Höhere Berufsbildung

Anforderungen an den fachrichtungsübergreifenden technikbezogenen Prüfungsteil

1. Projektarbeit

Der Kompetenzbereich “Wissen” des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) erfordert, dass zur Beurteilung einer Themenstellung und der daraus resultierenden Problemlage in angemessenem Umfang auf Bestände einschlägiger Fachliteratur (Publikationen, Monografien, Fachartikel) zurückgegriffen wird und daraus Theorien, Modelle und Instrumente identifiziert werden, die zur Lösung der Problemstellung zweckdienlich sind. Aktuelle fachliche Entwicklungen sind dabei zu berücksichtigen. Ebenfalls müssen Schnittstellen zu anderen fachlichen Bereichen dargestellt werden. Die Quellen müssen öffentlich zugänglich sein und als solche kenntlich gemacht werden. Die Projektarbeit muss also einen ausreichenden Theorieteil beinhalten. Sollte die Erhebung eigener Daten zur Bearbeitung des Projekts notwendig sein, soll dies auf Basis nachvollziehbarer empirischer Methoden nach quantitativen oder qualitativen Verfahren erfolgen.
Der Kompetenzbereich “Fertigkeiten” des DQRs verlangt, dass auf Basis des ausgewählten Theoriegebäudes eine differenzierte Abwägung über Anwendungsmöglichkeiten und Erfolgsaussichten unterschiedlicher Modelle, Techniken oder Instrumente im Hinblick auf die Fragestellung oder Problemlage erfolgt. Schließlich ist eine begründete Entscheidungsgrundlage für einen Lösungsweg herbeizuführen, die in eine konkrete Projektplanung einmündet. Urteilsvermögen und Antizipationsfähigkeit sollen dabei demonstriert werden.
In der konkreten Projektplanung, Projektdurchführung sollen auch die Kompetenzbereiche “Sozialkompetenz” und “Selbstständigkeit” beurteilt werden können. Die folgenden Aspekte sind daher zu berücksichtigen und zu vernetzen:
  • Managementprozess, Projektmanagement (zum Beispiel Zielsystem, Planung, Durchführung, Kontrolle),
  • Kommunikations- und Entscheidungsprozesse (zum Beispiel Willensbildung und Führungsinstrumente, Moderationstechniken, Umgang mit Widerständen),
  • Umsetzung (zum Beispiel Ressourcen, technische Umsetzung, Instrumente),
  • Rechtsrahmen,
  • Ökonomische Dimensionen (zum Beispiel Kalkulationen, Investitions- und Wirtschaftlichkeitsrechnung, Finanzierung),
  • Evaluation (zum Beispiel Erfolgskontrolle, Nachhaltigkeit, Qualitätssicherung, Erfolgsbeurteilung, Korrekturen).

1.1 Allgemeines

Das Bearbeiten und Erstellen einer Projektarbeit erfordert Kompetenzen und fachlichen Qualifikation, anhand derer Sie zusätzlich zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen darstellen, dass Arbeitsabläufe und Teilaufgaben selbstständig geplant, umgesetzt, modifiziert und dokumentiert sowie durch ein projektarbeitsbezogenes Fachgespräch erläutert werden können. Dabei sollen Sie die bisherigen Berufserfahrungen einbringen. Ausgangspunkt für die Themenstellung soll eine aktuelle, zukunfts- und praxisorientierte betriebliche Fragestellung sein.
Bei der Vergabe der individuellen Aufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss können Ihre Themenvorschläge Berücksichtigung finden. Letztlich stellt der Prüfungsausschuss in jedem Fall das Thema der Projektarbeit.
Sie haben dabei folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:
  • Dem Prüfungsausschuss sind bis zum mitgeteilten Zeitpunkt zwei Themenvorschläge mit einer Kurzbeschreibung und einer Grobgliederung vorzulegen. Hieraus muss Gegenstand beziehungsweise Ziel der Projektarbeit ersichtlich sein.
    Bitte verwenden Sie dazu das unter “Weitere Informationen” veröffentlichte Formular.
  • Die Themen müssen den in der Verordnung genannten beziehungsweise vorgegebenen Prüfungs- und Handlungsbereichen entsprechen.
  • Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage.
  • Für die rechtzeitige Abgabe der Projektarbeit sind Sie verantwortlich. Entscheidend ist das Datum des Poststempels. Bei persönlicher Abgabe gilt der Eingangsstempel.
Der Prüfungsausschuss wird im Rahmen der Themenvergabe folgende Sachverhalte prüfen und gegebenenfalls folgende Entscheidungen treffen:
  • Entsprechen die Themenvorschläge den inhaltlichen und strukturellen Vorgaben der Prüfungsverordnung?
  • Kann auf der Basis der Themenvorschläge eine angemessene Bearbeitung auf dem Niveau der Fortbildung erfolgen?
  • Werden Ihre Themenvorschläge abgelehnt, erhalten Sie eine Themenstellung durch den Prüfungsausschuss.
  • Wird ohne Angaben von Gründen kein Themenvorschlag von Ihnen eingereicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Die Projektarbeit darf erst nach Genehmigung und zum vorgegebenen Start-Termin begonnen werden.

