IHK Aschaffenburg
Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und das Bayerische E-Government-Gesetz (BayEGovG) in deren jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.ihk.de/aschaffenburg.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit den vorgenannten Bestimmungen teilweise vereinbar.
Auf inhaltlicher Ebene wurde die Webseite hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalte optimiert. Bilder, Grafiken und Diagramme wurden mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt.
PDF-Dokumente
Zahlreiche von der IHK Aschaffenburg erstellte PDF-Dokumente (zum Beispiel Satzungen oder die Informationspflichten zum Datenschutz) stehen barrierefrei zur Verfügung.
Aufgrund der Vielzahl an Unterseiten, PDF-Dokumenten und Inhalten auf unserer Webseite können wir nicht für hundertprozentige Barrierefreiheit garantieren. Insbesondere
Beschreibbare PDF-Dokumente (zum Beispiel Anmeldeformulare, Anträge oder Ausfüllhilfen) stehen nicht barrierefrei zur Verfügung.
Broschüren (zum Beispiel Branchen-Atlanten, IHK-Zeitschrift „Wirtschaft am Bayerischen Untermain“ oder das Weiterbildungsprogramm) stehen ebenfalls nicht barrierefrei zur Verfügung. Der Aufwand einer Umstellung stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Falls Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 28. März 2022 überprüft und angepasst.
Feedback und Kontakt
Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten kaum erreichbar. Wenn Sie trotz unseres Bemühens auf Schwierigkeiten stoßen oder Anregungen zur Verbesserung bei der barrierefreien Gestaltung von www.aschaffenburg.ihk.de haben, können Sie sich per Post, telefonisch oder per E-Mail an uns wenden:
Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg
Anne-Kathrin Munk
Kerschensteinerstraße 9
63741 Aschaffenburg
Telefon 06021 880-127
E-Mail: munk@aschaffenburg.ihk.de
Anne-Kathrin Munk
Kerschensteinerstraße 9
63741 Aschaffenburg
Telefon 06021 880-127
E-Mail: munk@aschaffenburg.ihk.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index
formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html