Gebühren
Die IHK Wiesbaden finanziert sich als Körperschaft öffentlichen Rechts durch Beiträge der IHK-Mitglieder, soweit die Kosten nicht anderweitig gedeckt sind. Für ihre vom Gesetzgeber übertragenen hoheitlichen Aufgaben erhebt die IHK Gebühren, freiwillige Leistungen werden zur Kostendeckung mit einem Entgelt bepreist.
Die Vollversammlung hat am 14. Dezember 2016 beschlossen, die IHK-Gebühren regelmäßig zu überprüfen und - soweit erforderlich- an das aktuelle Preis- und Lohnniveau anzugleichen.
Die aktuelle Gebührenordnung sowie den aktuellen Gebührentarif finden Sie auf dieser Seite. Änderungen werden von der Vollversammlung beschlossen, durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen genehmigt und in unserem Mitteilungsblatt “Hessische Wirtschaft” veröffentlicht. Erst dann finden Sie Anwendung.