Plagiat

Von besonderer Bedeutung für die Abfassung des Textteiles ist die strikte Trennung von (geistiger) Eigen- und Fremdleistung, denn das Ausgeben fremden geistigen Eigentums als eigenes oder Teil eines eigenen Gedankengutes wird im Allgemeinen als Plagiat (vergleiche Urheberrechtsgesetz UrhG) verstanden und führt zur Note “ungenügend” (null Punkte) für die eingereichte Prüfungsleistung. In schweren Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen die bei Projektarbeiten eher anzunehmen sind, kann der Prüfungsausschuss die gesamte Prüfung mit ungenügend bewerten.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass wir uns vorbehalten, Plagiatsoftware einzusetzten.

1.2 Form

Die Arbeit ist klar und übersichtlich zu gestalten. Im Vordergrund der Arbeit stehen klare, logisch überzeugende Sachinhalte. Es ist darauf zu achten, dass das Gesamtlayout durchgängig und einheitlich ist. Der Verfasser sollte mit Gestaltungsvarianten sparsam umgehen, wobei Aufwand und Nutzeffekt gegeneinander abzuwägen sind.
Erstellung
mit PC erstellt, einseitig
Zeilenabstand
1½-zeilig
Schrift
Arial
Schriftgröße
11 Punkt
Papierformat
DIN A4
linker und rechter Rand
je 2,5 cm
Fußzeile
ab erster Textseite fortlaufende Seitennummerierung, mit “1” beginnend und rechtsbündig, gegebenenfalls Fußnoten
Kopfzeile
ab erster Textseite Vorname, Name und Fortbildungsprüfung
Seitenumfang
Textteil: 25 bis 30 Seiten
Anhang: bis zu zehn Seiten
Anzahl Exemplare
frühzeitige Übermittelung via Mail mit anschließend einem Exemplar, geheftet oder gebunden

1.3 Bestandteile

Die Projektarbeit besteht aus:
  1. Deckblatt
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Textteil
  4. Anhang
    1. Anlagen
    2. Glossar
    3. Abkürzungsverzeichnis
    4. Abbildungsverzeichnis
    5. Literaturverzeichnis
  5. Selbstständigkeitserklärung
Nachfolgend Informationen zu diesen Bestandteilen:

Deckblatt

Das Deckblatt enthält folgende Informationen:
  • Bezeichnung der Fortbildungsprüfung
  • Begriff “Projektarbeit”
  • Zuständige IHK “Industrie- und Handelskammer Aachen”
  • Thema der Projektarbeit
  • Name, Vorname und Prüfungsnummer des Erstellers
  • Abgabetermin der Projektarbeit

Inhaltsverzeichnis

  • Numerische oder alphanumerische Gliederung
  • Bis zu vier Gliederungsebenen
  • Auf einen Gliederungspunkt muss mindestens ein weiterer gleichwertiger folgen.
1.
1.1
1.1.1
1.1.1.1
1.1.1.2
1.1.2
1.2
oder
2
2.1
2.1.1
2.1.1.1
2.1.1.2
2.1.2
2.2
Die Gliederungsüberschriften sollen zum Ausdruck bringen, welcher konkrete Inhalte im Folgenden behandelt werden, das heißt nichtssagende Überschriften sind zu vermeiden.

