Kleinst- und Kleinunternehmen
Kleinst- und Kleinunternehmen stehen vor der Herausforderung, viele Bälle jonglieren zu müssen. Aufgrund ihrer Unternehmensgröße sind sie flexibel und haben kurze Entscheidungswege, verfügen aber nicht über Strukturen und Ressourcen größerer Betriebe. Die IHK steht kleinen Unternehmen und Soloselbständigen daher mit Rat und Tat zur Seite.
Die Wirtschaft in Oberfranken ist von Klein- und Kleinstgewerbetreibenden geprägt: Rund 85 Prozent aller Unternehmen haben weniger als zehn Beschäftigte. Diese Zahl ist ein Beleg dafür, dass die Kleinstunternehmen in Oberfranken ganz „groß“ sind. Ein-Personen- und Kleinstunternehmen sind ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaftsleistung (der Anteil der kleinen und mittleren Unternehmen – mit bis zu 250 Beschäftigten – liegt sogar bei rund 99 Prozent. Auf sie entfallen rund 60 Prozent der Nettowertschöpfung und rund 55 Prozent aller sozialversicherungspflichtig 18BiBeschäftigten). Die Herausforderungen für Kleinstunternehmen sind gleichwohl immens, denn sie können nur auf eine begrenzte Anzahl von Schultern verteilt werden. Vor allem die Chefinnen und Chefs dieser Unternehmen sind abwechselnd überall gefordert: als Strategen, Buchhalter, Vertriebler, Controller und nicht zuletzt als Personalverantwortliche. Vor allem die überbordende Bürokratie ist eine Herausforderung – Kleinstunternehmen haben niemanden, der für sie alle Vorschriften im Blick haben kann.
Wir wollen Sie unterstützen: konkret mit Rat und Tat sowie durch unsere Interessenvertretung. Denn ohne die IHK hätten insbesondere kleinere Unternehmen kaum eine Stimme gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit. Auch Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer profitieren von verbesserten Standortfaktoren, für die sich die IHK stark macht. Das kostenlose Dienstleistungsangebot ist insbesondere auf die Bedürfnisse und den Informationsbedarf der Klein- und Kleinstunternehmen ausgerichtet. Sprechen Sie uns an!
- Zehn Sicherheitstipps für Windows-Systeme
Mit einfachen Maßnahmen das Risko von Cyberangriffen reduzieren
Nicht nur für große Unternehmen sind Cyberangriffe ein Risiko, auch Klein- und Kleinstunternehmen können zum Angriffsziel werden. Häufig fehlen dort jedoch die Ressourcen, um im Schadensfall schnell zu reagieren. Doch Unternehmen können vorbeugen und das Risiko reduzieren. Im Folgenden finden Sie allgemeine Hinweise, die zu Ihrer Absicherung beitragen.
1. Verwenden Sie einen sicheren BrowserBitte verwenden Sie entweder Mozilla Firefox oder Google Chrome. Diese ermöglichen Ihnen zudem in den Einstellungen Safe-Browsing zu aktivieren. Diese Funktion schützt Sie vor infizierten Dateien und betrügerischen Seiten. Aktivieren Sie Ad-Blocker, um unliebsame und nervige Werbung zu reduzieren, aber auch Infektionen zu vermeiden.
2. Entfernen Sie ungenutzte Anwendungen und SoftwareBefreien Sie sich von Altlasten und reduzieren Sie damit auch die Angriffsfläche auf Ihr System. Alles, was Sie nicht aktiv nutzen, kann möglicherweise ersatzlos entfernt werden. Aufräumen schafft auch wieder freie Ressourcen und beschleunigt das System.
