Gaststättengesetz

Gastwirteunterrichtung

Jeder, der eine Gaststätte betreiben möchte, in der alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, muss an einer Gastwirteunterrichtung teilnehmen. Nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 Gaststättengesetz (GastG) hat der Antragsteller einer Gaststättenerlaubnis nachzuweisen, dass er „über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann".
Die Gastwirteunterrichtung bei der IHK Aschaffenburg findet an den unten genannten Terminen, jeweils von 13:00 bis 15:30 Uhr, statt. Ab Januar 2025, jeweils von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Voraussetzung für die Teilnahme sind Deutschkenntnisse, Sprachniveau B1 (eine Teilnahme mit Dolmetscher ist nicht möglich).

Anmeldung zur Gastwirteunterrichtung

Die Lebensmittelhygieneschulung findet an den gleichen Terminen, jeweils von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, statt.

Gaststättenunterrichtung mit Dolmetscher

Um die deutsche Unterrichtung zu besuchen ist es erforderlich, dass ausreichend Deutschkennntnisse vorhanden sind um die Unterrichtung inhaltlich zu verstehen (z. B. Sprachnieveau B1 oder besser).
Sollten keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sein, besteht die Möglichkeit an einer internationalen Gaststättenunterrichtung in der jeweiligen Fremdsprache teilzunehmen.
Fremdsprachige Gaststättenunterrichtungen in chinesisch, englisch, griechisch, italienisch und türkisch finden bei der IHK München statt.
Anmeldungen online über die Website der IHK München.
Fremdsprachige Gaststättenunterrichtungen in vietnamesisch, polnisch, ungarisch, thailändisch und rumänisch, bei Bedarf auch in weiteren Sprachen, finden bei der IHK Nürnberg statt. Dabei wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt. Termine werden individuell vereinbart. Bitte melden Sie sich unter: Tel. 0911 1335-1335.

Befreiung von der Unterrichtung

Nicht an einer Gaststättenunterrichtung teilnehmen muss, wer
  • auf den Ausschank alkoholischer Getränke verzichtet
  • bereits einmal an einer Unterrichtung teilgenommen hat (der Unterrichtungsnachweis gilt deutschlandweit und ist zeitlich unbegrenzt)
  • einen branchentypischen Berufsabschluss vorweisen kann, der von der Unterrichtung befreit. Dies kann z. B. eine Berufsausbildung in der Gastronomie oder ein Abschluss als Bäckereifachverkäufer/-in oder Winzer sein.
    Die komplette Liste der Ausnahmeregelungen nach Nr. 3.4 GastUVwV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 131 KB).

    Die IHK Aschaffenburg bescheinigt bei Vorlegen des Original-Zeugnisses die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse.

Wo ist die Gaststättenerlaubnis zu beantragen?

Die Gaststättenerlaubnis ist bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Aschaffenburg bzw. Landratsamt Miltenberg) oder der Stadtverwaltung (Stadt Aschaffenburg, Stadt Alzenau) zu beantragen.