Nr. 4640140

Antrag auf Anwendung der Existenzgründer-Regelung

Für natürliche Personen, die gewerblich tätig und Existenzgründer im Sinne des IHK-Gesetzes (IHKG) sind, gilt nach § 3 Abs. 3 Satz 4 IHKG eine Sonderregelung bei der Beitragsveranlagung für das Jahr der Betriebsgründung sowie für die drei darauffolgenden Jahre.
Weitere Details zu der Existenzgründer-Regelung sowie die Voraussetzungen für eine Antragstellung finden Sie in dem Bereich “Besondere Unternehmensgruppen” unter der Rubrik “Existenzgründer”.
Sind die Voraussetzungen für Ihren Betrieb gegeben? Dann können Sie direkt hier einen Antrag auf Anwendung der Existenzgründer-Regelung stellen.