3. Nutzen Sie individuelle Passwörter für jeden DienstGehen Sie davon aus, dass eines Ihrer Passwörter abgephisht oder anderweitig veröffentlicht wird. Damit der Schaden begrenzt bleibt, nutzen Sie ein anderes Passwort pro Dienst, Anwendung und Software. Tipp: Nutzen Sie die ersten oder letzten Zeichen des jeweiligen Anbieter-Namens als Bestandteil Ihres Passworts, so bleibt das Schema merkbar, das Passwort aber individuell. Für fortgeschrittene Anwender: verwenden Sie einen Passwort-Manager.
4. Prüfen Sie Ihre Zugangsdaten in Passwort-LeaksInformieren Sie sich, ob eine Ihrer E-Mail-Adressen oder Zugangsdaten schon veröffentlicht wurde. Sie können den Dienst des Hasso-Plattner-Instituts sec.hpi.de/ilc/ oder die größte internationale Datenbank HaveIBeenPwned haveibeenpwned.com/ nutzen.
5. Aktivieren Sie automatische UpdatesGehen Sie über Start → Einstellungen → Windows Update und aktivieren Sie automatische Updates und eine automatische Installation. Das schließt Sicherheitslücken in Ihrem System, sobald diese dem Hersteller bekannt sind und verhindert, dass Schadsoftware diese Lücken auf Ihrem System ausnutzt.
6. Härten Sie Ihr Windows-SystemGehen Sie über Start → Einstellungen → Update & Sicherheit → App- & Browsersteuerung, aktivieren Sie hier den Zuverlässigkeitsbasierten Schutz und stellen sicher, dass unter Exploit Schutz alle Unterpunkte aktiviert sind.
7. Ransomware-SchutzGehen Sie über Start → Einstellungen → Update & Sicherheit → App- & Browsersteuerung und aktivieren den Ransomware-Schutz indem Sie den Überwachten Ordnerzugriff aktivieren und Ihre Ablageorte hinzufugen. Das verhindert, dass eine Ransomware alle Ihre Dateien verschlüsselt.
8. Datensicherung & DateiversionenStellen Sie sicher, dass Sie regelmäßig ein Backup Ihrer Daten vornehmen. Zusätzlich können Sie in den Einstellungen Start → Einstellungen → Dateiversionsverlauf aktivieren, dass mehrere Revisionen eines Dokuments gesichert werden. Das hilft auch bei einem ungewollten Absturz während der Arbeit.
9. Arbeiten Sie nicht als AdministratorPrüfen Sie Uber Start → Einstellungen → Konten, dass Sie ein zweites Benutzerkonto für sich angelegt haben. Arbeiten Sie im Normalfall nicht als Administrator, auch wenn Sie der einzige Benutzer am Gerät sind. Erhöhen Sie Ihre Benutzerrechte nur dann, wenn Sie das auch brauchen (bspw. bei einer Installation). Diese Trennung kann im Schadensfall hilfreich sein.
10. Erlauben Sie nur Ihre Anwendungen – und blockieren alle anderenNutzen Sie den Restrictor (oder Whitelisting für Corporate Umgebungen), damit Sie festlegen welche Software ausgeführt werden darf. Das ist eine der effektivsten Methoden eine Infektion zu vermeiden. Selbst ein Virus auf dem System kann dann nicht mehr gestartet werden.
Bleiben Sie sicher und mit den obigen Schritten sind die Angriffsflächen schon auf ein Minimum reduziert. Falls Sie IT-Experten zur Hand haben, lassen Sie sich bei der Umsetzung unterstützen. Achten Sie auf Ihr Bauchgefühl, wenn Nachrichten unseriös wirken oder Sie vom Empfänger etwas anderes erwartet hätten. Greifen Sie auch gerne zum Telefon, um etwaige Aufträge zu verifizieren.IHK-Ansprechpartner: Peter Wilfahrt - Drei Fragen an…
… das Team der IHK-Unternehmensförderung
Das Team der Unternehmensförderung der IHK steht nicht nur Gründerinnen und Gründern, sondern auch den Mitgliedsunternehmen in allen Themen und Fragestellungen zur Seite. Daher finden regelmäßig Beratungstage für Selbstständige statt. Am 18. Januar 2024 informieren aus der Unternehmensförderung die Referenten Michael Wunder und Nadine Siegemund in zwei Workshops über Stolpersteine und wichtige Punkte rund um Formalitäten und Absicherung sowie beim Wechsel vom Nebenerwerb in den Haupterwerb.