Textteil

  • Die Gliederungsüberschriften sollen den nachfolgenden Text zutreffend charakterisieren.
  • Zitate und Hinweise sollen kurz sein und nur verwendet werden, wenn es notwendig ist. Die Quellen sind anzugeben.
  • Übernommene Tabellen, Textpassagen und Abbildungen sind mit Quellenangabe zu versehen.
  • Wörtlich übernommene Textteile sind durch An- und Abführungszeichen auszuweisen.
  • Jedes Zitat ist eindeutig zu kennzeichnen (siehe auch §§ 51, 63 UrhG).
  • Quellen sind in Fußnoten anzugeben. Diese sind jeweils am Ende der Seite anzubringen und fortlaufend durchzunummerieren.
  • Nicht zitiert werden müssen so genanntes “generelles und fachlich gesichertes Allgemeinwissen” sowie “Gesprächs- und Diskussionsinhalte”.
  • Abbildungsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis sowie weitere Darstellungen sind im Anhang aufzunehmen.
  • Soweit Nachweise, tabellarische Übersichten, Abbildungen, Berechnungen oder Ausschnitte aus Firmenmaterial für das unmittelbare Verständnis des Textes nicht erforderlich sind oder aufgrund ihrer Komplexität das Verständnis erschweren würden, sollen diese als Anlage beigefügt werden. Sie werden dem Anhang zugerechnet und nicht dem Textteil.
Strukturvorgabe für den Aufbau des “Textteils” der Projektarbeit
Einleitung [circa 10 Prozent]: Erläuterung des Themas und der damit verbundenen Problemlagen und/oder Fragestellungen, Erläuterungen zur Vorgehensweise
Hauptteil [circa 80 Prozent]: Darstellung relevanter Theorien und Modelle mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, basierend auf den Vorgaben der Prüfungsordnung*, auf denen die Argumentation aufbaut.
* § 6 Abs. 1 Satz 1: Im Prüfungsteil "Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, komplexe, praxisorientierte Problemstellungen an der Schnittstelle der technischen und kaufmännischen Funktionsbereiche im Betrieb erfassen, darstellen, beurteilen und lösen zu können.
Schlussteil [circa 10 Prozent]: Kritische Würdigung, Bewertung der Erfolgsaussichten/des Projekterfolgs, offene Fragen, Darstellung unerwarteter Entwicklungen, Sicherung der Nachhaltigkeit.
Eine Projektarbeit sollte eine sachliche Aufarbeitung einer Problemstellung sein und daher sollte eine angemessene Ausdrucksweise verwendet werden. Die gültigen Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und etwaigen Datenschutzbedingungen sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Anhang

Ein Abkürzungsverzeichnis bzw. Glossar ist einzufügen, wenn im Text allgemein nicht bekannte Abkürzungen beziehungsweise Fachbegriffe oder Fremdwörter verwendet werden.
Das Literaturverzeichnis ist die alphabetische und von der Ziffer 1 an durchnummerierte Auflistung der Autoren bzw. Herausgeber, auf die im Textteil hingewiesen bzw. die im Text wörtlich zitiert wurden. In das Literaturverzeichnis soll nur öffentlich zugängliche Literatur aufgenommen werden und durch Nennung der Buchseite oder des Internetartikels zu quittieren. Die Zitierweise hat wie folgt zu erfolgen:
Zitat aus Büchern:
Nachname, Vorname(n): Titel (komplett), Auflage, Verlag, Ort, Erscheinungsjahr, Seite
Beispiel: Müller, Rainer: Erfolgreiches Verhandeln, 3. Aufl., Wiesbaden 1991, Seite 99 f.
Zitat aus dem Internet: Name, Vorname(n): Titel (komplett), Datum der Veröffentlichung in lnternetseite (und Dateiname), Monat, Jahr, Uhrzeit.
Beispiel: MacKie-Manson, Jeffrey K./Varian, Hal R.: Some Economics of the lnternet, 16 March 1995 in: http://www.sims.berkley.edu/pub/Papers/Economics-of- lnternet.ps.Z, November 2003, 17:30 Uhr
Zitat aus Zeitschriften: Name, Vorname(n), Titel des Artikels, Terminus “in:” Name der Zeitschrift, “Vol. …” (Band), ”Nr.:” (Heftnummer), Erscheinungsmonat, Erscheinungsjahr, Seiten- oder Spaltenangabe.
Beispiel: Schmitz, Claudius (1992): Müssen Kunden um Beratung betteln? in: Absatzwirtschaft, Jg. 356, Nr. 3, S. 13 - 27

