Förderung

Klimaschutzverträge starten in das zweite vorbereitende Verfahren

Förderprogramm Klimaschutzverträge: Zweites vorbereitendes Verfahren

Auch dem zweiten Gebotsverfahren im Förderprogramm Klimaschutzverträge ist ein vorbereitendes Verfahren vorgeschaltet, das am 30. September endet. Für alle Unternehmen, die sich im zweiten Gebotsverfahren um eine Förderung bewerben möchten, ist die Teilnahme am vorbereitenden Verfahren verpflichtend.
Alle emissionsintensiven Industrieunternehmen (Glas & Keramik, Grundstoffe, Kalk & Zement, Lebensmittel, Stahl et cetera) werden ermutigt, mit ihren großen Dekarbonisierungsvorhaben am vorbereitenden Verfahren teilzunehmen. Dies hat zum Ziel, Informationen zu gewinnen, um das nachfolgende Gebotsverfahren möglichst effektiv und bedarfsgerecht ausgestalten zu können.
Interessenten müssen im vorbereitenden Verfahren allgemeine Angaben zu ihrem Vorhaben und zur Erfüllung der einzelnen Fördervoraussetzungen in einem Fragebogen einreichen sowie in einem Dokument technische Daten zum geplanten Vorhaben bereitstellen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben müssen durch eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bereitgestellte förmliche Erklärung versichert werden. Die Angaben müssen dabei den gegenwärtigen Kenntnis- und Planungsstand wiedergeben, in begründeten Fällen können Anpassungen im nachfolgenden Gebotsverfahren vorgenommen werden. Zur Übermittlung der geforderten Angaben sind insbesondere die hierfür durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bereitgestellten Formulare zu verwenden. Die ausgefüllten Formulare samt Anlagen sind bis zum Fristende zu übersenden.
Die Durchführung des nachfolgenden Gebotsverfahrens steht unter dem Vorbehalt, dass die Europäische Kommission dieses im laufenden Notifizierungsverfahren genehmigt und es die zuwendungsrechtliche Prüfung durchlaufen wird. Hierbei können sich auch noch Änderungen am Förderprogramm ergeben. Das zweite Gebotsverfahren soll Ende 2024 beginnen.

Webinare zum zweiten Vorverfahren der Klimaschutzverträge

Interessierte an Klimaschutzverträgen können an vier Webinaren zum zweiten Vorverfahren des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) teilnehmen. Diese werden mit einem Vortrag zu häufig gestellten Fragen eingeleitet und im Anschluss können individuelle Fragen gestellt werden. Die Webinare bauen inhaltlich nicht aufeinander auf. Das BMWK empfiehlt vor der Teilnahme das Handbuch zum Förderprogramm Klimaschutzverträge sowie die Bieterfragen.
Datum und Uhrzeit
Fokusthema inklusive Anmeldemöglichkeit
22. August 2024, 10:00 bis 11:00 Uhr
29. August 2024, 10:00 bis 11:00 Uhr
5. September 2024, 10:00 bis 11:00 Uhr
12. September 2024, 10:00 bis 11:00 Uhr
Fragen können vorab über das Registrierungsportal oder über fragen@klimaschutzvertraege.info eingereicht werden.