Worum geht es in Ihrem Workshop?Wunder: Der Großteil der Soloselbstständigen erarbeitet sich alles Wissen rund um die Gründung allein. Dabei vergisst man schnell etwas, das sich später bitter rächen kann. Im Workshop frage ich die Teilnehmenden „Haben Sie bisher an alles gedacht?“, gebe einen Überblick zu den wichtigsten Punkten und einige Denkanstöße. Dabei ist mir wichtig immer im Dialog mir den Zuhörern zu bleiben.
Wie unterscheidet sich der Vollerwerb vom Nebenerwerb?Siegemund: Viele Gründer fangen zunächst klein an und sind zusätzlich zu ihrem Angestelltenjob selbstständig. Sie sind oft nicht unbedingt darauf angewiesen große Gewinne zu erwirtschaften. Beim Wechsel in den Vollerwerb kann daher zunächst eine Lücke in den monatlichen Finanzen entstehen. Es ist wichtig in dieser Situation nochmal genau auf das Geschäftsmodell zu schauen und sich zu überlegen, wo kann ich ansetzen. Ein großer Hebel sind oft Vertriebs- und Marketingaktivitäten. Der Workshop zeigt Möglichkeiten für Soloselbstständige auf und bietet eine Möglichkeit für den Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden.
Mit welchen Themen kann man sonst noch auf Sie zukommen?Wunder: Unternehmer und Selbstständige sind mit allen Themen bei uns willkommen! Ob Förderungsberatung, Unternehmensnachfolge oder die aktuellen Herausforderungen im Tagesgeschäft, wir helfen Ihnen gerne weiter oder vermitteln Ansprechpartner aus der IHK oder unserem Netzwerk.IHK-Ansprechpartner/-in: Nadine Siegemund und Michael Wunder - Rechtssicher präsent im WWW
Fünf Tipps für die Gestaltung einer Website
Eine Unternehmenswebsite ist in der heutigen Zeit vor allem für Kleinstunternehmen ein Muss, um potenzielle Kunden auf sich aufmerksam zu machen und die angebotenen Dienstleistungen oder Produkte zu präsentieren. Bei der Gestaltung einer solchen Website ist einiges zu beachten, um Abmahnungen zu vermeiden. Die wichtigsten rechtlichen Hürden zeigen wir Ihnen nachfolgend auf:
1. Domainregistrierung
Der erste Schritt für eine Website ist eine Domainregistrierung. Wer sich hier im Vorfeld nicht ausreichend informiert, läuft Gefahr, Rechte Dritter zu verletzen. Auch wenn die gewünschte Domain noch verfügbar ist, kann es sein, dass sie marken- oder namensrechtlich geschützt ist. Eine dahingehende Recherche ist erforderlich, um unangenehme Folgen wie Abmahnung und Schadensersatz zu vermeiden.
2. Fremde Inhalte
Vorsicht ist auch geboten bei der Wiedergabe fremder Inhalte auf der eigenen Homepage. Beispielsweise Texte, Bilder, Musik oder Logos. Diese können urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützt sein, selbst wenn sie scheinbar kostenlos im Internet zur Verfügung gestellt werden. Für die Nutzung auf der Website bedarf es daher unter Umständen der Einwilligung des Rechtsinhabers.
3. Impressum
Jede geschäftliche Website muss ein Impressum vorweisen. Es sollte als solches bezeichnet werden und muss Angaben zu Identität und Kontaktdaten des Seitenbetreibers enthalten. Die genauen Pflichtangaben sind in § 5 TMG zu finden. Das Impressum muss leicht erreichbar sein, beispielsweise in der Kopf- oder Fußzeile.
