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung
  • Mitwirken bei Bauprozessen
  • Planen und Koordinieren von Arbeitsabläufen
  • Anwenden qualitätssichernder Maßnahmen
  • Beachten der Grundsätze des Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit
Schwerpunkte
  • Ingenieurbau
  • Architektur
  • Tief-, Straßen- und Landschaftsbau

Berufliche Tätigkeitsfelder

Bauzeichner und Bauzeichnerinnen sind im Bereich der Planung und Ausführung von Architektur- und Ingenieurbauwerken sowie im Tief-, Straßen- und Landschaftsbau tätig. Sie finden ihren Einsatz in Planungsbüros, Unternehmen und Verwaltungen.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens vier Stunden drei praktische Aufgaben, auch rechnergestützt, bearbeiten sowie in insgesamt höchstens zwei Stunden sich auf diese Aufgaben beziehende Fragen schriftlich beantworten und Berechnungen durchführen. Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
  1. Zweidimensionale Darstellungen, Parallelperspektiven,
  2. Freihandzeichnungen,
  3. Baugruben, Gräben, Gründungen und Verbau,
  4. Baukörper aus Steinen, Bauwerksabdichtungen,
  5. Beton und Stahlbeton.
In der Zwischenprüfung soll der Prüfling zeigen, dass er technologische, mathematische und zeichnerische Inhalte verknüpfen kann. Dabei soll er Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz berücksichtigen.

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung

Schwerpunkt Architektur:
Prüfungsgebiet Prüfungszeit
Baueingabe 90 Minuten
Rohbau 90 Minuten
Ausbau 90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Schwerpunkt Ingenieurbau:
Prüfungsgebiet Prüfungszeit
Tragwerke 90 Minuten
Massivbau 90 Minuten
Stahl- und Holzbau 90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Schwerpunkt Tiefbau:
Prüfungsgebiet Prüfungszeit
Straßenbau 90 Minuten
Ver- und Entsorgung 90 Minuten
Landschaftsbau 90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im Teil A der Prüfung in höchstens insgesamt 14 Stunden zwei praktische Aufgaben, die sich auf ein Projekt beziehen sollen, bearbeiten. Mindestens eine Aufgabe ist rechnergestützt zu fertigen. Eine der Aufgaben ist zu dokumentieren sowie dem Prüfungsausschuss in einem Fachgespräch von höchstens 15 Minuten zu erläutern. Dem Prüfling ist vor der Prüfung Gelegenheit zu geben, das System zur rechnergestützten Zeichnungserstellung, an dem er geprüft wird, in einem angemessenen Zeitraum kennen zu lernen. Die Bereiche, aus denen die Aufgaben entnommen werden, sind vom Prüfling festzulegen. Es kommen folgende Bereiche in Betracht:
Im Schwerpunkt Architektur:
a) Erstellen von Planunterlagen zur Baueingabe nach Entwurfsskizzen,
b) Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Rohbau und
c) Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Ausbau;
Im Schwerpunkt Ingenieurbau:
a) Erstellen eines Schalplanes oder einer Rohbauzeichnung für ein Tragwerk,
b) Erstellen einer Bewehrungszeichnung und
c) Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Stahl- oder Holzbau;
Im Schwerpunkt Tief-, Straßen- und Landschaftsbau:
a) Erstellen von Planunterlagen für den Straßen- und Verkehrswegebau,
b) Erstellen von Ausführungsunterlagen für die Ver- und Entsorgung und
c) Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Landschaftsbau.
Durch die Ausführung der Aufgabe, die Dokumentation sowie das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe selbstständig, kunden- und zielorientiert planen, umsetzen und präsentieren sowie qualitätssichernde Maßnahmen durchführen kann.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: bundeseinheitlicher Termin Mitte Juni
Abschlussprüfung Winter: bundeseinheitlicher Termin Mitte Januar

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Materialbereitstellungslisten

Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B sowie innerhalb des Prüfungsteils B in mindestens zwei der fachbezogenen Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Werden die Prüfungsleistungen in einer der praktischen Aufgaben oder in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der Prüfungsteil B ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in den einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.