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Weitere Informationen.

Nr. 3440028
Beratungsangebot

Liquiditäts-Check für IHK-Mitgliedsunternehmen

Die Liquidität ist das Rückgrat jedes Unternehmens. Sie stellt sicher, dass Sie Ihre laufenden Verpflichtungen erfüllen und finanzielle Engpässe vermeiden können.
Unsere betriebswirtschaftlichen Berater stehen Ihnen im Rahmen einer Erstberatung mit Rat und Tat bei Fragen zur Liquidität Ihres Betriebes zur Seite. Unser Liquiditätscheck soll Ihnen dabei helfen, Ihre Liquiditätssituation zu analysieren und gegebenenfalls zu optimieren.
Unser Liquiditäts-Check besteht aus einer zweistufigen Beratungsleistung:

Phase 1 - Analyse

In der ersten Phase unseres Liquiditäts-Checks verschafft sich unser Beraterteam anhand Ihrer finanziellen Daten einen Überblick über die aktuelle Liquiditätssituation.
Als Vorbereitung auf den Liquiditäts-Check benötigen Sie einen aktuellen Liquiditätsplan (s. Vorlage Finanzplanung 3 Jahre) und eine Liste der offenen Verbindlichkeiten und Forderungen.

Phase 2- Handlungsoptionen

Mit den Erkenntnissen der Liquiditätsanalyse erarbeiten wir dann in einem gemeinsamen Gespräch, mögliche Ansätze für bestehende Handlungsoptionen. Sollten Sie darüber hinaus einen Bedarf für eine tiefgreifende Beratung, zum Beispiel in Sachen Monitoring und Nachbetreuung, haben, stellen wir gerne einen Kontakt zu unserem Netzwerkpartner, den Wirtschaftssenioren NRW, her.

Fördermöglichkeiten für weitergehende Unternehmensberatungen

Für weitergehende und einzelbetriebliche Unternehmensberatungen bietet das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund, in Verbindung mit der Europäischen Union, Zuschüsse zu Beratungskosten an.
Das Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Europäischen Sozialfonds Plus gefördert und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die bereits gegründet sind.
Ziel der Förderung ist es,
  • die Erfolgsaussichten,
  • die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
  • sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU auf der Grundlage der Hilfe zur Selbsthilfe zu erhöhen.
Auch KMU, die sich in wirtschaftlich angespannter Situation befinden, sollen unterstützt werden, um deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Beratungsmaßnahmen die unternehmerischen Kompetenzen vertiefen und Arbeitsplätze schaffen sowie sichern, damit sie am Markt Bestand haben können.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich nach EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befinden und mehr als fünf Jahre operativ tätig sind, können Zuwendungen im Rahmen des "Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP)" erhalten. Die Antragstellung erfolgt über die NRW.Bank.
Gefördert werden Ausgaben für die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen aus Anlass
  • der Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur,
  • einer frühzeitigen Umstrukturierung,
  • einer notwendigen Erschließung neuer Absatzmärkte,
  • einer geplanten Übergabe des Unternehmens an eine Unternehmensnachfolgerin oder einen -nachfolger,
  • einer geplanten vollständigen oder teilweisen Übernahme eines KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
  • der Gewährung einer Bürgschaft des Landes NRW oder der Bürgschaftsbank NRW
  • einer stillen Beteiligung, für die das Land NRW eine Garantie übernimmt.
Haben Sie Interesse an einem Liquiditäts-Check oder weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.
Stand: November 2024
Corona-Pandemie