Selbstständigkeitserklärung

Ich versichere, dass ich die zur Prüfung vorliegende Projektarbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinne nach anderen Texten entnommen sind, wurden unter Angabe der Quellen (einschließlich des World Wide Web und anderer elektronischer Text- und Datensammlungen) und nach den üblichen Regeln des wissenschaftlichen Zitierens nachgewiesen. Dies gilt auch für Zeichnungen, bildliche Darstellungen, Skizzen, Tabellen und dergleichen.
Mir ist bewusst, dass wahrheitswidrige Angaben als Täuschungsversuch behandelt werden und dass bei einem Täuschungsverdacht sämtliche Verfahren der Plagiatserkennung angewandt werden können.
Ort, Datum Unterschrift

1. 4 Bewertungskriterien

Zunächst muss die Arbeit mit dem vom Prüfungsausschuss beschlossenen Thema übereinstimmen.
Im Wesentlichen wird der Prüfungsausschuss die Projektarbeit nach den folgenden vier Gesichtspunkten und der ungefähren Gewichtung bewerten:
1. Einhalten der formalen Vorgaben (ca. 10 Prozent)
Äußere Form, Vollständigkeit, Umfang, Nummerierung der Kapitel, Literaturverzeichnis, Selbstständigkeitserklärung
2. Aufbau und Struktur (ca. 20 Prozent)
zum Beispiel klare, abgegrenzte Problemstellung/klare, übersichtliche Strukturierung des Themas (Ist-Analyse, Soll-Zustand, alternative Maßnahmen, Schlussbetrachtung), klare, logische Aufteilung der Kapitel, zutreffende Überschriften, logische Übergänge
3. Inhaltliche Bearbeitung (ca. 35 Prozent)
zum Beispiel theoretische Inhalte sind zutreffend, Thema wird unter gängigen Aspekten und unter Berücksichtigung von Alternativen behandelt, Begriffswelt ist einheitlich und zutreffend oder prägnant erläutert, Praxisdarstelllungen sind klar, logisch und nachvollziehbar, Rechenwege und Methoden sind klar erkennbar und richtig, Maßeinheiten sind richtig und zutreffend, erarbeitete Ergebnisse werden übersichtlich dargestellt
4. Eigene gedankliche Leistung (ca. 35 Prozent)
zum Beispiel für ein originäres praktisches Problem wird eine zutreffende Entscheidungsgrundlage angeboten, geraffte Schlussdarstellung stellt Aufwand und Nutzeffekte der erarbeiteten Lösung transparent gegenüber, Komlexität des Themas

2. Projektarbeitsgezogenes Fachgespräch einschließlich einer Präsentation

Ausgehend von der Projektarbeit wird ein projektarbeitsbezogenes Fachgespräch mit einschließender Präsentation geführt. Diese mündliche Prüfung wird nur durchgeführt, wenn Sie in der Projektarbeit mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben.
Im projektarbeitsbezogenen Fachgespräch sollen Sie zuerst die Ergebnisse und Kernelemente der Projektarbeit unter Einsatz sachgerechter Präsentationstechniken in maximal 15 Minuten darstellen. Folgende Präsentationsmittel stehen bei Bedarf zur Verfügung: Flipchart, Overheadprojektor, Beamer mit HDMI-Anschluss, Metaplanwand. Dieser Präsentation schließt sich ein vertiefender Dialog, im Sinne eines Fachgespräches, welches in der Regel 30 Minuten, jedoch maximal 45 Minuten dauert, an.