Nr. 3440052
Neue Sachverständige

Aktuelle Bekanntmachungen

Neuvereidigungen

Die IHK Aachen hat drei weitere Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt. Mit Carl Schreiber gibt es einen weiteren Sachverständigen für das Sachgebiet “Schäden an Gebäuden”. Mit Jens Franken und Falk Raffel gibt es zwei weitere Sachverständige für das Sachgebiet “Verpackungsentsorgung”.
Wir wünschen allen drei Sachverständigen viel Erfolg bei dieser Tätigkeit!
Zu finden sind unsere neuen Sachverständige hier im Sachverständigenverzeichnis der IHK Aachen.

Erlöschen der öffentlichen Bestellung

Auf eigenen Wunsch erloschen ist Mitte Oktober die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Herrn Dr.-Ing. Jürgen Szymanski. Herr Dr. Szymanski hat sein fachliches Wissen im Sachgebiet “Schallschutz” hilfreich zur Verfügung gestellt.

Desweiteren ist auf eigenen Wunsch Ende November die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Herrn Dr. Thomas Leichtle erloschen. Herr Dr. Leichtle hat sein fachliches Wissen im Sachgebiet “Erkundung von Grundwasserschäden” hilfreich zur Verfügung gestellt.

Was machen Sachverständige?

Sachverständige der Kammer haben den Nachweis erbracht, dass sie in ihrem jeweiligen Gebiet über besondere Sachkunde sowie über persönliche Eignung verfügen. Hierdurch ist ihre Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit und persönliche Aufgabenerfüllung gewährleistet.
Grundsteuer B

IHK Aachen fordert einheitliche Hebesätze bei der Grundsteuer B

Die IHK Aachen fordert nachdrücklich in einem Brief an die 46 Kommunen im IHK-Bezirk in der Städteregion Aachen, den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg, einheitliche Hebesätze bei der Grundsteuer B festzulegen, um Wettbewerbsnachteile für Unternehmen und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. "Es muss vermieden werden, dass Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite und Unternehmen auf der anderen Seite gegeneinander ausgespielt werden. Mit zweierlei Hebesätzen wird aus der Grundsteuer eine zusätzliche Unternehmenssteuer," kritisiert IHK-Hauptgeschäftsführer Michael F. Bayer.
Als Stimme ihrer rund 84.000 Mitgliedsunternehmen unterstreicht die IHK, dass die Höhe der Steuerbelastung einen wichtigen Faktor im Standortwettbewerb darstellt und für die Ansiedlung von Unternehmen, Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen entscheidend ist. Die IHK Aachen weist zudem auf erhebliche Rechtsunsicherheiten hin, die mit differenzierten Hebesätzen verbunden wären. So würde bei Grundstücken mit gemischter Nutzung – etwa Wohn- und Geschäftshäusern – in den meisten Fällen der höhere Hebesatz gelten, selbst wenn das Grundstück überwiegend Wohnzwecken dient. Dies betreffe vor allem innerstädtische Gebäude, die im Erdgeschoss gewerblich und in den oberen Stockwerken zu Wohnzwecken genutzt werden.
Zusätzlich bleibt offen, ob und wie eine verfassungskonforme Umsetzung dieser Differenzierung möglich ist. "Im schlimmsten Fall drohen den Kommunen Steuerausfälle. Daher sollte auch im Interesse der finanziellen Planungssicherheit auf differenzierte Hebesätze verzichtet werden", appelliert Bayer an die Kommunen.
IHK-Presseinformation vom 14. November 2024
Cybersicherheit wird Pflicht

Cybersicherheit: Die IHK informiert Unternehmen zum NIS-2-Gesetz

Etwa jedes fünfte Unternehmen hierzulande wurde im vergangenen Jahr vermutlich oder gesichert Opfer eines Cyberangriffes. Bei Betrieben mit über 1.000 Beschäftigten waren es sogar 55 Prozent. Das zeigt die aktuelle Digitalisierungsumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). "Cyberkriminalität stellt eine wachsende Bedrohung für Unternehmen jeder Größe dar. Ohne effektive Sicherheitsmaßnahmen riskieren sie nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch langfristige Schäden an ihrem Ruf und ihrer Wettbewerbsfähigkeit", betont Markus Wolff, Experte für Innovation und Digitalisierung bei der IHK Aachen.
Der Gesetzgeber hat auf die Herausforderungen reagiert. Die 2023 in Kraft getretene zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) wird durch das deutsche Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz realisiert und soll voraussichtlich im Frühjahr 2025 in Kraft treten. Die IHK Aachen rät Unternehmen, sich frühzeitig mit der Richtlinie auseinanderzusetzen, denn sie bringt neue gesetzliche Verpflichtungen in den Bereichen Cyber- und Informationssicherheit mit sich. Unternehmen sind angehalten, eigenständig zu prüfen, ob sie von den Regelungen betroffen sind.
"Das Gesetz verpflichtet deutlich mehr Unternehmen als bisher, ihre Cybersicherheit zu erhöhen, die Verantwortung für das Thema in der Geschäftsführung zu verankern und je nach Kritikalität Vorfälle behördlich zu melden", erläutert Markus Wolff.
Um Unternehmen auf mögliche Cyberangriffe vorzubereiten und Notfallpläne zu entwickeln, bietet die IHK Aachen regelmäßig IT-Sicherheitsschulungen und Beratungen an. Außerdem können sich Interessierte zu einer kostenfreien NIS-2-Informationsveranstaltung anmelden.
Sie findet statt am Montag, 4. November, von 15 bis 19 Uhr, in der IHK Aachen, Theaterstraße 6 – 10. Hier finden Sie weitere Informationen sowie eine Anmeldemöglichkeit zu der kostenfreien NIS-2-Informationsveranstaltung.
IHK-Presseinformation vom 30. September 2024
Insolvenzrecht

Webinar "Selbstständig und Schulden – was nun?"

Für Unternehmen, die in der Krise stecken, bieten die IHKs Aachen, Arnsberg-Hellweg-Sauerland, Bonn/Rhein-Sieg, Düsseldorf, Köln, Mittlerer Niederrhein und Siegen regelmäßig einen kostenlosen Vortrag zum Insolvenzverfahren an.
Die Webinare finden in Zusammenarbeit mit der Schuldnerhilfe Köln gGmbH statt und richten sich an Mitgliedsunternehmen der IHKs oder ehemalige Mitgliedsunternehmen.
Der Vortrag findet jeweils online statt. Nach erfolgter Anmeldung über die unten verlinkten Termine erhalten Sie einen Einladungslink per Mail. Über den Einladungslink können Sie anonym an der Veranstaltung teilnehmen.

Termine und Anmeldung

Inhalte des Vortrags “Selbstständig und Schulden – was nun?”

  • Voraussetzungen des Insolvenzverfahrens
  • Abgrenzung Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Eigenantrag und Gläubigerantrag
  • Der außergerichtliche Einigungsversuch
  • Schuldenbereinigungsplan
  • Insolvenzverfahren
  • Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung
  • Stundung der Verfahrenskosten
Werden Unternehmenskrisen nicht rechtzeitig erkannt, stehen gewerbliche Schuldner schnell vor einem Berg von Verbindlichkeiten, der in einem normalen Arbeitsleben kaum noch abzutragen ist. Die Hausbank kündigt die Kredite, Lieferanten, Sozialversicherungsträger und das Finanzamt machen ihre Forderungen geltend.
In unserer Informationsveranstaltung erhalten Sie hilfreiche Hinweise und Tipps, um diesen Herausforderungen begegnen zu können.