Korrektur des Beitragsbescheids für Handelsregisterfirmen
Die Berechnung der IHK-Beiträge erfolgt auf der Grundlage der von Ihrem Finanzamt festgesetzten Höhe Ihrer gewerblichen Einkünfte. Bei einer vorläufigen Veranlagung erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb.
Liegt Ihnen ein aktuell geänderter Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt vor? Dann beantragen Sie hier eine Beitragskorrektur und fügen uns die entsprechenden Nachweise als Datei bei (pdf, jpeg).
Sie möchten die Höhe Ihrer vorläufigen Veranlagung anpassen? Dann teilen Sie uns hier die Bemessungsgrundlage für die Korrektur mit.