Bauleitplanung

Als Träger öffentlicher Belange wird die IHK Wiesbaden bei Planfeststellungsverfahren, der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen angehört. Die IHK vertritt dabei die Interessen der Wirtschaft und damit vor allem auch die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen in diesen Anhörverfahren. Die Pläne sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dabei können die Betroffenen ihre Stellungnahme während der Auslegungsfrist abgeben.
Der Hessische Industrie- und Handelskammertag hat Handlungsempfehlungen für Unternehmen zur Standortsicherheit bei zunehmender Flächenkonkurrenz veröffentlicht.
Ein Erklärvideo der IHK Frankfurt zeigt beispielhaft, wie die Belange der gewerblichen Wirtschaft in die Bauleitplanung einfließen:
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© IHK Frankfurt am Main
Sofern die uns vorliegenden Bebauungspläne noch nicht öffentlich ausliegen, ist die Frist für die Stellungnahme der IHK angegeben, ansonsten gilt die Dauer der öffentlichen Auslegung.