NRW-Soforthilfe: Neues Rückmeldeverfahren

Am 29. Oktober 2024 ist das neue Rückmeldeverfahren für rund 75.000 Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 gestartet. Es betrifft nur Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger, deren Förderverfahren bisher nicht abgeschlossen ist. Sie werden ab dem 29. Oktober 2024 per E-Mail aufgefordert, ihre Rückmeldung abzugeben. Die Absenderadresse der E-Mails zum Rückmeldeverfahren lautet: noreply@soforthilfe-corona.nrw.de.
Nicht betroffen sind diejenigen Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger, deren Förderverfahren bereits vollständig abgeschlossen ist.
Das neue Rückmeldeverfahren resultiert aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 17. März 2023, in dem das Gericht das damalige Rückmeldeverfahren bezüglich der NRW-Soforthilfe 2020 für rechtswidrig befunden, aber auch klargestellt hatte, dass das Land berechtigt ist, in einem angepassten Verfahren die Höhe der NRW-Soforthilfe 2020 in Form von neu zu erlassenden Schlussbescheiden endgültig festzusetzen und nicht zweckentsprechend verwendete Soforthilfe-Mittel zurückzufordern. Bei den als NRW-Soforthilfe 2020 gezahlten Billigkeitsleistungen handelt es sich um öffentliche Gelder, die nun im Nachhinein präzise abgerechnet werden müssen.
Angeschrieben werden diejenigen Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020, die bisher noch keine Rückmeldung abgegeben haben oder die ihren Liquiditätsengpass über das alte Rückmeldeverfahren zwar angegeben haben, aber keinen Schlussbescheid erhalten haben bzw. die zu viel erhaltene Soforthilfe nicht vollständig zurückgezahlt haben.
Die Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger müssen im neuen Rückmeldeverfahren erklären, dass sie die Soforthilfemittel zweckentsprechend in Fällen von Liquiditätsengpässen verwendet haben, die pandemiebedingt innerhalb des dreimonatigen Förderzeitraums im Frühjahr 2020 aufgetreten sind. Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger, die am neuen Rückmeldeverfahren teilnehmen müssen, können dabei zwischen drei verschiedenen Optionen wählen. Neben der vom OVG NRW aufgezeigten Möglichkeit einer tagesscharfen Berechnung wird das Land mit einem vereinfachten Verfahren unter anderem auch die Möglichkeit für eine monatliche Saldierung eröffnen.
Die Rückmeldefrist endet am 26. Februar 2025. Nach der Rückmeldung werden die Schlussbescheide erstellt. Gegebenenfalls zu viel erhaltene NRW-Soforthilfe 2020 muss innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe des jeweiligen Schlussbescheids zurückgezahlt werden. Betroffene, die sich nicht zurückmelden, müssen die an sie ausgezahlte NRW-Soforthilfe 2020 in voller Höhe zurückzahlen.
Weitere Informationen zum neuen Rückmeldeverfahren sowie Antworten auf allgemeine Fragen und Antworten (sog. FAQ) hat das Wirtschaftsministerium unter: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 veröffentlicht.
Stand: 30. Oktober 2024
Gelungene Unternehmensnachfolge

