Kreditwirtschaftliche Förderung

Förderinstrumente von Bund und Land

Förderprogramme für Gründer

Für Gründer und Jungunternehmer gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Förderinstrumenten. Eine gute Hilfestellung, um sich in diesem Förderdschungel zurechtzufinden, bietet die Initiative "Neue Gründerzeit Nordrhein Westfalen" des Landes NRW. Ob Zuschüsse, Darlehen, Wagniskapital oder Bürgschaften: hier finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Programme. Anträge für Zuschüsse oder Fördergelder erfolgen nach dem Hausbankprinzip.

Förderdatenbank des Bundes

Mit der Förderdatenbank des Bundes gibt die Bundesregierung einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst

Förderprogramme der KfW-Bankengruppe

Für mittelständische Unternehmer und Existenzgründer stellt die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) klassische Fremdkapitalfinanzierungen und innovative Produkte zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung zur Verfügung.
Die KfW - Bankengruppe unterstützt beispielsweise auch in den Bereichen Energiesparen, Umweltschutz, Infrastruktur oder Bauen.

Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen

Die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Als wettbewerbsneutraler Partner der Banken und Sparkassen setzt sie das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte in der Existenzgründungs- und Mittelstandsförderung, der Infrastruktur- und Kommunalfinanzierung sowie in anderen Themengebieten ein.
Im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) können Unternehmen in strukturschwachen Regionen Zuschüsse für Investitionen beantragen, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen. Antragsberatungen bieten die jeweiligen Wirtschaftsförderungen der Kreise an. Die Ansprechpartner finden Sie nachfolgend aufgeführt.
Die Bürgschaftsbank NRW vergibt Ausfallbürgschaften – wie die klassische Bürgschaft, die Express-Bürgschaft, die Sofort-Bürgschaft und die Schnell-Bürgschaft – zur Besicherung von Hausbank- oder Förderkrediten gegen Entgelt. Die Anfrage wird über die jeweilige Hausbank oder direkt online bei der Bürgschaftsbank gestellt.
Bei einem Finanzierungsvolumen über 3,125 Millionen Euro sind Anträge über die Hausbank an die PwC Deutsche Revision zu richten.
Für kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer bietet der Mikromezzanin-Fonds die Bereitstellung von liquiden Mitteln ohne Hausbank und die Bereitstellung von Sicherheiten. Es handelt sich um eine stille Beteiligung (maximal 75.000 Euro). Die Antragstellung erfolgt über die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW.
Stand: Februar 2024