Ladenöffnungszeiten

Die Ladenöffnungszeiten bestimmen wann Geschäfte geöffnet sein dürfen, um den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden und gleichzeitig den Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten. In Deutschland variieren diese je nach Bundesland und sind zum Teil sehr unübersichtlich. Dieser Artikel soll Ihnen einen ersten Überblick zum Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG) unter Berücksichtigung des letzten Änderungsgesetzes vom 10. Juli 2024 geben.

Ladenöffnungszeiten

An Werktagen (Montag bis Samstag) dürfen Verkaufsstellen rund um die Uhr, also von 0 bis 24 Uhr, geöffnet sein. Fällt jedoch der 24. oder 31. Dezember auf einen Werktag, müssen die Verkaufsstellen um 14 Uhr schließen. An Gründonnerstag müssen Verkaufsstellen ab 20 Uhr geschlossen werden. An Sonn und Feiertagen bleiben Verkaufsstellen grundsätzlich geschlossen.

Sonderöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen

Von dem ganztägigen Ladenschließungsgebot an Sonn- und Feiertagen sind Tankstellen, digitale Kleinstsupermärkte und Verkaufsstellen auf Flughäfen und Bahnhöfen ausgenommen. Ferner dürfen Kioske, Bäcker/Konditoreien, Blumenläden und Hofläden an Sonntagen und den meisten Feiertagen für sechs Stunden öffnen. Details zu den zum Verkauf freigegebenen Produktgruppen finden sich in § 4 HLöG.
Zusätzlich sind Gemeinden, unter den Voraussetzungen des § 6 HLöG, dazu berechtigt aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben.

Begriffsbestimmung

Als „Verkaufsstellen“ gelten gemäß § 2 I Nr. 1 HLöG Ladengeschäften aller Art, insbesondere Apotheken, Tankstellen, Verkaufseinrichtungen auf Bahnhöfen und Flughäfen, Ladengeschäfte von Genossenschaften, von landwirtschaftlichen Betrieben und Hofläden sowie Verkaufsstände und -buden, Kioske, Basare und ähnliche Einrichtungen, falls in ihnen von einer festen Stelle aus ständig Waren zum Verkauf an jedermann feilgehalten werden.
Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes wurde der Begriff „digitale Kleinstsupermärkte“ eingeführt (§ 2 I Nr. 2 HLöG). Hierunter fallen vollautomatisierte Verkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 120 Quadratmetern, die ausschließlich Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs feilhalten und durch digitale Lösungen ohne Verkaufspersonal betrieben werden.

Tabellarischer Überblick zu den Ladenöffnungszeiten

Art der Verkaufsstelle
Wochentage (ausgenommen Gründonnerstag, 24er und 31er Dezember)
Sonn- und Feiertage
1. Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertag, Karfreitag und Fronleichnam
Tankstellen
0 – 24 Uhr
zur Abgabe bestimmter Produktgruppen
Wie an Sonn- und Feiertagen
Verkaufsstellen auf internationalen Verkehrsflughäfen, Flughäfen und Personenbahnhöfen
Kioske
Verkaufsstellen, die überwiegend Bäcker- oder Konditorwaren
Verkaufsstellen, in denen Blumen in erheblichem Umfang feilgehalten werden
0 – 24 Uhr
6 Stunden am Tag
zur Abgabe bestimmter Produktgruppen
Verkaufsstellen landwirtschaftlicher Betriebe, Hofläden, genossenschaftliche Verkaufsstellen
geschlossen
digitale Kleinstsupermärkte
0 – 24 Uhr
Sonstige Verkaufsstellen
geschlossen
Apotheken
Bitte beachten Sie, dass die Landesapothekenkammer Hessen Anordnungen zu den Ladenschlusszeiten treffen kann.