Unternehmen aus dem Kreis Euskirchen gewinnt Nachfolgepreis.NRW

Die Industrie – und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen haben gemeinsam mit der Bürgschaftsbank NRW gestern Abend zum dritten Mal den Nachfolgepreis.NRW für gelungene Unternehmensnachfolgen verliehen. In den Kategorien: "Mut zum Unternehmertum", "Positiver Wandel" und "Beste Vorbereitung" wurden Unternehmerinnen und Unternehmer ausgezeichnet, die in den vergangenen Jahren Unternehmensnachfolgen erfolgreich gemeistert haben und somit zu Botschaftern in ihrer Region wurden.
Groß war die Freude bei der packaging.digital GmbH und ihren Geschäftsführern Mario Deilen und Sebastian Wolff aus Weilerswist im Kreis Euskirchen: Sie gewannen den Nachfolgepreis.NRW in der Kategorie "Positiver Wandel". Die Verpackungsspezialisten Mario Deilen und Sebastian Wolff haben das Unternehmen im vergangenen Jahr übernommen und führen die Firma mit innovativen Ideen in das digitale Zeitalter.
"Wir gratulieren dem Unternehmen aus unserer Region ganz herzlich! Die Nachfolger können stolz auf ihre Leistung sein. Die beiden haben es geschafft, eine erfolgreiche Übernahme zu gestalten und gleichzeitig neue Impulse zu setzen, die den Betrieb in eine vielversprechende Zukunft führen. Wir hoffen, dass wir mit dem Nachfolgepreis.NRW weitere Menschen erreichen können, für die das Thema Unternehmensnachfolge in Zukunft ebenfalls das Passende sein kann", sagt René Oebel, Gruppenleiter für Gründung und Unternehmensförderung bei der IHK Aachen.
IHK-NRW-Präsident Ralf Stoffels betonte bei der Preisverleihung die Wichtigkeit der Ruhestandsplanung aus Sicht der NRW-Unternehmen: "Nach den aktuellen Berechnungen unseres IHK-Nachfolgereports sind in 48 Prozent der eigentümergeführten Familienunternehmen die Inhaberinnen und Inhaber älter als 55 Jahre. Die Zahlen sind seit den vorherigen Berechnungen aus 2019 noch einmal deutlich gestiegen. Und zwar um 39.500 Unternehmen. Konkret bedeutet dies, dass es in den nächsten zehn Jahren um die Zukunft von 305.000 Unternehmen mit rund 1,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten allein in Nordrhein-Westfalen geht. Unsere wichtigste Botschaft an alle Unternehmen lautet daher: Bereiten Sie sich rechtzeitig und professionell auf den Generationenübergang vor." Finanzielle Unterstützung bei der Existenzgründung bietet die Bürgschaftsbank NRW, die als Partnerin bei der Absicherung von Kredithilfen fungiert.
Finanzielle Unterstützung bei der Existenzgründung bietet die Bürgschaftsbank NRW, die als zuverlässige Partnerin bei der Absicherung von Kredithilfen fungiert. "Auch wir wissen um die Bedeutung von Unternehmensnachfolgen in NRW. Aus diesem Grund haben wir im Frühjahr unser Angebot um die Nachfolge-Bürgschaft mit reduzierter Haftung des Nachfolgers ergänzt. Zum 1. November ergänzen wir unsere Möglichkeiten gemeinsam mit der KfW mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge. Wenn das Übernahme-Konzept stimmt und sich die Beteiligten im Nachfolgeprozess einig sind, dann sollte ein erfolgversprechendes Vorhaben nicht an der Finanzierung scheitern", erklärt Manfred Thivessen, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank NRW.
Die IHK Aachen bietet Übernehmerinnen und Übernehmern individuelle Beratungen, regelmäßige Nachfolgereports, Seminare, Nachfolgepools, Netzwerkmöglichkeiten und vieles mehr an, um bei der Nachfolgeplanung zu unterstützen. Gerne können sich Interessierte unter der Telefonnummer 0241 4460-660 oder per Mail an finanzierung@aachen.ihk.de an die IHK Aachen wenden.
Der Nachfolgepreis.NRW ist eine gemeinsame Auszeichnung der Bürgschaftsbank NRW und der Industrie- und Handelskammern in NRW und findet in einem jährlichen Turnus statt. Ausrichter für die Preisverleihung waren in diesem Jahr die Südwestfälischen Kammern (IHK Arnsberg Hellweg-Sauerland / SIHK zu Hagen / IHK Siegen).
Weitere Informationen finden Sie unter: Unternehmensnachfolge NRW - IHK NRW (ihk-nrw.de) oder bei den jeweiligen IHKs vor Ort. Der aktuelle Nachfolgereport, mit allen regionalen Auswertungen, wird voraussichtlich ab November 2024 zur Verfügung stehen.
IHK-Presseinformation vom 9. Oktober 2024

IHK NRW ist der Zusammenschluss der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. IHK NRW vertritt die Gesamtheit der IHKs in NRW gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie den für die Kammerarbeit wichtigen Behörden und Organisationen.
Förderprogramm

