Höhere Berufsbildung
Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in nach VO 04/16
Funktionsprofil
Geprüfte Technische Betriebswirte haben die Befähigung, mit erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenzen zielgerichtet Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten. Dazu gehört, insbesondere folgende, in Zusammenhang stehende Aufgaben, selbstständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen: Gestalten und laufendes Führen betrieblicher Prozesse unter Kosten-, Nutzen-, Qualitäts- und Terminaspekten, Leiten und technisch-wirtschaftliches Unterstützen von Projekten, Koordinieren technisch-wirtschaftlicher Prozessschnittstellen, Führen von Mitarbeitern und Prozessbeteiligten.
Gliederung der Prüfung
- Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozesse (vier schriftliche Prüfungsfächer)
- Management und Führung (zwei schriftliche Prüfungen mit anschließendem situationsbezogenem Fachgespräch)
- Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil (praxisorientierte Projektarbeit mit abschließender Präsentation und Fachgespräch)
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
- eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis
nachweist.
Der Prüfungsteil "Management und Führung" darf erst nach dem Ablegen des Prüfungsteils "Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozesse" durchgeführt werden.
Der Prüfungsteil "Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil" darf erst nach erfolgreichem Abschluss der ersten beiden Prüfungsteilen durchgeführt werden und soll spätestens ein Jahr nach dem erfolgreichen Abschluss begonnen werden.
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
Es empfiehlt sich Ihre Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung vorab prüfen lassen. Ihrem formlosen Antrag (gerne via Mail) fügen Sie bitte bei:
- Tabellarischen Lebenslauf
- Kopie des Prüfungszeugnisses (Meister, Fachwirt, Techniker oder vergleichbares)
- Arbeitgeberzeugnisse und/oder Arbeitgeberbescheinigungen über die bisherige Berufstätigkeit
Prüfungstermine
Prüfung
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Prüfungsteil
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schriftliche Prüfungstermine
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mündlicher Prüfungszeitraum
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Anmeldeschluss
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Herbst 2024
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Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
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10. und 11. Oktober 2024
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November 2024
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30. Juni 2024
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Management und Führung
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16. und 17. Oktober 2024
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Oktober 2024
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Fachrichtungsübergreifender technikbezogener Prüfungsteil*
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Beginn der Projektphase:
September 2024 |
Dezember 2024
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Frühjahr 2025
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Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
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25. und 26. Februar 2025
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März / Mai 2025
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10. Dezember 2024
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Management und Führung
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5. und 6. März 2025
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Fachrichtungsübergreifender technikbezogener Prüfungsteil*
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Beginn der Projektphase (ohne Gewähr): etwa Ende Februar 2025 |
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Herbst 2025
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Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
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23. und 24. Oktober 2025
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Oktober / Dezember 2025
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30. Juni 2025
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Management und Führung
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29. und 30. Oktober 2025
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Fachrichtungsübergreifender technikbezogener Prüfungsteil*
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Beginn der Projektphase (ohne Gewähr): etwa Oktober 2025 |
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Frühjahr 2026
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Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
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24. und 25. Februar 2026
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März / Mai 2026
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10. Dezember 2025
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Management und Führung
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4. und 5. März 2026
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Fachrichtungsübergreifender technikbezogener Prüfungsteil*
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Beginn der Projektphase (ohne Gewähr):
etwa Ende Februar 2026 |
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Herbst 2026
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Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
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22. und 23. Oktober 2026
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Oktober / Dezember 2026
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30. Juni 2026
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Management und Führung
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28. und 29. Oktober 2026
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Fachrichtungsübergreifender technikbezogener Prüfungsteil*
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Beginn der Projektphase (ohne Gewähr):
etwa Oktober 2026 |
* Der Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifender technikbezogener Prüfungsteil” kann nur im entsprechenden Verfahren durchgeführt werden, wenn im vorherigen Verfahren die ersten beiden Prüfungsteile – gemäß der oben genannten Zulassungsvoraussetzungen – erfolgreich abgeschlossen wurden.
Bestehensregelung
Im Prüfungsteil “Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess” sind die Prüfungsleistungen in jedem Prüfungsbereich einzeln zu bewerten. Aus den einzelnen Bewertungen wird als Bewertung des Prüfungsteils das arithmetische Mittel berechnet.
Im Prüfungsteil “Management und Führung” sind als Prüfungsleistungen zu bewerten:
- die beiden schriftlichen Situationsaufgaben und
- das situationsbezogene Fachgespräch.
Aus den einzelnen Bewertungen wird als Bewertung des Prüfungsteils das arithmetische Mittel berechnet.
Im Prüfungsteil „Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil“ sind als Prüfungsleistungen zu bewerten:
- die schriftliche Projektarbeit und
- das Fachgespräch mit Präsentation.
Aus den beiden Bewertungen der Prüfungsleistungen wird als Bewertung des Prüfungsteils das gewichtete arithmetische Mittel berechnet. Dabei werden gewichtet:
- die Bewertung der schriftlichen Projektarbeit mit zwei Dritteln und
- die Bewertung des Fachgesprächs mit Präsentation mit einem Drittel.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.
Für die Bildung einer Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das gewichtete arithmetische Mittel zu berechnen. Dabei werden die Bewertungen wie folgt gewichtet:
- die Bewertung für den Prüfungsteil “Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess” mit 30 Prozent,
- die Bewertung für den Prüfungsteil “Management und Führung” mit 30 Prozent,
- die Bewertung für den Prüfungsteil “Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil” mit 40 Prozent.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr der Gesamtprüfung beträgt 1157,00 Euro und setzt sich wie folgt zusammen:
- Teil A “Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess“ 390,00 Euro
(Gesamtwiederholung 312,00 Euro, Teilwiederholung 195,00 Euro) - Teil B “Management und Führung“ 390,00 Euro
(Gesamtwiederholung 312,00 Euro, Teilwiederholung 195,00 Euro) - Teil C “Fachrichtungsübergreifender technikbezogener Prüfungsteil“ 377,00 Euro
(Wiederholung 301,60 Euro)
Bei Rücktritt von der Prüfung ermäßigt sich die Gebühr auf 40 Prozent der ursprünglichen Gebühr.
Der Anspruch auf Entrichtung der Prüfungsgebühr entsteht mit Eingang der Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer Aachen.
Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
Eine Recherchemöglichkeit zu den uns bekannten Bildungsträgern finden Sie auf der Anbieterliste des Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der Industrie- und Handelskammern.
Wir bitten Sie, Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etcetera direkt an den Lehrgangsträger zu richten.
Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
Im Deutschen bzw. Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR / EQR) werden bislang die beruflichen und hochschulischen Abschlüsse auf insgesamt acht Niveau-Stufen zugeordnet. Dieser IHK-Fortbildungsabschluss befindet sich auf Stufe sieben - gleichwertig zum Master-Abschluss.