Gründung

10. Baustein: Investitions- und Finanzierungsplan

Im zehnten und letzten Baustein ist zu klären, wie hoch Ihr Kapitalbedarf ist und wie Sie Ihr Vorhaben finanzieren. Mit dem Tool "Finanzplanung für Existenzgründer" im Excel-Format möchten wir Ihnen eine Hilfestellung zur Erstellung eines Investitions- und Finanzierungsplans bieten. Sie können dieses in der Variante einer Dreijahresplanung oder einer Fünfjahresplanung (insbesondere für technologieorientierte Gründungen) nutzen.

Investitionsplan

Der Investitionsplan setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

1. Investitionen in das Anlagevermögen (zum Beispiel Gebäude, Einrichtung, Geräte, Fahrzeuge)

Im Anlagevermögen werden alle Vermögensgegenstände erfasst, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Diese sind in der Regel langfristig im Unternehmen gebunden und werden nicht im Jahr der Anschaffung als Betriebskosten erfasst, sondern über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Hier sollten auch die Gegenstände des Privatvermögens aufgeführt werden, die als Sacheinlagen zur Gründung einbracht werden.

2. Investitionen in das Umlaufvermögen (zum Beispiel Warenbestand, Hilfs- und Betriebsstoffe)

Zum Umlaufvermögen gehören Vermögensgegenstände, die im Rahmen des Betriebsprozesses verarbeitet oder veräußert werden, deren Bestand sich also durch Zu- und Abgänge häufig ändert. Sie befinden sich oft nur kurze Zeit im Unternehmen und dienen anders als das Anlagevermögen nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb.

3. Betriebsmittel (hier: Anlaufkosten)

Bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs sollten auch die laufenden Betriebskosten berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise Personalkosten, Miete und Nebenkosten, Telefon, Versicherungen. Da in der Anlaufphase damit gerechnet werden muss, dass die für die Deckung dieser Kosten notwendigen Mittel die Zahlungseingänge übersteigen, sollten als Kapitalbedarf die Betriebskosten für etwa 3 bis 6 Monate einbezogen werden.

4. Einmalige Gründungskosten

Die Aufwendungen, die mit dem Start des Unternehmens unmittelbar zusammenhängen, sollten ebenso berücksichtigt werden. Einmaliger Natur sind zum Beispiel Anmeldegebühren, Beratungskosten, Eröffnungswerbung.

5. Aufwendungen für den privaten Lebensunterhalt

Auch hier gilt die Überlegung, dass in der Anlaufphase die Zahlungseingänge zur vollen Deckung der Kosten der privaten Lebensführung nicht ausreichen. Deshalb sollten auch diese Kosten bei der Ermittlung des Investitionsbedarfs eingeplant werden. Der Betrag sollte so bemessen sein, dass hiervon die Kosten der Lebensführung für beispielsweise drei Monate gedeckt werden können.

Finanzierungsplan

Mithilfe des Finanzierungsplans können Sie die von Ihnen angedachte Deckung des im Investitionsplan errechneten Kapitalbedarfs darstellen. Dazu wird neben Ihren Barmitteln und Sacheinlagen als Eigenkapital auch das Fremdkapital in Form von aufgenommenen Darlehen berücksichtigt. Vermeiden Sie, sich unnötig (hoch) zu verschulden, und nutzen Sie die zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten. Sprechen Sie diesbezüglich gerne die Berater in der IHK Aachen an.

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