Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung
Seit dem 27. November 2020 sind Lieferanten, die als Auftragnehmer für den Bund und seine Behörden tätig sind, bis auf wenige Ausnahmen, zum Versand elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) verpflichtet. Das sieht die E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV) vor.
E-Rechnungen an die Bundesverwaltung können über die Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE) des Bundes eingereicht werden.