Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 06.07.2023 unterstützt das BMDV die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur für PKW und LKW im gewerblichen Bereich für Flottenfahrzeuge von Handwerks- und Gewerbebetrieben, Transport- und Logistikunternehmen, Paketdiensten, Taxi-Unternehmen, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter mit hoher Laufleistung und besonderen Anforderungen an die Einsatzbereitschaft.
Die Antragstellung ist wieder seit dem 03.06.2024 über den Projektträger Jülich möglich.Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.Gefördert wird der Kauf und die Installation nicht öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte mit einer Nennladeleistung ≥ 50kW, stationärem Stromspeicher und Netzanschluss. Die Förderung erfolgt als Zuwendung mit Anteilsfinanzierung: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit 40 %; Großunternehmen (GU) mit 20%. Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt (LP) sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der max. Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist.Zuschussempfängerinnen und -empfänger finden Unterlagen und Informationen zur Förderrichtlinie/zum Aufruf beim Projektträger Jülich: