Regionalplan Südhessen
In den drei hessischen Regierungsbezirken wird der Landesentwicklungsplan durch Regionalpläne ergänzt. Das Regierungspräsidium hört die betroffenen IHKs vor dem Erlass eines Regionalplanes an. So hat die IHK die Möglichkeit, auf eine auch für die Wirtschaft verträgliche Raumordnung hinzuwirken.
Der Regionalplan Südhessen wird vom Regierungspräsidium Darmstadt erarbeitet und von der Regionalversammlung beschlossen.
Auf dem Web-Server der Landesplanung Hessen stehen Textteil und Karten der Regionalpläne in Hessen zur Verfügung.
Der Regionalplan Südhessen/Regionale Flächennutzungsplan 2010 trifft keine Aussagen zur Windenergienutzung. Die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergienutzung wurde in einem separaten Teilplan Erneuerbare Energien nachgeholt. Der Teilplan enthält auch Grundsätze zu den anderen erneuerbaren Energien (Solarenergie, Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft). Die Regionalversammlung Südhessen hat am 2. Juli 2021, die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain am 30. Juni 2021 die 1. Änderung des TPEE beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 9 am 28. Februar 2022 ist die 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Energien (TPEE) 2019 wirksam geworden. Danach umfassen die 122 Windenergie-Vorranggebiete insgesamt eine Fläche von 11.175 ha, was ca. 1,5 % der Fläche von Südhessen (Regierungsbezirk Darmstadt) entspricht. Außerhalb dieser Vorranggebiete ist die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen (Ausnahme: Weißflächen).
In ihrer Sitzung am 25. Juni 2014 haben die Mitglieder der Vollversammlung der IHK Wiesbaden mehrheitlich gegen die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm gestimmt.