Diesel-Fahrverbote: FAQs

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 27.02.2018 beschlossen, dass Städte Dieselfahrverbote als Maßnahmen in ihre Luftreinhaltepläne aufnehmen dürfen. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge – sowohl streckenbezogen als auch in Umweltzonen – sind zulässig. Das BVerwG setzt hohe Hürden an die Einführung. Fahrverbote müssen die „einzig geeignete Maßnahme“ sein, „phasenweise eingeführt werden“ (z.B. zuerst EURO 4, für EURO 5 nicht vor 01.09.2019). Es muss Ausnahmen (z.B. für Handwerker) geben.  
In der Stadt Wiesbaden wird es vorerst kein Fahrverbot für Diesel- und Benzinfahrzeuge geben. In der Fortsetzungsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden am 13.02.2019 erklärten die Beteiligten (Verkehrsclub Deutschland und Deutsche Umwelthilfe auf der Klägerseite und das Land Hessen auf der Beklagtenseite) nach Erörterung der Sach- und Rechtslage übereinstimmend das Verfahren für erledigt. Die Stadt Wiesbaden konnte durch geeignete Maßnahmen nachweisen, dass die Grenzwerte in Zukunft erreicht werden.

Welche Städte im Umkreis könnten noch betroffen sein? 

Nach den Messergebnissen für 2017 liegen Darmstadt, Wiesbaden, Frankfurt, Gießen, Offenbach und Limburg über dem EU-Grenzwert für Stickstoffdioxide von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt. Die Stadt Darmstadt musste im Juni 2019 ein Diesel-Fahrverbot auf zwei Straßen anordnen. Weitere Gerichtsverfahren laufen gegen die Luftreinhaltepläne von Offenbach und Limburg. Für Frankfurt bereitet das Land Hessen derzeit die Fortschreibung des Luftreinhalteplans vor. Dabei muss das Land prüfen, ob die Grenzwerte auch ohne die Anordnung von Fahrverboten in Frankfurt im Jahr 2021 eingehalten werden können. Aufgrund der geringen Luftbelastungen aus dem Jahr 2019 würden flächendeckende Fahrverbote in Frankfurt wohl nur im Bereich des Anlagenrings möglich.

Wird es Ausnahmegenehmigungen für Unternehmen geben?

Die schriftliche Urteilsbegründung für Frankfurt vom 5. September 2018 besagt, dass es in Anlehnung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Ausnahmen für Gruppen wie „beispielsweise Handwerker und Anwohner“ geben soll. Diese sollen jedoch auf 6 Monate befristet und mit spürbaren Gebühren belegt werden, um Anreize für den Umstieg auf schadstoffärmere Fahrzeuge zu schaffen. Spezialfahrzeuge der Ver- und Entsorgungswirtschaft sollen vom Fahrverbot voraussichtlich ausgenommen werden.

Wie würde ein Verbot kontrolliert?

Es ist derzeit vollkommen unklar, ob kurzfristig wirksame Kontrollen erreicht werden können. Am einfachsten wäre es mit Hilfe einer Blauen Plakette für Kraftfahrzeuge mit der derzeit geringsten Schadstoffemission. Diese würde jedoch dazu führen, dass weitere Verbote in Hessen und anderen Bundesländern angestrebt werden. Deshalb lehnt die IHK eine Blaue-Plaketten-Lösung ab. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Aufnahme des Fahrzeug-Kennzeichens und der Kontrolle der hinterlegten Fahrzeugdaten. Wahrscheinlich ist, dass Polizei und Ordnungsämter zunächst über Stichproben durch Sichtung der Fahrzeugpapiere prüfen müssen, ob sich die Fahrer an die Vorgaben halten. Dies ist aber wegen der fehlenden Personalausstattung nicht im großen Stil möglich.

Wie lange können Dieselfahrzeuge noch gefahren werden?

Das kommt auf die Schadstoffklasse des jeweiligen Fahrzeugs an, die im Fahrzeugschein angegeben ist. Fahrzeuge, die der Schadstoffklasse Euro 6 entsprechen (erlaubt sind maximal 80 Milligramm je Kilometer) sind überall – und wohl auch auf Dauer – von Restriktionen ausgenommen. Für Fahrzeuge der Kategorie Euro 5 (180 Milligramm) und Euro 4 (250 Milligramm) würden Fahrverbote gelten, wenn diese angeordnet werden. Ausgenommen werden voraussichtlich Fahrzeuge der Kategorien 4 und 5, die durch eine Hardware-Nachrüstung einen Ausstoß im Realbetrieb von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer vorweisen können. Benziner der Klassen 1 und 2 wären voraussichtlich auch von einem Verbot betroffen, da bei den Fahrzeugen zum Zeitpunkt der Zulassung keine Grenzwerte für NO2 festgelegt wurden. Ausnahmegenehmigungen sollen auf 6 Monate befristet sein.

Für welche Fahrzeuge gibt es die Möglichkeit einer Hardware-Nachrüstung?

Nach Angaben des hessischen Kraftfahrzeuggewerbes und des ADAC sind viele ältere Dieselfahrzeuge mit Euro 5 technisch so nachzurüsten, dass der Stickoxidwert auf Euro-6-Niveau zu verbessern ist. Die Kosten liegen Experten zufolge zwischen 1.500 und 3.000 Euro je Motor. Die Hersteller Daimler und VW (jeweils mit Untermarken) übernehmen die Kosten für eine Nachrüstung vollständig. Die Liste mit zertifizierten Nachrüstsystemen und Fahrzeugklassen kann auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes eingesehen werden.
Seit dem 1. Januar 2019 können Förderanträge zur Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen zwischen 2,8 und 7,5 Tonnen gestellt werden. Die Liste mit zertifizierten Nachrüstsystemen und Fahrzeugklassen kann auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes eingesehen werden. Die Förderquote ist abhängig von der Unternehmensgröße und beträgt höchstens 60 Prozent der Umrüstungskosten für kleine Unternehmen. Informationen zur Nachrüstung werden auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums bereit gestellt.

Ist ein Software-Update möglich?

Eine gewisse Reduzierung des Stickoxidausstoßes ist möglich. Nach Ansicht von Experten reicht sie aber nicht aus, um die Stickoxidwerte auf Euro-6-Niveau zu heben.

Wer zahlt für den zu erwartenden Wertverlust des Autos oder für die Kosten einer Umrüstung?

Die Bundesregierung sieht bisher keine rechtliche Handhabe, die Automobilindustrie abgesehen von illegalen Abschalteinrichtungen für die Fehlentwicklung haftbar zu machen. VW und Daimler haben zugesagt, technische Nachrüstungen für Pkw mit 3000 € je Fahrzeug zu fördern. Seit 1. Januar 2019 können Förderanträge zur Nachrüstung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen gestellt werden, dabei werden zwischen 40 und 60 Prozent der Kosten erstattet.