Gründung und Förderung

Förderung von Beratungsleistungen

Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund fördern in Verbindung mit der Europäischen Union durch Zuschüsse zu Beratungskosten einzelbetriebliche Unternehmensberatungen. Dafür steht eine Vielzahl an Programmen zur Verfügung.

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)


Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) ist ein Förderangebot für Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen. Es umfasst die finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Unternehmensberatern und erleichtert so das Gründen beziehungsweise die Übernahme von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.

Neugründung / Beteiligung

Bei einer Neugründungs- und Beteiligungsberatung haben Sie die Möglichkeit eine Förderung für bis zu sechs Beratungstagen innerhalb eines Jahres ab Antragstellung zu erhalten. Dabei wird der pauschale Beratungstagewerksatz in Höhe von 1.020 Euro zu 50 Prozent gefördert, was einer Förderung von 510 Euro entspricht. Personen, die Bürgergeld empfangen und ein neues Kleinstunternehmen gründen möchten, können eine Förderung in Höhe von 80% bzw. 816 Euro erhalten. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Stunden Beratungstätigkeit. Wenn Sie also sechs Beratungstage in Anspruch nehmen, beträgt die Förderung insgesamt 3.060 Euro (bzw. 4.896 Euro).

Übernahme

Im Fall einer Übernahmeberatung, die in der Regel mehr Beratungsaufwand erfordert, können bis zu acht Beratungstage innerhalb eines Jahres gefördert werden. Die Höhe der Förderung beträgt generell 50%. Das bedeutet, dass Sie bei acht Beratungstagen 4.080 Euro erhalten.
Übergang vom Nebenerwerb zum Haupterwerb
Falls Sie beabsichtigen, Ihr Kleinstunternehmen vom Nebenerwerb in den Haupterwerb zu überführen, kann die Beratung hierzu mit bis zu vier Tagen und 50 % gefördert werden. Bei einer Beratungsdauer von vier Tagen beträgt die Förderung somit 2.040 Euro.

Beratersuche

Die Beraterauswahl erfolgt durch Sie. Fragen Sie Ihren Berater, ob er mit dem BPW bereits Erfahrungen gesammelt hat, ob ihm die Förderung und die Voraussetzungen bekannt sind und ob er als Berater bereits gelistet ist. Falls nicht, fragen Sie ihn, ob er sich als Berater beim BPW listen lassen würde.
Bei der Suche nach einem geeigneten Berater hilft unser Merkblatt Tipps für die Suche nach Unternehmensberatern weiter.

Antragstellung

Die Antragstellung im Beratungsprogramm Wirtschaft NRW erfolgt entweder online auf EFRE.NRW.Online oder in Papierform. Vorab ist ein persönliches Kontaktgespräch bei einer zugelassenen regionalen Anlaufstelle zu führen, an dem neben dem Antragsteller ein Vertreter der Anlaufstelle und der für die Beratung vorgesehene Berater teilnehmen. Anlaufstelle ist beispielsweise die IHK Aachen. Der Antrag sowie das Beratungsprotokoll der Anlaufstelle werden an die IBP IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH weitergeleitet. Diese überprüft die Förderfähigkeit des Vorhabens und bei positivem Resultat erfolgt die Bewilligung der Fördermittel durch einen Zuwendungsbescheid. Anschließend muss ein Beratungsvertrag abgeschlossen werden und die Beratung kann danach im bewilligten Zeitraum durchgeführt werden. Hinweise zum Verfahren finden Sie in der Richtlinie.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Das Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Europäischen Sozialfonds Plus gefördert und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die bereits gegründet sind.
Ziel der Förderung ist es,
  • die Erfolgsaussichten,
  • die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
  • sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU auf der Grundlage der Hilfe zur Selbsthilfe zu erhöhen.
Auch KMU, die sich in wirtschaftlich angespannter Situation befinden, sollen unterstützt werden, um deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Beratungsmaßnahmen die unternehmerischen Kompetenzen vertiefen und Arbeitsplätze schaffen sowie sichern, damit sie am Markt Bestand haben können.

Was wird gefördert?

Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Zusätzlich werden spezielle Beratungen gefördert, um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen. Unternehmen in Schwierigkeiten können für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit eine Förderung erhalten. Außerdem können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine Folgeberatung in Anspruch nehmen.

Die Höhe des Zuschuss

Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten, jedoch maximal 3.500 Euro. Die Zuschusshöhe liegt in NRW bei 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterin oder des Beraters, jedoch nicht die Umsatzsteuer.
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Besonderheit: Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit ihrem regionalen Ansprechpartner führen (zum Beispiel IHK oder HWK).

RWP-Beratungsförderung

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich nach EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befinden und mehr als fünf Jahre operativ tätig sind, können Zuwendungen im Rahmen des "Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP)" erhalten. Die Antragstellung erfolgt über die NRW.Bank.
Gefördert werden Ausgaben für die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen aus Anlass
  • der Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur,
  • einer frühzeitigen Umstrukturierung,
  • einer notwendigen Erschließung neuer Absatzmärkte,
  • einer geplanten Übergabe des Unternehmens an eine Unternehmensnachfolgerin oder einen -nachfolger,
  • einer geplanten vollständigen oder teilweisen Übernahme eines KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
  • der Gewährung einer Bürgschaft des Landes NRW oder der Bürgschaftsbank NRW
  • einer stillen Beteiligung, für die das Land NRW eine Garantie übernimmt.
Es können bis zu vier Tagewerke für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und in einer möglichen zweiten Phase die begleitende Umsetzungsberatung mit bis zu weiteren vier Tagewerken gefördert werden. Die Zuwendungshöhe beträgt maximal 50 Prozent (Belegschaftsinitiativen maximal 80 Prozent) der Beratungskosten. Die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Zuwendungshöhe liegt bei maximal 1.500 Euro pro Tagewerk.
Stand: Juni 2024