Lehrzeitbestätigung für Rentenanträge
Eine Berufsausbildung wird bei der Berechnung der Rentenansprüche vorteilhaft angerechnet. Hierbei ist der Nachweis der tatsächlichen Ausbildungszeit wichtig. Das Abschlusszeugnis reicht der Rentenversicherungsanstalt als Nachweis meist nicht aus.
Füllen Sie bitte den Antrag auf Lehrzeitbestätigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 38 KB) aus und fügen eine Kopie des Personalausweises bei.