4. Datenschutzerklärung
Ebenso wie das Impressum muss eine Datenschutzerklärung für den Nutzer der Webseite leicht auffindbar und von jeder Seite des Internetangebots erreichbar zur Verfügung gestellt werden. Am besten platzieren Sie die Erklärung unter einem eigenen Link „Datenschutz“. Die Besucher der Website sind in der Datenschutzerklärung unter anderem darüber zu informieren, welche Daten verarbeitet werden, zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage dies erfolgt und wie lange die Verarbeitung stattfindet. In diesem Zusammenhang muss insbesondere auch über die Verwendung von Cookies und Analyse- bzw. Tracking-Tools sowie die Nutzung von Social-Media-Buttons informiert werden.
5. Darüber hinaus bei einem Online-Shop:
Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung von AGB. Wenn Sie AGB für Ihren Online-Shop entwerfen möchten, so sind an diese bestimmte Anforderungen zu stellen. Zum Beispiel darf der Kunde nicht gegenüber der Gesetzesbestimmung benachteiligt werden.
Das Bereitstellen einer Widerrufserklärung ist hingegen verpflichtend. Auch Informationen über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) müssen leicht zugänglich bereitgestellt werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Teilnahme an einer alternativen Streitbeilegung gewollt ist oder nicht.IHK-Ansprechpartnerin: Sandra Nützel - Marken, Designs, Patente – kurz erklärt
Warum Schutzrechte auch für kleine Unternehmen von Bedeutung sind
Geistiges Eigentum und sein Schutz sind von enormer Bedeutung für Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung. Über Schutzrechte, die für kleine und kleinste Unternehmen von Relevanz sind, und wie man sein geistiges Eigentum – international als Intellectual Property (IP) bezeichnet – schützen lassen kann, informiert IHK-Referent Dr. Dominik Erhard beim IHK-Kleinstunternehmertag.
Welche Schutzrechte sind für Kleinunternehmen wichtig? Warum ist es auch für sie wichtig, sich mit dem Schutz ihres geistigen Eigentums auseinanderzusetzen?Gerade für kleine Unternehmen ist der Markenschutz für den Unternehmensnamen, das Logo, das Produkt oder die Dienstleistung interessant. Zusätzlich können auch Designs von Produkten – auch digitalen – geschützt werden. Und für technische Erfindungen ist natürlich der Patentschutz wichtig. Schutzrechte dienen dabei nicht nur dazu, Nachahmer abzuschrecken oder zu ahnden, sondern dienen auch der eigenen Absicherung gegenüber späteren Anmeldungen Dritter und erhöhen zudem die Reputation und vereinfachen Kooperation.
Wie aufwändig ist der Schutz geistigen Eigentums, angesichts der begrenzten Ressourcen von Kleinstunternehmen?Der Schutz von Marken und Designs ist relativ einfach und kostengünstig. Patente und Gebrauchsmuster sind zwar deutlich kostenintensiver, aber glücklicherweise gibt es für alle Schutzrechtsarten kostenlose Unterstützungsstellen und Fördermittel.
