Bauwerksabdichter/-in

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Arbeitsgebiet

Bauwerksabdichter/ Bauwerksabdichterinnen dichten Flächen an oder in Bauwerken, an Dächern und Terrassen, unter Dachbegrünungen, für den Verkehr, für Tunnel- und Brückenbauwerke sowie für Deponien gegen Bodenfeuchtigkeit, gegen nichtdrückendes und gegen drückendes Wasser ab. Sie setzen bei Ihrer Arbeit Baugeräte wie beispielsweise Gasbrenner, Bitumenschmelzkocher, Schweißautomaten, Abreißprüfgeräte und Aufzugsanlagen ein. Diese Arbeiten führen sie selbstständig, einzeln oder in Kolonnen durch.

Branchen/Betriebe

Betriebe der Bauindustrie

Berufliche Fähigkeiten

Bauwerksabdichter/ Bauwerksabdichterinnen
  • planen
  • verarbeiten Abdichtungs- und Dämmstoffe
  • führen Qualitätskontrollen durch
  • richten Baustellen ein
  • stellen Arbeits- und Schutzgerüste auf und prüfen diese
  • prüfen Baugruben und Gräben
  • fertigen Aufmaßskizzen, Zeichnungen, Bauberichte und Verlegepläne an
  • führen Messungen durch
  • prüfen Bau- und Bauhilfsstoffe nach Art und Menge, lagern und transportieren diese
  • stellen Bau- und Bauhilfsstoffe, Werkzeuge und Baugeräte bereit
  • nehmen Baugeräte in Betrieb und warten diese
  • führen Mauer-, Putz-, Beton-, Holz- und Stemmarbeiten aus
  • bereiten Abdichtungsarbeiten auf der Baustelle vor
  • dichten gegen Bodenfeuchtigkeit ab
  • dichten Dächer ab
  • dichten Verkehrsflächen ab, insbesondere Brückentafeln

Ausbildungsschwerpunkte

  • Berufsbildung
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einrichten von Baustellen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse
  • Aufstellen und Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten, Prüfen von Baugruben und Gräben
  • Lesen und Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen und Verlegeplänen, Durchführen von Messungen
  • Prüfen von Bau- und Bauhilfsstoffen nach Art und Menge, Lagern und Transportieren
  • Bereitstellen von Bau- und Bauhilfsstoffen, Werkzeugen und Baugeräten, Inbetriebnehmen und Warten
  • Ausführen von Holzarbeiten
  • Ausführen von Mauer-, Putz-, Beton- und Stemmarbeiten
  • Verarbeiten von Abdichtungs- und Dämmstoffen
  • Vorbereiten der Abdichtungsarbeiten auf der Baustelle
  • Abdichten gegen Bodenfeuchtigkeit, gegen nichtdrückendes und gegen drückendes Wasser
  • Abdichten von Dächern
  • Abdichten von Verkehrsflächen, insbesondere von Brückentafeln
  • Anfertigen von Bauberichten und Aufmassskizzen, Qualitätskontrolle

Berufsschule

Berufliche Schule Direktoriat 11
Deumentenstr. 11, 90489 Nürnberg
Tel 0911 2318855, Fax 0911 2318857

Hinweise zur Prüfung

Für den Ausbildungsberuf der/des Bauwerkabdichter/-in gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden an eine andere IHK überstellt.

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens fünf Stunden eine Arbeitsprobe durchführen. Hierfür kommt insbesondere in Betracht: Herstellen einer mehrlagigen Abdichtung mit Bitumenbahnen oder einer einlagigen Abdichtung mit Kunststoffbahnen an waagerechten, lotrechten, geneigten und geformten Flächen mit Ecken, Kanten, Vor- und Rücksprüngen sowie Herstellen der erforderlichen An- und Abschlüsse.
Der Prüfling soll in der schriftlichen Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten lösen:
  1. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz sowie rationelle Energie- und Materialverwendung,
  2. Skizzen und Stücklisten,
  3. Arbeits- und Schutzgerüste,
  4. Kleingeräte, Werkzeuge und Baugeräte,
  5. Bau- und Bauhilfsstoffe,
  6. Baukörper aus Holz, Kunststoffen, Steinen, Beton und Metallen als Abdichtungsuntergründe,
  7. Abdichtungsstoffe und deren Verarbeitung,
  8. arbeitsbezogene Berechnungen.
Die in Absatz vier genannte Prüfungsdauer kann insbesondere unterschritten werden, soweit die schriftliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Technologie 120 Minuten
Technische Mathematik 60 Minuten
Arbeitsplanung 120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens sieben Stunden drei Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Herstellen einer mindestens dreilagigen Abdichtung mit Bitumenbahnen gegen drückendes Wasser an waagerechten, lotrechten, geneigten und geformten Flächen mit Ecken, Kanten, Vor- und Rücksprüngen sowie Herstellen von Kehranschlüssen, rückläufigen Stößen, umgelegten Stößen oder Bewegungsfugen,
  2. Herstellen einer einlagigen Abdichtung mit mechanisch befestigten Kunststoffbahnen einschließlich Einbauen einer Wärmedämmung und Dampfsperre an waagerechten, lotrechten, geneigten und geformten Flächen mit Ecken, Kanten, Vor- und Rücksprüngen sowie Einbauen und Abdichten von Durchdringungen und
  3. Durchführen und Bewerten eines Abreißversuches zur Beurteilung einer Betonoberfläche im Hinblick auf Abdichtungsarbeiten einschließlich Ausfüllen eines Prüfprotokolls.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Bestehensregeln

Innerhalb der schriftlichen Prüfung hat das Prüfungsfach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht.
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und in der schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.