"Fit für die Zukunft" – Beratungsprogramm

Das neue Förderprogramm “Fit für die Zukunft - Beratung für Unternehmen und ihre Beschäftigten in Veränderungsprozessen” in der Fördergebietskulisse Rheinisches Revier und nördliches Ruhrgebiet ermöglicht eine anteilige Förderung von Beratungsleistungen von bis zu 9.693 Euro pro Unternehmen.
Das Beratungsprogramm richtet sich an Existenzgründerinnen und Existenzgründer ab Gründungsdatum sowie an Unternehmen und auch gemeinnützige Organisationen und zielt auf strategische Beratungen von maximal 15 Beratungstagen in nahezu allen Arbeitsbereichen ab.
Die Landesregierung NRW schafft damit ein Angebot mit sehr ähnlichen Spielregeln, aber mit erheblich verbesserten Förderhöhen im Vergleich zu den Beratungsprogrammen “Potentialberatung” und “Transformationsberatung” (die beide zum 31.12.2023 eingestellt wurden und deren zuvor ausgestellte Beratungsschecks noch abgerechnet werden können) – allerdings gilt FFZ nicht für ganz NRW, sondern ist auf die oben genannten JTF-Gebietskulisse beschränkt. In unserem IHK-Bezirk sind dies alle Kreise mit Ausnahme des Kreises Euskirchen.

Welche Themen werden gefördert?

Gefördert werden Beratungen zu mindestens einem der folgenden Themenfelder:
  • Digitalisierung (Gestaltung von Arbeit und Technik, IT-Sicherheit, Strategien)
  • Personalentwicklung (Stärkung der Aus- und Weiterbildungsfähigkeit, Gesunderhaltung der Beschäftigten, demographiesensible Personalentwicklung, Mitarbeiterbindung)
  • Green Economy (zum Beispiel ökologische Modernisierung, Ressourceneffizienz, Emissionsreduktion, ökologische Produktgestaltung und Umstellung von Wertschöpfungsketten)
  • Arbeitsorganisation (zum Beispiel Gestaltung und Steuerung betrieblicher Strukturen und Prozesse, Arbeitszeitmodelle, interne / externe Einführung innovativer Verfahren zur Ausrichtung auf neue Märkte, Produkte, Dienstleistungen oder Kunden).
Ausdrücklich nicht förderfähig sind operative Tätigkeiten, wie zum Beispiel Weiterbildung, Coaching, Layout, Erstellung von Dokumentationen, Implementieren einer Software, sowie Rechts-, Steuer- und Liquiditätsberatung.

Was und in welcher Höhe wird gefördert?

Gefördert wird die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.
  • Gefördert werden bis zu 15 Beratungstage (innerhalb von 36 Monaten).
  • Die Inanspruchnahme von Tagewerken kann auch aufgeteilt werden.
  • Bis zu 60 Prozent der Beratungsleistungen werden bezuschusst (max. 60% von max. 1.077 Euro je Beratungstag).
  • Die Beratung muss beteiligungs- und prozessorientiert durchgeführt werden.
    • Es besteht die Möglichkeit, die obligatorischen Vor-Ort-Beratungen auch in Form einer onlinebasierten Videoberatung anzubieten.
  • Unternehmen können ihren Berater oder ihre Beraterin frei wählen.

Welche Unternehmen können “Fit für die Zukunft” nutzen?

Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen, können das Förderprogramm nutzen:
  • natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften
  • mit Sitz oder Arbeitsstätte in der JTF-Gebietskulisse des Rheinischen Reviers und/oder des Nördlichen Ruhrgebiets
    • PLZ-Übersicht (siehe auch Anlage rechts)
    • Die IHK Aachen ist zuständig für die Städteregion Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg - (Kreis Euskirchen liegt nicht im JTF-Gebiet)
  • ohne Altersbeschränkung, also auch Neugründungen
  • mit mindestens einem Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent), also keine 1-Personen-Unternehmen
  • Ein Unternehmen darf in den letzten drei Jahre keine geförderte FFZ-Beratung in Anspruch genommen haben.
  • Ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe darf in den letzten drei Jahren nicht mehr als 300.000 Euro de-minimis-pflichtige Beihilfen erhalten haben.

Welche Rolle spielt die IHK Aachen?

Die IHK Aachen ist eine der sogenannten Beratungsstellen. Das bedeutet, dass wir vor Beauftragung eines Beraters durch ein Unternehmen das Beraterangebot auf formale und inhaltliche Förderfähigkeit prüfen und dazu beraten. Auf der Grundlage eines oder mehrerer Gespräche mit der IHK, Unternehmer und Berater registrieren wir im Falle der Förderfähigkeit den Antrag in einem Onlineformular.
Den eigentlichen Antrag stellt das Unternehmen erst, nachdem die Beratung ganz oder teilweise durchgeführt und bezahlt wurde. Das Unternehmen geht also in Vorleistung. Die Rolle der Beratungsstellen ist es, das damit verbundene Restrisiko für den Unternehmer zu minimieren.
Stand: 12.07.2024
Unternehmensnachfolge

DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2024

Auch hierzulande bleibt die Suche nach passenden Nachfolgern vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine der größten Hürden.
Der aktuelle DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2024 wirft einen Blick auf die Herausforderungen, denen sich Unternehmen auch in Nordrhein-Westfalen stellen müssen.
“Steigende Energiepreise und zunehmende Bürokratie sind Unsicherheitsfaktoren bei der Entscheidung, unternehmerische Verantwortung zu übernehmen“, betont Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer von IHK NRW. “Die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen müssen attraktiv und verlässlich gestaltet werden damit potentielle Nachfolgerinnen und Nachfolger nicht abgeschreckt werden. Daher sollten dringend die bürokratischen Belastungen reduziert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten erleichtert werden, um die nachhaltige und digitale Transformation zu unterstützen“, so der Hauptgeschäftsführer.
“Es ist besorgniserregend, dass 28 Prozent der Unternehmen, die eine Nachfolge planen, eine Schließung in Betracht ziehen“, kommentiert Dr. Nikolaus Paffenholz, Fachpolitischer Sprecher Existenzgründung & Unternehmensförderung von IHK NRW, den Bericht. “Als Industrie- und Handelskammern sind wir uns der Bedeutung dieser Situation bewusst und setzen uns kontinuierlich dafür ein, unsere Mitgliedsunternehmen in diesem wichtigen Übergangsprozess zu unterstützen. Wir bieten neutrale Beratung und Unterstützung bei der Nachfolgeplanung an und arbeiten eng mit allen Beteiligten zusammen, um passende Lösungen zu finden.“

So unterstützen die IHKs in NRW die Unternehmensnachfolge:

  • Mit der landesweiten IHK-Webinarreihe “FOKUS Unternehmensnachfolge” bieten die IHKs allen interessierten Unternehmensinhaberinnen und Unternehmensinhabern sowie potenziellen Nachfolgerinnen und Nachfolgern über das gesamte Jahr hinweg kostenfreie Online-Impulse zum Thema Unternehmensnachfolge.
  • Darüber hinaus offerieren die IHK mit IHK-Nachfolgepool NRW interessante Angebote für Seniorchefs abgebender Unternehmen.
  • Am 8. Oktober 2024 verleiht IHK NRW gemeinsam mit der Bürgschaftsbank NRW zum dritten Mal den Nachfolgepreis.NRW, um erfolgreiche Beispiele gelungener Unternehmensnachfolgen aus Nordrhein-Westfalen auszuzeichnen und so Gründungsinteressierte für das Thema Nachfolge zu sensibilisieren.
  • Ebenfalls für Herbst 2024 ist die Veröffentlichung eines Nachfolgereports geplant, der die Nachfolgesituation in Nordrhein-Westfalen besonders in den Blick nimmt.
IHK NRW ist der Zusammenschluss der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. IHK NRW vertritt die Gesamtheit der IHKs in NRW gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie den für die Kammerarbeit wichtigen Behörden und Organisationen.
Stand: 8. Juli 2024
Donnerstag, 17. Oktober 2024

IHK-Webinare Unternehmensnachfolge

Gestalten Sie Ihre Zukunft - planen Sie die Unternehmensnachfolge!
FOKUS Unternehmensnachfolge bietet für alle interessierten Unternehmensinhaber und Nachfolger kostenfreie Online Impulse zum Thema Unternehmensnachfolge. In jeweils 90 Minuten informieren die praxiserfahrenen Expertinnen und Experten über das jeweilige Themenfeld und es besteht die Möglichkeit zum anschließenden Fachaustausch.
Die Veranstaltungen sind kostenfrei, aber anmeldepflichtig. Bitte melden Sie sich zu den einzelnen Terminen über den jeweiligen Link in der unten aufgeführten Tabelle an.

Übersicht der Themen und Termine

Datum und Uhrzeit Thema und Anmeldung
Donnerstag, 17. Oktober 2024,
16:00 – 17:30 Uhr
Strategische Finanzierungslösungen für
Unternehmensübernahmen: Die Rolle von
öffentlichen Fördermitteln und Bürgschaften
Donnerstag, 14. November 2024,
16:00 – 17:30 Uhr
Nachfolge ist weiblich: Fachimpuls und
Expertinnengespräch zur erfolgreichen
Nachfolgegestaltung
Mittwoch, 11. Dezember 2024,
16:00 – 17:30 Uhr
Eckpunkte für einen geglückten externen
Unternehmensverkauf aus Sicht von
Transaktionsexperten (Recht und Steuern)

Veranstaltungsinformationen im Detail

Thema: Strategische Finanzierungslösungen für Unternehmensübernahmen: Die Rolle von öffentlichen Fördermitteln und Bürgschaften

Hier lernen Sie kurz und kompakt verschiedene Optionen der Nachfolgefinanzierung, Fördermöglichkeiten von Bund und Land, Ansatzpunkte zur Zinsoptimierung sowie Möglichkeiten der Einbindung von öffentlichen Förderinstituten zur Schließung von Besicherungslücken kennen.
Referenten:
  • Mario Döring, Finanzierungsspezialist im Beratungscenter Wirtschaftsförderung der NRW.BANK
  • Ingo Otten, Regionalleiter Süd, Prokurist, Bürgschaftsbank NRW GmbH

Thema: Nachfolge ist weiblich: Fachimpuls und Expertinnengespräch zur erfolgreichen Nachfolgegestaltung

Inhalt: Rechtliche sowie flankierende steuerrechtliche Aspekte bei der Übergabe unter sofortigem Ausscheiden sowie bei der Übergabe auf Raten, insbesondere Gegenstand des Kaufvertrags, Garantien und Haftung des Verkäufers sowie die Gestaltung der Übergabe familienintern wie extern.
Referenten:
  • Simone Plum, Finanzierungsspezialistin im Beratungscenter Wirtschaftsförderung, Prokuristin, NRW.BANK
  • Johanna Münzer, Inhaberin Münzer Grosshandel
  • Viktoria Verpoorten, Einkaufsleiterin, VERPOORTEN GmbH & Co. KG
  • Yvonne Bouguila, Inhaberin Allround Werbeservice

Thema: Eckpunkte für einen geglückten externen Unternehmensverkauf aus Sicht von Transaktionsexperten (Recht und Steuern)

Wie sieht der Markt für Unternehmenstransaktionen aus? Wann ist ein Unternehmen verkaufsreif?
Referenten:
  • Dr. Cornelius Kruse, Rechtsanwalt und Notar, Aulinger Rechtsanwälte und Notare
  • Wilhelm Berthold Schmuch, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, zeptrum Dr. Adamsen PartG mbB

Ansprechpartner für Fragen:

Juliane Melchers-Hürkamp
0251 / 707 -390
juliane.melchers-huerkamp@ihk-nordwestfalen.de
Julian Mikulik
0234 / 9113-152
mikulik@bochum.ihk.de