Was bietet die IHK an?Ihre IHK unterstützt durch Orientierungsberatungen bei allen Fragestellungen rund um gewerbliche Schutzrechte. Dabei beraten wir auch zu Förderprogrammen und haben dabei auch etwaige noch anstehende Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Blick. Durch die individuelle Beratung begleiten wir die Unternehmerinnen und Unternehmer mit einem passenden Set an Förderprogrammen und Unterstützungsmöglichkeiten auf dem Weg zum Erfolg.IHK-Ansprechpartner: Dr. Dominik P. Erhard - Drei Fragen an: Stefan Cordes,
Bereichsleiter Recht und Steuern der IHK für Oberfranken Bayreuth
Die Zahl der Vorschriften, die Unternehmen beachten müssen, wächst ständig. Wie können gerade kleine Unternehmen den Durchblick behalten?Tatsächlich sind die Anforderungen zum Teil extrem hoch. Wir wissen aus vielen Beratungsgesprächen, dass insbesondere kleinere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung mit der Regelungsflut zu kämpfen haben. Wir als Rechts- und Steuerbereich der IHK helfen dabei, in diesem Dschungel nicht verloren zu gehen. Ob Basisinformationen in Merkblättern, aktuelle Entwicklungen, die in der „Oberfränkischen Wirtschaft“ oder dem Newsletter praxisnah dargestellt werden, Erfahrungsaustauschkreise, Infoveranstaltungen, die wir organisieren oder im persönlichen Gespräch – das Team des Bereichs sorgt dafür, dass gerade kleine Unternehmen einen starken Partner an ihrer Seite haben. Wichtig ist es uns dabei kompliziertes Juristendeutsch zu vermeiden und komplexe Regelungen möglichst gut verständlich und praxisnah aufzubereiten.
Viele kleinere Unternehmen sind von der Beitragspflicht befreit oder zahlen nur einen geringen Grundbeitrag. Können sie sich trotzdem an die IHK wenden?Selbstverständlich! Ob und wieviel Beitrag ein Mitgliedsunternehmen zahlt, spielt keine Rolle bei der Nutzung unseres Informationsangebots.
Die IHK ist eine starke Interessenvertretung für die Wirtschaft. Finden dabei nur die großen Unternehmen Gehör?Nein! Unser gesetzlicher Auftrag ist es das Gesamtinteresse der uns zugehörigen Unternehmen zu ermitteln und zu artikulieren. Dabei hören wir gerade auch auf die kleinen Unternehmen. Dies gilt auch für die IHK-Wahl: ob Einzelunternehmer oder Betrieb mit tausenden Mitarbeitenden – jedes Mitgliedsunternehmen hat eine Stimme, die zählt.IHK-Ansprechpartner: Stefan Cordes - Tipps zur Eintragung im Handelsregister
Antworten auf die häufigsten Fragen und Unterstützung von der IHK
Die meisten Kleinstunternehmen betreiben dieses als nicht im Handelsregister eingetragenes „Kleingewerbe“. Für viele dieser Unternehmen stellt sich irgendwann die Frage nach der Eintragung im Handelsregister. Die wichtigsten rechtlichen Eckdaten zur Handelsregistereintragung zeigen wir Ihnen nachfolgend auf:
Wann muss bzw. kann man sich in das Handelsregister eintragen lassen?Der Verpflichtung sein Unternehmen in das Handelsregister eintragen zu lassen unterliegt jeder Gewerbetreibende, für dessen Betrieb nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Indizien dafür sind unter anderem der Jahresumsatz, die Höhe des eingesetzten Kapitals, die Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge, die Inanspruchnahme und Gewährung von Krediten, die Größe und Beschaffenheit der Geschäftsräume, die Art der Buchführung und die Anzahl der Beschäftigten.
Auch unterhalb dieser Schwellenwerte besteht die Möglichkeit, sich freiwillig in das Handelsregister eintragen zu lassen. Bestimmte Rechtsformen (z.B. GmbHs) müssen sich unabhängig von den genannten Kenngrößen immer im Handelsregister eintragen lassen.
Was bedeutet die Eintragung in das Handelsregister in der Praxis?Das im Handelsregister eingetragene Unternehmen gilt rechtlich als „Kaufmann“. Dies bedeutet, dass auf die von ihm getätigten Handelsgeschäfte das Handelsgesetzbuch (HGB) Anwendung findet. Rechtsfolgen der Kaufmannseigenschaft sind z. B., dass der Kaufmann das Recht zur Führung einer echten Firmenbezeichnung hat, dass er Prokuren erteilen, Gerichtsstandsvereinbarungen schließen, Zweigniederlassungen errichten und echte stille Gesellschaften begründen kann. Weiterhin besteht jedoch auch die Pflicht zur Buchführung, zur Führung von Handelsbüchern und zur Aufstellung eines Inventars.
