Azubis finden und binden

Einstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung: Sprungbrett in die duale Berufsausbildung

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein erfolgreiches Förderinstrument zur Integration junger Menschen in den Ausbildungsmarkt. Sie richtet sich in erster Linie an ausbildungswillige junge Menschen, die nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen im Herbst keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Diese noch unversorgten Jugendlichen können ein aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit gefördertes Praktikum von mindestens vier bis maximal zwölf Monaten in einem Ausbildungsbetrieb absolvieren. Die Praktikanten sollen einen Ausbildungsberuf und einen Ausbildungsbetrieb intensiv kennenlernen und sich berufliche Grundkenntnisse und -fähigkeiten aneignen. Wird das Ziel der EQ erreicht, ist der Betrieb angehalten, dem Jugendlichen eine Ausbildung zu ermöglichen. Idealerweise sollte die Einstiegsqualifizierung so terminiert werden, dass ein nahtloser Übergang in eine Ausbildung des nächsten Ausbildungsjahres möglich ist.

Wissenswertes für Betriebe, die eine Einstiegsqualifizierung durchführen wollen

  • Zuerst ist der Kontakt zu der zuständigen Agentur für Arbeit ratsam, denn die Agenturen entscheiden, ob ein Jugendlicher die Voraussetzungen für eine Einstiegsqualifizierung erfüllt und für eine Förderung in Frage kommt.
  • Erhält der Betrieb eine Förderungszusage, ist ein EQ-Vertrag mit dem Jugendlichen bzw. gesetzlichen Vertretern zu schließen. EQ-Vertragsmuster, Qualifizierungsbausteine für IHK-Ausbildungsberufe sowie ein Merkblatt zur Eintragung von Einstiegsqualifizierungen finden Sie unter "Weitere Informationen".
  • Die Arbeitsagentur erstattet dem Betrieb monatlich eine jährlich neu festgelegte Vergütung der Einstiegsqualifizierung zuzüglich eines Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Stand 2024 Vergütung 276 Euro plus 142 Euro Sozialversicherungsbeitrag)
  • Der Betrieb meldet den Praktikanten bei der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft an.
  • Am Ende der Einstiegsqualifizierung – in der Regel zum 31. Juli – stellt der Betrieb ein Zeugnis aus. Den Vordruck schickt die IHK Aachen nach Ablauf der Einstiegsqualifizierung direkt an den Betrieb, dieser füllt ihn aus und sendet ihn an die IHK zurück.
  • Die IHK vergibt bei mindestens ausreichenden Leistungen ein Zertifikat an den Praktikanten. Schließt sich an die Einstiegsqualifizierung eine Ausbildung im gleichen Ausbildungsberuf an, kann eine Verkürzung der Ausbildungszeit beantragt werden

Eintrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

Für die Eintragung eines Einstiegsqualifizierungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Industrie- und Handelskammer Aachen werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Kopie des Einstiegsqualifizierungsvertrages
  • Die Probezeit darf bei einer 12monatigen Einstiegsqualifizierung maximal 2 Monate betragen, bei einer kürzeren Praktikumsdauer entsprechend weniger
  • Für Jugendliche unter 18 Jahren muss dem Vertrag eine Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz beigefügt werden
  • Als Nachweis des eingetragenen Einstiegsqualifizierungsvertrages erhalten der Betrieb und der Praktikant eine Eintragungsbestätigung