Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Industrie- und Handelskammer Wiesbaden bemüht sich, ihre Internetseite www.ihk-wiesbaden.de und die entsprechenden mobilen Inhalte barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Rechtsgrundlagen sind das Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HessBGG) und die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) in deren jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen und Optimierungspotential
Der Webauftritt der IHK Wiesbaden wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e. V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert.
Die Website der IHK Wiesbaden und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind technisch wie inhaltlich weitgehend mit den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar, aber bisher noch nicht vollständig barrierefrei. Der Aufwand einer kompletten Umstellung vor allem der eingebundenen Dokumente verschiedener Herkunft steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Besucher. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 Absatz 2 und 4 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Identifizierte Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird. Und wir bemühen uns, um eine stetige Verbesserung unseres Auftritts.
So finden unter anderem fortlaufende Optimierungen an vor allem älteren PDF-Dokumenten und anderen als Download verfügbaren Dokumententypen sowie Korrekturen vereinzelter Formatierungsfehler statt. Diese sind entweder selbst erstellt oder stammen von anderen Quellen, insbesondere im Bereich länderübergreifender Vorgaben oder Richtlinien (z.B. Ausbildungsordnungen, PDFs der IHK-Organisation).
Alternativtexte von Bildern, Linktexte in Textinhalten und Beschreibungen von Verlinkungen werden aussagekräftig erweitert bzw. mit Kontext versehen. Zusätzliche redaktionelle Anpassungen und Neuformatierungen sollen Informationen für die Wiedergabe am Screenreader leichter zugänglich machen und eine verbesserte Orientierung für Sehbehinderte gewährleisten.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Internetseite auffallen? Dann informieren Sie uns bitte.
Gerne können Sie unser Feedbackformular nutzen oder sich direkt an den nebenstehenden Kontakt wenden. Bitte wenden Sie sich auch gerne bei Fragen an uns.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie mit der barrierefreien Gestaltung unser Webseite unzufrieden sind und sich auch über den oben genannten Kontakt in angemessener Zeit keine Lösung für Ihr Anliegen finden ließ, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu wenden.
Weitere Informationen über das Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Webseite www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25. März 2021 erstellt (zuletzt am 09.08.2023 überprüft). Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.