Bewachungsgewerbe

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)

Zielgruppe

Unternehmer und Beschäftigte, die eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausüben oder ausüben wollen:
  1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  2. Schutz vor Ladendieben,
  3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken,
  4. Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1939) geändert worden ist, von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion,
  5. Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.

Ziel

Der Gesetzgeber hält wegen des direkten Bürgerkontakts der genannten Tätigkeiten eine qualifizierte Durchführung der Wachaufgaben für notwendig. Deshalb kommt es besonders darauf an, dass diese Wachpersonen die Grenzen der ihnen zustehenden Rechte kennen und auch über Techniken und Maßnahmen zur vorbeugenden Konfliktbewältigung informiert sind.

Prüfungstermine

Schriftliche Prüfung
Mündliche Prüfung Bemerkung
4. Dezember 2024 18. Dezember 2024 bereits ausgebucht
4. Februar 2025 20. Februar 2025
8. April 2025 28. April 2025 noch nicht buchbar
Weitere Prüfungstermine für 2025 werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Der Anmeldeschluss ist jeweils ca. sechs Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin und gilt nur, sofern die maximale Teilnehmerzahl vorher noch nicht erreicht ist.
Unter "Weitere Informationen" können Sie sich zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe anmelden.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt 131,00 Euro, bei einer Teilwiederholungsprüfung 65,50 Euro.
Bei Rücktritt von der Prüfung ermäßigt sich die Gebühr auf 40 Prozent der ursprünglichen Gebühr.
Der Anspruch auf Entrichtung der Prüfungsgebühr entsteht mit Eingang der Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer Aachen.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Anmeldung, dass ein Bescheid über die Prüfungsgebühren nachträglich nicht mehr auf einen anderen Gebührenschuldner ausgestellt werden kann, daher ist – sofern gewünscht – eine Kostenübernahmeerklärung der Anmeldung beizufügen.

Prüfungsthemen

  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  2. Bürgerliches Gesetzbuch
  3. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  4. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
  5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
  6. Grundzüge der Sicherheitstechnik

Prüfungsdurchführung

Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Die Einladung zur schriftlichen Prüfung wird etwa 4 Wochen vor dem Prüfungstermin postalisch versendet. Die schriftliche Prüfung wird in elektronischer Form mittels eines Tablets durchgeführt. Die schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten und wird in elektronischer Form mittels eines Tablets durchgeführt. Im schriftlichen Teil der Prüfung sind Multiple-Choice Aufgaben zu bearbeiten. Die Bewertung erfolgt nach dem “Alles-oder-Nichts-Prinzip”. Gerne können Sie mit einer Demoprüfung die Prüfungssoftware kennen lernen. Bitte beachten Sie, dass die Demoprüfung für PC oder Tablet konfiguriert ist und auf dem Smartphone nicht funktionieren könnte.
Die Einladung zur mündlichen Prüfung versenden wir am Tag der schriftlichen Prüfung per Post. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung mit mindestens 50 Punkten bestanden hat. Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Punkte erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Terminwünsche für Ihre mündliche Prüfung berücksichtigen können. Die mündliche Prüfung soll pro Prüfungsteilnehmer etwa 15 Minuten dauern. In der mündlichen Prüfung können bis zu fünf Prüfungsteilnehmer gleichzeitig geprüft werden. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer.

Rücktritt von der Prüfung

Sie können vor Beginn der Prüfung (bei schriftlicher Prüfung vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben) durch eine schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nehmen Sie an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit "ungenügend" (= 0 Punkte) bewertet.
Sofern Sie vor Beginn der Prüfung schriftlich zurücktreten, ermäßigt sich die Gebühr auf 40 Prozent der ursprünglichen Gebühr (auch im Krankheitsfall). Wenn bis zum Prüfungstermin kein Rücktritt erklärt wurde, wird die volle Gebühr erhoben.

Prüfungsvorbereitung

Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung kann durch Schulungsmaßnahmen oder auch durch selbstständiges Lernen erfolgen. Als Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung können Interessenten auch die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe besuchen.

Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

Eine Recherchemöglichkeit zu den uns bekannten Bildungsträgern finden Sie auf der Anbieterliste des Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der Industrie- und Handelskammern.
Wir bitten Sie, Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etcetera direkt an den Lehrgangsträger zu richten.

Fälschungssichere Bescheinigungen

Die IHK Aachen hat im März 2013 beschlossen, neben dem bereits vorhandenen Siegel ein weiteres Sicherheitsmerkmal auf den Bescheinigungen zum Unterrichtungsverfahren und zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a GewO einzuführen. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Hologramm-Etikett mit einem neutralen IHK-Logo, das auf der Bescheinigung neben Siegel und Unterschrift aufgeklebt ist.
Bescheinigungen, die in der Zeit vom 1. März 2013 bis zum 31. Dezember 2019 von der IHK Aachen ausgestellt wurden, sind nur mit einem unbeschädigten Hologramm-Etikett gültig. Durch die Einführung des Bewacherregisters beziehungsweise der Identifikationsnummer wird seit dem 1. Januar 2020 auf das Hologramm-Etikett verzichtet.