Wie läuft das Eintragungsverfahren in das Handelsregister ab?Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister müssen vor Einreichung zum Handelsregister von einem Notar beglaubigt werden. Dann werden die Unterlagen in elektronischer Form an das Registergericht übermittelt und dort geprüft. Sofern keine Beanstandung besteht, trägt das Gericht die entsprechenden Inhalte ein.
Was ist eine Firma und wie unterstützt die IHK beim Eintragungsvorgang?Die Firma ist der Name, unter dem Kaufmann seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Zur Firmenführung berechtigt sind nur im Handelsregister eingetragene Unternehmen. Zulässig sind Personen-, Sach- und Phantasiefirmen, die den Anforderungen des § 18 HGB genügen (Firmenklarheit, Firmenwahrheit, Irreführungsverbot).
Die Industrie- und Handelskammern haben den gesetzlichen Auftrag die Registergerichte dabei zu unterstützen, dass keine falschen Eintragungen in das Handelsregister erfolgen. Auf Anfrage des Registergerichts gibt die IHK regelmäßig gutachterliche Stellungnahmen zu firmenrechtlichen Fragestellungen ab. Weil das Registergericht die Eintragung einer firmenrechtlich unzulässigen Firma ablehnt, ist es empfehlenswert, die Zulässigkeit der Firma frühzeitig von der örtlich zuständigen IHK prüfen zu lassen. Sprechen Sie uns hierfür einfach an!IHK-Ansprechpartner: Andreas Wandner - Ein Solo-Unternehmer als Wahrzeichen
„Hofer Wärschtlamo“ Marcus Traub im Gespräch
Jede Stadt hat ihr Wahrzeichen. In Hof ist das unumstritten der „Hofer Wärschtlamo“. 1871 wurde die erste Lizenz für das Feilbieten von Brühwürsten aus dem holzkohlebefeuerten Messingkessel ausgegeben. Marcus Traub ist seit 2004 einer der Hofer Wärschtlamänner. Bei der IHK engagiert er sich im Gremium Hof, als Mitglied der Vollversammlung und im Tourismusausschuss.
Warum sind Sie Unternehmer geworden? Was war Ihr persönlicher Antrieb?Sich auszuprobieren! Nicht ewig nur den Wunsch zu hegen und am Ende zu bedauern, es nicht versucht zu haben. Ich bin seit 1998 selbständig und habe es keinen Tag bereut.
Was sind die Besonderheiten als Solo-Selbständiger?Die Flexibilität – ich kann mir meine Zeit frei einteilen, tagsüber am Stand sein, abends für Veranstaltungen gebucht werden. Die Kehrseite ist: Wenn Terminen zeitgleich sind, kann ich mich natürlich nicht aufteilen.
Was motiviert Sie zum ehrenamtlichen Engagement in der IHK?In der IHK zählt meine Stimme genauso wie die von großen Unternehmen. Ich kann mich mit anderen vernetzen und austauschen. Deshalb bin ich nicht nur bei der IHK, sondern bei vielen Initiativen im Hofer Land aktiv und engagiere mich für die Region.
Was würden Sie jungen Gründerinnen und Gründern heute mit auf den Weg geben?An erster Stelle steht eine Kultur des Scheiterns. Davor sollte man keine Angst haben, es gehört zum Leben dazu. Natürlich sollte man nicht so oft gegen die Wand rennen, dass man sich eine blutige Nase holt. Dann kann es sich lohnen, einen neuen Weg einzuschlagen, flexibel zu sein. Umwege sind nicht schlimm, das Leben findet selten auf der geraden Strecke statt.