Entsendung von Transportpersonal
Ab 1. Januar 2021 müssen die Regelungen für die Vergütung entsandter Fahrer angewendet werden, wenn Unternehmen Kabotage mit Gütern, bei der das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder Lkw 500 kg übersteigt, sowie bei Kabotage im Busverkehr oder des Straßenanteils bei kombiniertem Transport in Dänemark durchführen.
Dänemark: Neue Regeln für die Durchführung von Kabotageverkehr
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Vergütung des Fahrers
Ein Unternehmen muss Fahrer entsprechend eines Mindeststundenlohns für das Fahren entlohnen, wenn Kabotage, Kabotage im Busverkehr oder der Straßenanteil bei kombiniertem Transport in Dänemark stattfindet.
Der Stundenlohn für die Vergütung von Fahrern, die Kabotage im Güterverkehr oder den Straßenanteil bei kombiniertem Transport durchführen, beläuft sich ab 1. März 2021 auf mindestens 168,56 DKK.
Der Stundenlohn für die Vergütung von Fahrern, die Kabotage im Busverkehr Transport durchführen, beläuft sich ab 1. März 2021 auf mindestens 168,31 DKK.
Der Stundenlohn für die Vergütung von Fahrern, die Touristen befördern, beläuft sich ab 1. März 2021 auf mindestens 173,65 DKK.
Die Tarife werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. Die Löhne für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021 werden, wie alle aktuell geltenden Löhne, auf der Website der dänischen Verkehrsbehörde angegeben.
Registrierung der Beförderung
Spätestens mit Beginn der Beförderung muss das jeweilige Unternehmen die dänische Betriebsbehörde über das Register für Auslandseinsätze in Dänemark über Folgendes informieren:
- Name des Unternehmens, Geschäftsanschrift und Kontaktinformationen.
- Informationen über Transportart.
- Registrierungsnummer des Zugfahrzeugs.
- Datum des Beginns und des Endes der Beförderung.
- Die Identität und die Kontaktangaben des Fahrers, der das betreffende Rollgeld ausführt.
- Die Art des durchgeführten Transports.
Die Registrierung der Beförderung erfolgt über die Online-Seite der dänischen Betriebsbehörde, das Register für Auslandseinsätze in Dänemark. Sollten Sie Fragen zum Register haben, wenden Sie sich bitte unter folgender Telefonnummer an die dänische Betriebsbehörde: +45 7080 9088.
Anforderungen an Dokumente
Der Fahrer des Unternehmens muss bei Prüfungen entlang der Strecke der Polizei oder der dänischen Straßenverkehrsbehörde auf Nachfrage die folgenden Dokumente vorlegen:
- Anmeldung im Register für Auslandseinsätze in Dänemark.
- Beschäftigungsvertrag für den Fahrer.
- Lohnscheine oder andere Dokumente mit entsprechenden Informationen, aus denen die Methode für die Berechnung der Entlohnung für den Transport für die Zeiträume hervorgeht, in denen der Fahrer des Unternehmens im vergangenen Jahr Kabotage im Güterverkehr, Kabotage im Busverkehr oder kombinierten Transport durchgeführt hat.
- Berechnung der Arbeitsstunden für den Fahrer oder andere entsprechende Dokumente für denselben Zeitraum wie die Dokumente für die Entlohnung und den Beleg der Lohnzahlung.
- Frachtdokumente, Transportverträge oder Kontrolldokumente für denselben Zeitraum wie die Dokumente für die Entlohnung.
Überwachung
Die dänische Straßenverkehrsbehörde überwacht in Zusammenarbeit mit der Polizei, dass die Anforderungen für die Registrierung der Beförderung und die Anforderungen an die Entlohnung ab 1. Januar 2021 eingehalten werden. Das heißt, dass sowohl die dänische Straßenverkehrsbehörde als auch die Polizei Kontrollen auf der Straße durchführen werden.
Darüber hinaus wird die dänische Straßenverkehrsbehörde eine administrative Überwachungskontrolle durchführen, um sicherzustellen, dass das Unternehmen die Fahrer entsprechend der Mindeststundenlöhne entlohnt hat.
Im Falle einer Nichteintragung im Register für Auslandseinsätze in Dänemark oder wenn der Fahrer die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen kann, können die dänische Straßenverkehrsbehörde und die Polizei den Unternehmen Bußgeldbescheide ausstellen.
Die Richtlinie für die Bußgeldhöhe bei fehlenden oder unvollständigen Dokumenten im Register für Auslandseinsätze in Dänemark beträgt vor Beginn des Beförderung 10.000 DKK, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden.
Die Richtlinie für die Bußgeldhöhe bei Verstoß gegen die Entlohnungsanforderungen beträgt 35.000 DKK, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der dänischen Straßenverkehrsbehörde. Hier können Sie sich auch über den aktuellen Stundenlohn informieren.